Der Unternehmer Dr. Andreas Greither hat schon seit Langem Großes vor. Aus dem Garni-Hotel Westerhof hoch über der Stadt Tegernsee soll ein Fünf-Sterne-Hotel mit 134 Zimmern werden. Der Stadtrat hat sich bereits mit der nötigen Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans befasst und das „Leuchtturmprojekt“ mit deutlicher Mehrheit befürwortet. Vom Gericht heute zu einem möglichen Baubeginn befragt, nannte Greither „frühestens nächstes Jahr“.
Sein unmittelbarer Nachbar, nur durch den Mittleren Treppenweg getrennt, ist Kläger Hans-Peter W., er lebt in der Westerhofstraße. Er streitet mit dem Hotelier über die Zulässigkeit der Bepflanzung und Bebauung auf dessen Grundstück. Dies sei in einem Notarvertrag verbrieft. Darin verpflichte sich Greither „unentgeltlich und immerwährend“ auf einem genau bezeichneten Grundstücksteil nur solche Bäume und Sträucher wachsen zu lassen, die nicht höher als zwei Meter sind. Außerdem wurde laut Gericht eine Dienstbarkeit bestellt, nach der ebenfalls auf einer genau bezeichneten Fläche des Nachbargrundstücks „jegliche Bebauung“ zu unterlassen sei.
Seeblick gefährdet
Dagegen habe Greither als Beklagter verstoßen, so Kläger W. Denn der vorhandene Weg sei teilweise als Schotterweg ausgebaut, mit Humus bedeckt und begrünt worden. Außerdem seien die Bäume und Sträucher inzwischen höher als zwei Meter. Der Kläger sieht damit seinen notariellen Seeblick gefährdet. Inzwischen habe Greither zwar „den Weg teilweise wieder begrünt, jedoch nicht zurückgebaut“, so der Kläger.
Dieser befürchtet, dass der Hotelier eine weitere öffentliche Erschließung seines Hotels erreichen und den Weg für die An- und Abfahrt von Gästen und Lieferanten nutzen wolle. Der ursprünglich sehr schmale Weg sei als Schotterweg so breit ausgebaut, dass er mit schweren LKW befahrbar sei. Mit „baulichen Anlagen aller Art“ sei die „ländliche Ruhe“ nicht bewahrt.
Dies war die Ausgangslage für die Verhandlung vor dem 13. Senat des Oberlandesgerichts, dem eine Entscheidung des Landgerichts vom Dezember 2015 vorausging. Doch schnell wurde heute deutlich, dass beide Seiten mit einer Vergleichslösung leben könnten. In dem Verfahren mit einem Streitwert von 250.000 Euro ging es letztlich nur noch um die Zufahrt während der Baustelle und der späteren Liefer- und Gästeanfahrt.
Neue Abzweigung von der Neureuthstraße
Da die Olaf-Gulbransson-Straße diesen Verkehr vor allem während der Bauphase nur schwer aufnehmen könne, schlug Greithers Anwalt Markus Wrba eine neu anzulegende Zufahrt direkt von der Neureuthstraße vor. Bislang ist der ins Auge gefasste Steilhang Grünland, das dem Landwirt Christian B. nebenan gehört. Mit ihm habe sich Greither bereits über einen Pachtvertrag verständigt.
Für den Bauherrn habe das den Vorteil, dass über diesen Teil einer Südspange der Ringschluss für den Baustellenverkehr erfolgen könnte. Kläger W. hätte dagegen keine Einwände, da seine Westerhofstraße darüber nicht durch den „Baustellenverkehr völlig ruiniert“ werde. Dennoch hege er die Befürchtung, dass die Stadt Tegernsee die Straße während der Bauphase freigebe.
Doch hier hakte der Vergleich des Gerichts mit vereinbarten Eckpunkten ein. Auf der Westerhofstraße dürfe kein Baustellen- Lieferanten und Gästeverkehr erfolgen, und Greithers Schotterweg sei tabu für jeglichen motorisierten Verkehr.
Ein weiterer Eckpunkt des anvisierten Vergleichs ist, dass im unteren Drittel des Hotelgrundstücks ein Zuweg von der Neureuthstraße geschaffen werden darf. Nachdem die beiden Nachbarn jahrelang nur über ihre Anwälte verkehrten, war im Gerichtssaal ein deutliches Bemühen um Verständigung zu beobachten. Und die Vorsitzende bilanzierte: „Wir sind heute einen großen Schritt weitergekommen“. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
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