Gmunder Eltern sparen Geld

Wochenlang waren alle Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Wie genau das mit den Gebühren geregelt wird, wusste bisher niemand. Nun hat die Staatsregierung klare Richtlinien vorgegeben. Gmund reagiert als erste Kommune: Für einige Einrichtungen entfällt der Elternbeitrag.

Die Gemeinde Gmund verzichtet auf Kita-Gebühren. / Quelle: Archiv

In der vergangenen Gmunder Gemeinderatssitzung fasste das Gremium einen Beschluss in Hinblick auf den Erlass der Kinderbetreuungsgebühren. Lange sei unklar gewesen, wie in Bezug auf das durch den Freistaat Bayern ausgesprochene Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen konkret mit den Gebühren umzugehen ist. Bisher habe es von Seiten der Regierung keine Regelung gegeben, wie das administrativ und buchhalterisch umgesetzt werden soll.

Jetzt hat die Staatsregierung klare Richtlinien bekannt gegeben. Die Gemeinde konnte nun reagieren. Durch die Förderzusage der Staatsregierung werden den Kommunen bestimmte Pauschalen erstattet.

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Für Krippenkinder bis drei Jahre gibt es 300 Euro pro Kind und Monat. Das direkt an die Eltern gezahlte staatliche Krippengeld über 100 Euro entfällt. Für Kindergartenkinder zwischen drei und sechs Jahre zahlt die Regierung 50 Euro an die Gemeinde. Der staatliche Zuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich wird vom Staat an die Träger weitergezahlt. Für Hortkindern über sechs Jahre gibt es 100 Euro pro Kind und Monat. 

Für folgende Einrichtungen entfällt der Elternbeitrag

Aufgrund dieser Förderzusage der Regierung wird in Gmund auf die Einhebung der Elternbeiträge für die Monate April bis Juni nun komplett verzichtet. Dies gilt für alle gemeindlichen Betreuungseinrichtungen: Kinderkrippe Zwergenburg, Pius-Kindergarten, Pius-Kinderhort, Mittagsbetreuung und Spielegruppe. „Die entfallenden Gebühren für die Spielegruppe werden der Gemeinde nicht von der Regierung erstattet, dennoch war es uns wichtig, hier keinen Unterschied zu machen“ so Bürgermeister Alfons Besel (FWG).

Der Beitragserlass gilt allerdings nicht für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen oder für Kinder, die aufgrund weiterer Lockerungen die Einrichtungen wieder besuchen dürfen, wie etwa Vorschulkinder. Die Höhe der Beiträge richtet sich in diesen Fällen nach dem konkreten Zeitraum, den die Kinder in den Einrichtungen verbracht haben.

Für die Kinder, die ab dem 25. Mai wieder die Kita, den Kindergarten usw. besuchen dürfen, wird die Gemeinde erst ab Juni Gebühren geltend machen. „Auf die Gebühren für die letzte Mai-Woche wird verzichtet, um eine möglichst unkomplizierte Bearbeitung zu ermöglichen“, erklärte Besel.

Besel bedankt sich bei den Eltern

Insgesamt erhebt die Gemeinde monatlich rund 18.300 Euro an Gebühren. Den größten Anteil hat die Kinderkrippe mit 8.300 Euro, der Kindergarten macht 3.300 Euro aus. Die Gebühren des Kinderhorts belaufen sich auf 2.400 Euro und für die Mittagsbetreuung bezahlen Eltern in Gmund insgesamt 4.300 Euro.

Auf diese Gebühren wird nun für die Monate April bis Juni verzichtet. „Wir wissen um die Schwierigkeiten der aktuellen Situation und wie wichtig gerade in diesen Zeiten klare Strukturen und Regelungen sind“, so Besel. „Lassen diese auf sich warten, fordert dies alle: Eltern, Kinderbetreuungseinrichtungen und auch unsere Gemeindeverwaltung. Umso mehr danken wir den Eltern für ihre Geduld.“

Wie läuft das mit den Gebühren in Tegernsee?

Auch in Tegernsee wurde das Thema Kita-Gebühren in der vergangenen Stadtratssitzung angesprochen. Mit Blick auf Gmund wollte Ursula Janssen (Grüne) wissen, wie Tegernsee da verfährt und ob auch hier die Eltern die Gebühren zurückerstattet bekommen. „Die Kindertagesstätten in Tegernsee, Rottach und Wiessee werden von der evangelischen Kirche betreut“, erklärte Bürgermeister Johannes Hagn (CSU).

Man müsse nachfragen, ob die evangelische Kirche ein flächendeckendes Konzept für die Kita-Gebühren hat. „In den Vorgesprächen hieß es, dass man sich an den einheitlichen Regeln für Bayern orientieren will.“ Wie genau das im Einzelfall läuft, wisse er nicht. Hagn versprach aber, das abzuklären und in der kommenden Sitzung darüber zu informieren.

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