„Gorbis“ Schlössl unter Denkmalschutz?

Noch ist es nicht verkauft. Dennoch wird das Hubertus Schlössl, das der ehemalige Kreml-Chef Michail Gorbatschow etliche Jahre nutzte, bereits zum Spekulationsobjekt. Dies will die Gemeinde mit einem Bebauungsplan verhindern.

Jahrelang war Michail Gorbatschow in seinem Hubertus Schlössl auf Stippvisite.

Auch beim herrschaftlichen Schlössl wird es probiert, wie es oft gemacht werde, sagt ein Branchenkenner. Auch ohne im Besitz eines Grundstücks zu sein, werden Anträge auf Vorbescheide gestellt. Damit können die Bauwerber ausloten, was auf der Immobilie möglich ist und was nicht.

Manchmal sei es sogar so, behauptet der Insider, dass die Grundstückseigentümer davon gar nichts wüssten, weil hinter ihrem Rücken mit ihrem Eigentum bereits spekuliert werde. Dies dürfte auf beide Fälle wohl weniger zutreffen, mit denen der Ortplanungsausschuss zuletzt befasst war. Dafür ist eine der angebotenen Immobilien zu prominent.

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Immobilienfirma will mehr rausholen

Denn das Hubertus Schlössl diente dem Friedensnobelpreisträger und ehemaligen Kreml-Chef Michail Gorbatschow jahrelang als Rückzugsort. 2006 erwarb Gorbatschows Tochter Irina Virganskaya das herrschaftliche Domizil mit 17 Zimmern. Seit geraumer Zeit werden die 680 Quadratmeter Wohnfläche für sieben Millionen Euro angepriesen.

Noch bevor das „Schmuckstück in bester Lage“ verkauft ist, will die Grund & Boden Baubetreuung GmbH aber austesten, ob man aus dem Grundstück nicht noch mehr rausholen könnte. Die Firma in Tegernsee und München wirbt damit, dass es im „angelegten Garten theoretisch ein zusätzliches Baurecht“ gebe. Damit geht das Unternehmen bereits hausieren, obwohl der Antrag auf Vorbescheid erst am vergangenen Mittwoch den Ortsplanungsausschuss erreichte.

Die „Immobilienprofis“, so die Eigenwerbung, wollen auf dem 2.600 Quadratmeter großen Grundstück noch ein zusätzliches Wohnhaus mit Tiefgarage errichten. Doch damit nicht genug, die Firma hat auch noch das Nachbargrundstück im Kreuzweg 11 im Visier. Dieses will sie mit „zwei eng gegenüberstehenden Einfamilienhäusern verdichten“, wie Bauamtsleiterin Christine Obermüller die Anträge erklärte. Denn bislang hätten beide Grundstücke noch „sehr viele Grünanteile“. Offenbar für Grundstücksspekulanten noch zu viele.

In diesem Teil des Gartens soll das geplante Wohnhaus mit Tiefgarage entstehen

Bürgermeister Christian Köck (CSU) machte auf den Zusammenhang beider Anträge aufmerksam. Damit bestehe „die Gefahr“, dass es auch in diesem noch locker bebauten Bereich mit der Verdichtung weitergehen würde. Zu überlegen sei daher, „wie man nun mit dem Gebiet umgeht, das klein strukturiert ist“, so Köck. Er empfahl, es mit einem Bebauungsplan zu überplanen. Dies würde eine Veränderungssperre nach sich ziehen. Damit könnten die beiden Vorbescheide zunächst mal eingefroren werden.

Grünflächen erhalten

Da das Hubertus Schlössl architektonisch einzigartig sei, wäre es nach Ansicht von Köck auch ein Fall für den Denkmalschutz, „bevor auf dem Grundstück eine Verdichtung stattfindet“. Spreche sich der Ortplanungsausschuss aber gegen einen Bebauungsplan aus, „wird es hier immer so weiter gehen“. Denn es gebe dort noch Grundstücke mit Einfamilienhäusern, die in den „nächsten Jahren zur Disposition stehen“ könnten. Auch Obermüller warb für einen Bebauungsplan:

Gegen Ortsende sollte eigentlich die Bebauung ländlicher werden und nicht so verdichtet, wie innerorts.

Angetan von der Idee war auch Josef Lang (CSU): „Es wäre schön, wenn ein Bebauungsplan eine Chance hätte, damit der durchgehende Grünstreifen erhalten bleibt“. Dies sollte zunächst mit dem Kreisbaumeister geklärt werden. Deshalb empfahl Lang, den Antrag des Bauwerbers zurückstellen und erst auf der nächsten Sitzung zu beraten. Josef Kaiser (CSU) dagegen bezweifelte den Sinn eines Bebauungsplans, da es dort nur um drei Baufenster gehe. Alles andere würde schon bebaut sein.

„Doch mit einem Bebauungsplan könnte die Gemeinde die Wohneinheiten festlegen“, erwiderte Köck, „damit es keine Ausreißer mit Mehrfamilienhäuser gibt“. Der relativ hohe Anteil an Grünflächen würde das Gebiet auszeichnen, meinte auch Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG), „dies sollte man erhalten“. So sah es letztlich auch einstimmig das Gremium und stellte die beiden Anträge auf Vorbescheide zunächst zurück. Die Münchner Firma und der Makler vom Tegernsee müssen sich also noch gedulden.

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