Großflächenwerbeanlage abgelehnt

Die Eheleute Sylke und Carsten Leber hatten die Absicht, an der Außenwand des Gebäudes Hauptstraße 32 in Tegernsee eine 3,50 auf 2,50 Meter große Werbefläche anzubringen.

Doch die Stadt Tegernsee wies dies ohne große Diskussion zurück. „In der geplanten Größe und auch an dieser prominenten Stelle am Eingang ins Ortszentrum ist das nicht genehmigungsfähig“, stellt Bürgermeister Peter Janssen am Montag auf der Bauausschusssitzung klar.

An der Hauswand des Gebäudes auf der linken Straßenseite war die Werbung angedacht.
An der Hauswand des Gebäudes auf der linken Straßenseite war die Werbung angedacht.

Grundsätzlich habe Tegernsee laut Janssen im städtischen Innenbereich derzeit gar keine Außenwerbeflächen. „Alle bisher genehmigten befinden sich im Außenbereich“, erklärte Janssen auf Nachfrage und ergänzte: „Noch dazu könnte so für weitere Anträge in diese Richtung ein Bezugsfall geschaffen werden.“

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Bis zu eine Millionen Deutsche Mark Bußgeld droht

Ein Zuwiderhandeln gegen die Entscheidung des Bauausschusses kann mit einem Bußgeld von bis zu einer Millionen Deutsche Mark belegt werden. So ist es zumindest der „aktuellen“ Werbegestaltungssatzung der Stadt, die im März 1995 noch unter Bürgermeister Claus Cnyrim erlassen wurde, auf der Internetseite des Rathauses zu entnehmen.

Darin heißt es auch, dass sich eine Werbeanlage unter anderem in Größe, Farbe und Form dem Bauwerk sowie dem Landschafts-, Orts- und Straßenbild anzupassen hat. Auf diesen Passus berief sich der Bauausschuss und stimmte mit sechs zu null Stimmen gegen das Vorhaben der Eheleute Leber.

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