78-Jähriger hatte keine Waffenerlaubnis

Samstagnachmittag in Gmund. Ein Ehemann schießt auf seine Frau, verletzt sie am Kopf und erschießt sich danach selbst. Die Waffe: ein Kleinkaliberformat. Die Erlaubnis dafür: Nicht erteilt. Die Frage: Woher hat der Mann die Pistole?

Großeinsatz in Gmund am Samstagnachmittag. Mit einer Kleinkaliberwaffe, für die er keine Erlaubnis hatte.

Hätte die Bluttat in Seeglas am Samstagnachmittag verhindert werden können? Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd hatte der 78-jährige Ehemann, der auf seine Frau mit einer Pistole schoss, keine Erlaubnis für diese Waffe.

Woher der 78-Jährige die Waffe hatte, ist bislang unklar. Genauso wie das Motiv. Die Polizei geht allerdings davon aus, dass es keine Affekthandlung war. Die SEK-Einsatzkräfte, die nach den Schüssen sofort die Hauseingänge umstellten und sicherten, fanden den Mann schließlich tot auf. Er hatte sich mit seiner Waffe erschossen. Seine Frau ist außer Lebensgefahr.

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Kripo klärt Tathergang

Heute ist noch einmal die Kripo in dem Gebäude und führt die Spurensicherung durch. „So als würde der Täter noch leben“, erklärt Andreas Guske, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Er selbst hatte an besagtem Tag die Ermittlungen vor Ort geführt. Fragen wie „Wo wurde der Schuss abgegeben?“ oder „Wo stand das Opfer?“ müssen nun geklärt werden und sollen Aufschluss über den Tathergang geben.

Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes, erklärt auf Nachfrage, die Tat sei „in Gmund seit langem wieder die erste Straftat mit einer scharfen Schusswaffe“. Wie der Täter in den Besitz der Waffe gekommen sei, müsse geklärt werden. Denn neben Jägern und Sportschützen dürfen nach Auskunft von Nemitz lediglich Gebirgsschützen, Erben und Altbesitzer Waffen legal besitzen.

Wer Waffen besitzt, muss persönlich geeignet sein

Diese Waffen werden auf einer Waffenbesitzkarte (WBK) aufgeführt und in einem Bundeszentralregister registriert. Wer Waffen besitzt, muss persönlich dafür geeignet sein, sagt Nemitz weiter. Das gehe aus Paragraf 6 des Waffengesetzes hervor. Eine Altersbegrenzung für den Waffenbesitz gebe es nicht. Mit der Volljährigkeit sei auch der Besitz einer Waffe möglich.

Allerdings dürfen bestimmte Waffen erst ab 25 Jahren erworben werden. Liegt dagegen ein positives Gutachten vor, so sei dies in Einzelfällen schon ab 21 Jahren möglich. Mit zunehmendem Alter gebe es keine Beschränkung. Paragraf 36, Absatz 1 des Waffengesetzes schreibt allerdings vor, dass Besitzer von Waffen oder Munition vorsichtig damit umgehen und die entsprechenden Vorkehrungen treffen müssen. Dazu gehört unter anderem, diese sicher aufzubewahren und nicht an Dritte abzugeben. Die Kontrolle für die legalen Waffen obliegt dem Landratsamt.

Dunkelziffer illegaler Waffen? Unbekannt.

Grundsätzlich werde der Waffenbesitz bei Eintragung einer Waffe kontrolliert, erklärt Nemitz. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit des LRA prüfe, ob der Antragssteller die erworbene Waffe auch tatsächlich im Besitz haben darf. Dafür führt das Landratsamt auch Waffenaufbewahrungskontrollen vor Ort durch. Allerdings nur bei legalen Waffen. Für illegale Waffen ist die Polizei zuständig. Hier sei die Aufgabentrennung sehr klar geregelt.

„Derzeit gibt es 12.913 legale Waffen im Landkreis“, so der Pressesprecher. Diese würden sich auf Nutzer wie Jäger, Sport- und Gebirgsschützen verteilen. Bei dieser Zahl handele es sich nicht um Waffenbesitzer, betont Nemitz. Ein Waffenbesitzer könne durchaus mehrere Waffen besitzen, deshalb sei die Zahl der Waffenbesitzer weitaus niedriger.

Abgabe einer illegalen Waffe bis Juli 2018 straffrei

Die Dunkelziffer bei illegalem Waffenbesitz von scharfen Schusswaffen ist unbekannt. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang: Wer im Besitz einer illegalen Waffe ist, kann diese noch bis zum 1. Juli 2018 straffrei bei der jeweiligen Polizeidienststelle oder im Landratsamt abgeben.

Das war nicht immer so. Jemand, der eine Waffe im guten Glauben loswerden wollte, bekam eine Anzeige an den Hals und wurde zu Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Eine vergleichbare Amnestie hatte es bereits im Jahr 2009 gegeben. Dabei wurden in ganz Deutschland rund 200.000 Waffen eingesammelt. Oft waren dies Altwaffen, die schon lange im Familienbesitz waren.

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