Golfplatz Piesenkam: Das Warten auf die Unterführung

Seit 2016 ist der Golfplatz in Piesenkam in Betrieb. Golfplatz-Betreiber Karl-Heinz Krutz will eine Driving Range. Jüngst hat ihm die Gemeinde Waakirchen den Weg dafür geebnet. Heute Abend steht die vierte Änderung des Flächennutzungsplans zur Diskussion.

Weil die Unterführung für die Golfer bislang fehlte, hatte man in Piesenkam im Juni vergangenen Jahres selbst Hand angelegt und einen Zebrastreifen auf die Straße gemalt. Ganz leicht schimmern die weißen Streifen heute noch durch. / Archivbild

Am 10. Juli hatte der Waakirchner Gemeinderat die vierte Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet am Golfplatz Piesenkam einstimmig beschlossen (wir berichteten). Damit waren nach langem Hin und Her die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Driving Range geschaffen, die vom Stadl des Landwirts Georg Schwaighofer aus in Richtung Süden anschließen soll.

Aus diesem Grund musste dessen landwirtschaftlich genutzte Fläche ins Golfgebiet mit einbezogen werden. Im Gegenzug sollte ein als Golffläche ausgewiesenes Grundstück zur landwirtschaftlichen Fläche werden. Einwände hierzu gab es im Juli seitens des Bayerischen Bauernverbandes Holzkirchen, der „eine dauerhafte Zerstörung bester landwirtschaftlicher Böden“ nicht befürworten konnte.

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Die Gemeinde hatte diesen Einwand damit widerlegt, dass es zwar ihrem Wunsch entspreche, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten, wenn sich aber Grundstückseigentümer dafür entscheiden, ihre Flächen für eine Golfnutzung zur Verfügung zu stellen, dann sei das ihre Sache. Aufgegriffen hatte die Gemeinde dagegen die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), die bemängelt hatte, dass für eine derartige „gut zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Nutzfläche“ zumindest Ausgleichsflächen mit ähnlichen Kriterien gesucht werden sollten.

Satzungsbeschluss für Bebauungsplan

Dafür musste der Flächennutzungsplan erneut angepasst werden. Heute Abend werden die Gemeinderatsmitglieder – unter Berücksichtigung möglicher Einwände der Träger öffentlicher Belange – sodann die fünfte Änderung beschließen. Ebenso kritisch sah die Untere Naturschutzbehörde den geplanten, asphaltierten Zufahrtsweg sowie die Stellplätze. In einem Landschaftsschutzgebiet wie diesem herrsche eigentlich Bauverbot. Im Hinblick auf die Stärkung des Fremdenverkehrs sei jedoch eine Ausnahme möglich, begründete die Naturschutzbehörde letztendlich ihre Zustimmung.

Das Bebauungsplanverfahren ist also noch immer nicht hundertprozentig abgeschlossen. Bislang fehlte die Zustimmung des Landratsamtes – ebenso wie für die geplante Unterführung. Der Bebauungsplan samt Satzungsbeschluss steht also heute auf der Tagesordnung. Krutz muss die notwendige Unterführung zeitnah umsetzen. Derweil hatte er ein paar Sträucher gepflanzt – als Schutzwall vor den fliegenden Bällen der Golfer.

Die Gemeinderatsmitglieder werden heute Abend zudem über eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Berg und am Kesselweg diskutieren. Beginn der Sitzung ist um 19 Uhr. Sie findet im Sitzungssaal der Gemeinde statt.

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