Direkt neben dem „Shakes Beer“ gibt es im ehemaligen Bleicher Haus ein neues Sportwettbüro. Eigentlich. Ein Schild am Eingang versprach die Eröffnung am 1. März, doch noch immer sind die Türen geschlossen. Zuletzt bestätigte das Landratsamt Miesbach, dass auf Wunsch der Gemeinde eine Kontrolle durchgeführt wurde.
Grundsätzlich liegt für das Geschäft zwar eine Genehmigung vor, doch es sei weiterhin offen, wie der Laden tatsächlich genutzt wird. Der Gmunder Ortsplanungsausschuss – und damit auch erstmals Bürgermeister Alfons Besel (FWG) – beschäftigte sich am Dienstag erneut mit dem umstrittenen Vorhaben.
Vergnügungsstätte oder Wettannahmestelle?
Dabei erklärte Bauamtsleiterin Christine Wild noch einmal das grundsätzliche Problem an der ganzen Sache – nämlich den Unterschied zwischen einem Wettbüro und einer Wettannahmestelle. Zur Erklärung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied 2016, dass zwischen einer Wettannahmestelle und einem Wettbüro unterschieden werden muss.
Eine Wettannahmestelle wäre beispielsweise eine typische Lotto-Annahmestelle mit längeren Öffnungszeiten. Ein Wettbüro hingegen bietet Öffnungszeiten bis 23 Uhr und die Möglichkeit für Live-Wetten. Für beide Alternativen ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nötig. Genau damit beschäftigte sich nun jüngst der Bauausschuss.
Bürgermeister Besel las in diesem Zusammenhang die Betriebsbeschreibung vor. Angesichts der beiliegenden Fotos von drei Wettmonitoren, wurde deutlich, dass der entscheidende Faktor die Softwareeinstellung des Wettcomputers ist. Grundsätzlich schließt der Bebauungsplan für das Areal nämlich eine Vergnügungsstätte aus.
Per Knopfdruck zu Live-Wetten
Zwar versichert der Antragsteller Pinto Alessandro, dass die Software so eingestellt wird, dass Live-Wetten nicht möglich sind, doch dem Ausschuss war das zu vage. Unter anderem Vize-Bürgermeister Georg Rabl (FWG) äußerte seine Zweifel: da die Grundsoftware auf Live-Wetten ausgelegt wäre, könnten laufende Wetten sofort auf Knopfdruck aktiviert werden. Barbara von Miller (SPD) befürchtet ebenfalls dieses Risiko:
Man müsste das ständig kontrollieren, da die Software täglich geändert werden kann.
Doch die Computer waren nicht der einzige Kritikpunkt. Auch der Eingang des Wettbüros stellt ein Problem dar. Schon Georg von Preysing (CSU) erklärte vor rund drei Wochen, dass sich dieser auf Privatgrund des Nachbarns befindet. Der Ausschuss kritisierte dies am Dienstag erneut. Demnach wurde bei der Antragstellung schlichtweg übersehen, dass der Gehweg vor dem Wettbüro ebenfalls privat ist.
Von Miller empfand es als dreist, dass das mit dem Grundstücksbesitzer vorab nicht geregelt worden sei. Letztendlich lehnte der Ausschuss einstimmig den Antrag auf Nutzungsänderung ab, „weil die Erschließung noch nicht geklärt ist“, erklärt Wild auf Nachfrage. An sich sei die Nutzung als Wettannahmestelle genehmigungsfähig. Da aber die Gehwegfläche bisher nicht öffentlich gewidmet, sondern im Privatbesitz ist, muss der Antragsteller Pinto Alessandro die Dienstbarkeit beantragen. „Wir geben jetzt erstmal unsere Entscheidung dem Landratsamt bekannt“, so Wild.
Und auch der Antrag auf eine 2,60 mal 3,60 Meter große Plakatwand über dem Eingang fand im Ortsplanungsausschuss keine Zustimmung. Die widerspreche sowohl der Gestaltungssatzung und wäre außerdem eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Die Türen zum Sportwettbüro am Gmunder Stachus bleiben also weiterhin geschlossen.
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