Grillen am Tegernsee – aber wo?

Das Thermostat prophezeit nochmal hohe Temperaturen für diese Woche. Perfektes Wetter um sich im See abzukühlen und den Abend mit einer gemütlichen, freundschaftlichen Grillerei ausklingen zu lassen. Doch wo am Tegernsee darf man denn überhaupt grillen?

Grillen – für manche die zweitliebste Nebenbeschäftigung.

Wer glaubte, der Sommer ist schon vorbei, hat sich getäuscht. Diese Woche wird es nochmal heiß im Tal. Und wie nutzt man die schönen Tage am Besten? Den Tag am See verbringen? Mit Freunden grillen? Beides? Die Temperaturen der kommenden Tage bieten auf jeden Fall die idealen Voraussetzungen für eine schöne vielleicht letzte Grillerei der Saison.

Die Klassiker Koteletts, Würste und Co. kommen daher bestimmt wieder zum Einsatz. Doch was sagen unsere Metzger zu den aktuellen Grilltrends? Von einer Gmundner Metzgerei erfahren wir, was bei Kunden aktuell beliebt ist: “Neben den Standardangeboten wie Grillfleisch und Würstl kaufen die Leute derzeit sehr gern Gyrosspießchen und Haloumi.” Auch Nackenspeck sei sehr begehrt. „Und was immer geht, sind natürlich Spareribs.“

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Rottach ist streng

Doch Vorsicht: Wenn der eigene Balkon oder Garten für einen größeren Grillabend nicht ausreicht, gibt es direkt am Tegernsee nicht viele Möglichkeiten auf öffentliche Plätze auszuweichen. Geschäftsleiter Gerhard Hofmann erklärt, dass es in der Gemeinde Rottach nur eine Stelle gibt, an der inoffiziell gegrillt werden darf:

Generell ist es nicht erlaubt, aber am Kieswerk haben wir nichts dagegen, wenn dort Leute ihren Grill aufstellen.

Wenn die Gemeinde das Grillen überall erlauben würde, gäbe es laut Hofmann „einen Grillplatz nach dem anderen und das würde nur Ärger geben.“ Man gehe zwar nicht massiv dagegen vor, dennoch wolle man keine offenen Grillstellen überall am Seeufer. Mit einer Ausnahme: an der Popperwiese ist es am Tag des Seefestes erlaubt.

In Wiessee und Kreuth geht nix

Bad Wiessee hat aktuell überhaupt keine ausgewiesenen Grillplätze. So weist die Gemeinde auf die hohe Brandgefahr hin und betont, dass Grillen im Freien unter anderem vom Ordnungsamt verfolgt wird. Ähnlich verhält es sich in Kreuth. Zwar wisse man, dass an der Weissach hin und wieder gegrillt werde, erlaubt sei es in dem Naturschutzgebiet jedoch nicht: “Freies Grillen ist absolut verboten”, betont Geschäftsleiterin Sabine Dirigl.

Johanna Angerer von der Gemeinde Gmund kann zumindest einen Platz als Grillstelle nennen: “Nur an einer Feuerstelle am Seeufer in Seeglas ist das Grillen erlaubt.” Vorher müsse man sich jedoch gegen Kaution in Höhe von 25 Euro eine Grillschale beim gemeindlichen Bauhof abholen. Bringe man diese sauber und unversehrt zurück, sei die Grillschale gratis.

Nicht überall ist grillen erlaubt. An der Point wird es aber geduldet – solange danach wieder aufgeräumt wird.

Geschäftsleiter Hans Staudacher bestätigt, dass es auch in Tegernsee keine allgemeine Grillerlaubnis an öffentlichen Plätzen gebe. Doch vor allem junge Leute können aufatmen: “Solange es sich im Rahmen hält, dulden wir es an der Point.” Danach solle zwar kein Saustall herrschen, doch dort habe die Stadt nichts dagegen. In diesem Sinne, auf einen gelungenen Grillabend – zumindest in Tegernsee oder Gmund.

Und wie sieht es auf dem Balkon aus?

Wenn es am See schon kaum geht, bleibt zumindest der eigene Balkon fürs Grillen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die erste Instanz, die hierbei zu Rate gezogen werden sollte, ist der Mietvertrag. Nur wenn das Grillen auf dem Balkon durch eine Klausel explizit untersagt ist, ist ein generelles Verbot wirksam. Auch von Seiten der Gemeinden gibt es dabei keine klaren Richtlinien. Denn weder die Kommune noch das Landratsamt sind hier zuständig. Sollte es also zwischen Nachbarn zu Streitigkeiten kommen, werden diese normalerweise vor Gericht ausgetragen.

Darf man auf seinem Balkon grillen?

Die entsprechenden Gerichtsurteile variieren dabei zum Teil stark: So hält das Bayerische Oberlandesgericht das Grillen auf dem Balkon fünfmal im Jahr für zulässig, während das Landgericht in Stuttgart die jährliche Grilldauer auf insgesamt sechs Stunden begrenzt. Großzügiger urteilte das Amtsgericht Bonn und gewährt das Brutzeln in der Saison von April bis September einmal im Monat. Dabei sollten sich Mieter ab 22 Uhr an die geltende Nachtruhe halten, um Beschwerden beim Vermieter zu vermeiden.

In Bonn plädierten Richter zudem für eine Ankündigungsfrist von 48 Stunden, innerhalb dieser die Nachbarn von den Grillplänen unterrichtet werden müssen. Spontan geht zwar anders. Im Idealfall wird der Nachbar aber gleich miteingeladen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Hier noch eine Karte mit allen Grillplätzen rund um den Tegernsee:

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