Gmunder Willkür in Kaltenbrunn?

Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal wehrt sich gegen den umstrittenen Parkplatz-Neubau von Gut Kaltenbrunn und hat einen Anwalt eingeschaltet. Der wiederum prangert in einer Stellungnahme an das Landratsamt die Willkür der Gemeinde Gmund an.

Diese Wiesenfläche soll Parkplatz-Areal werden.
Diese Wiesenfläche soll Parkplatz-Areal werden. Jetzt soll ein Anwalt der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal das Vorhaben verhindern und prangert dir Vorgehensweise der Gemeinde an.

Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) will die 124 Parkplätze auf der Wiese oberhalb der Bundesstraße am Gut Kaltenbrunn verhindern. Die ihr verbleibenden rechtlichen Möglichkeiten hat sie nun in Anspruch genommen und einen Anwalt eingeschaltet.

Gut Kaltenbrunn und auch die Umgebung muss in den Augen der Verantwortlichen geschützt werden. Mit einer Mehrheit von 12 zu 7 Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass die angedachte Parkplatzfläche „öffentlich gewidmet“ wird. Dadurch verbleibt sie zwar im Landschaftsschutzgebiet, aber der notwendige Bauantrag von Gut Kaltenbrunn entfällt, da „ein öffentlich gewidmeter Parkplatz“ nicht der Bayerischen Bauordnung unterliegt.

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Über eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutz entscheidet die Landkreisverwaltung. Wie Dr. Thomas Eichacker aber auf Nachfrage bestätigt, ist eine solche Genehmigung noch nicht erteilt worden. Zwar läge ein Antrag auf Befreiung seit letzter Woche vor, aber noch würden “einige Informationen fehlen.” Eine Entscheidung könne somit erst in absehbarer Zeit getroffen werden.

Öffentliche Widmung unzulässig?

Auswirkungen auf diese Entscheidung könnte vielleicht das Anwaltsschreiben haben. In seiner Stellungnahme an das Landratsamt Miesbach erklärt SGT-Anwalt Fabian Gerstner, dass er von der „offensichtlichen Unzulässigkeit des geplanten Parkplatzes“ ausgehe. Wörtlich heißt es:

Tatsächlich handelt es sich um einen privaten Parkplatz für Gut Kaltenbrunn, der eigentlich einer Baugenehmigung bedarf, die jedoch nicht in rechtmäßiger Weise erteilt werden kann. Um dieses „Problem“ zu umgehen, wird das Vorgehen über einen (vermeintlich) öffentlichen Parkplatz und einen Antrag auf Befreiung von den Verboten der hier einschlägigen Landschaftsschutzgebietsverordnung gewählt.

Weiter betont Gerstner, unzulässig sei der geplante Parkplatz deshalb, weil er im Außenbereich liege und im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehe. Das gehe aus der Sitzungsvorlage des Gmunder Gemeinderates hervor. In seinem Schreiben kritisiert der Jurist die willkürliche Vorgehensweise der Gemeinde, die “von der Presse als `geschickter Schachzug` beschrieben wurde”.

Wo sollen die Leute denn parken?

Den Vorwurf der Willkür kann Geschäftsleiter Florian Ruml von der Gemeinde Gmund nicht nachvollziehen. Auch Nachfrage erklärt er:

Die öffentliche Widmung der Parkplatzfläche ist ein Beschluss, der im Interesse der Öffentlichkeit getroffen wurde. Es ist sinnvoller, den dringend notwendigen Parkplatzbedarf für Badegäste, Spaziergänger und Nutzer der Bayerischen Seenschifffahrt auf einer möglichen Fläche zu schaffen als diese auf der vielbefahrenen Straße parken zu lassen.

Rumls Ansicht nach könne das Projekt auch nur verwirklicht werden, wenn das Landratsamt eine naturschutzrechtliche Genehmigung dafür erteilt. “Statt einer Baugenehmigung brauche man jetzt eben eine naturschutzrechtliche.” Bewerten möchte er den Beschluss des Gmunder Gemeinderates nicht.

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