In den letzten Monaten hat sich Gmund daran gemacht für das Gebiet in Ostin rund um den Hochwiesweg einen Bebauungsplan aufzustellen. Hierfür wurden alle Anwohner angeschrieben und darum gebeten, sich zu ihren zukünftigen Bauabsichten zu äußern.
Einigen Wünsche will der Gemeinderat nun entsprechen. Wenngleich sich herausstellte, dass einige Anwohner bereits ohne Genehmigung einfach drauf los gebaut haben. Typisch sagen die Einen. Der Mehrheit ist der Schwarzbau jedoch egal.
Ein Ortsplaner hatte in den letzten Wochen alle relevanten Grundstücke inspiziert und sich so persönlich ein Bild vor Ort in Ostin gemacht. Die bereits existierenden Haupt- und Nebengebäude wurden daraufhin in einen Plan mit aufgenommen, der nun dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlag.
„Wer einen Bauantrag stellt, ist ein Depp“
Im Zuge der Genehmigung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs mussten die Mitglieder des Gmunder Bauausschusses jedes einzelne Grundstück näher unter die Lupe nehmen. Im Zuge dessen stellte nicht zuletzt Bauamtsleiterin Christine Lang fest, dass in Ostin nicht nur ein Schwarzbau existiert.
Doch dadurch, dass die Gemeinderäte den Bebauungsplan am Ende in großen Teilen Eins zu Eins billigten, legalisierten sie auch den ohne Genehmigung errichteten Carport. Eine Entscheidung, die Christine Zierer (FWG) auf die Palme brachte:
Da ist doch jeder doof, der überhaupt noch einen Bauantrag bei uns stellt, wenn wir das hier und heute absegnen.
Eine Wortmeldung, die bei den übrigen Anwesenden kaum sichtbare Reaktionen auslöste. Möglicherweise hat man das Prozedere schon zu oft durchgespielt.
Zuvor noch hatte sich die Zierer bei Bauamtsleiterin Christine Lang rückversichert, ob die bereits errichtete Garage auch wirklich so nicht vorab gebaut hätte werden dürfen. Langs Antwort: “Wir haben die Besitzer im Vorfeld darauf hingewiesen. Und ja, das ist ein Carport, der schwarz gebaut wurde und zugleich als Dachterrasse genutzt wird.”
Der geschilderte Vorgang sorgte nicht nur bei Zierer für Kopfschütteln. Dennoch wurde der Carport nach einer kurzen Debatte mit großer Mehrheit „legalisiert“.
Zaun zu hoch und oder zu nah an Grundstücksgrenze
Wenig später stieß das Gremium bei einem weiteren Grundstück auf einen neuerlich nicht-genehmigten Bau. Diesmal handelt es sich um einen über zwei Meter hohen Sichtschutz aus Holz, der erst jüngst direkt an die Grundstücksgrenze platziert wurde.
Dieser Sichtschutz – Teil einer hölzernen Liegefläche rund um ein Schwimmbecken – dürfte nur 1,20 Meter hoch sein. Falls der Eigentümer die derzeitige Höhe von 2,10 Metern beibehalten möchte, müsste die Vorrichtung mindestens drei Meter von der Straße platziert werden.
Ganz im Gegensatz zum Carport, blieb der Großteil der Gemeinderäte in diesem Fall allerdings hart und pochte auf die Einhaltung der gültigen Ortssatzung. Somit muss der Eigentümer entweder die Liegefläche verkleinern oder aber den Sichtschutz an die Bestimmungen anpassen.
Im weiteren Verfahren wird der abgeänderte Bebauungsplan nun öffentlich ausgelegt. In diesem Zuge hat jeder – also auch die betroffenen Anlieger – nochmals die Möglichkeit, sich zu den gefassten Beschlüssen zu äußern und weitere Wünsche vorzutragen.
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