Große Geste nach Gerichtsverhandlung

Wie berichtet hatten drei Frauen im August 2015 im Hotel Waltershof in der Seestraße in Rottach-Egern nächtigen wollen. Doch dazu kam es nicht. Statt in Hotelbetten fand man sich vor Gericht wieder. Die Urlauberinnen hatten jetzt eine rührende Idee.

Weil ihr gebuchtes Familienzimmer im Rottacher Seehotel Waltershof nicht zur Verfügung stand, nächtigten drei Frauen woanders. Die dadurch entstandenen Mehrkosten wurden ihnen nun per Gerichtsurteil zugesprochen. Das Geld wollen sie nun am Tegernsee spenden.

Weil drei Urlauberinnen ihr gebuchtes Familienzimmer im Hotel Waltershof in der Seestraße in Rottach-Egern nicht bekamen, nächtigten sie woanders (wir berichteten). Die Kosten, die ihnen dadurch entstanden waren, stellten sie dem Hotel in Rechnung. Der damalige Pächter und Betreiber des Hotels – die Hotel Tec GmbH – vertreten durch dessen Geschäftsführer Walter Eichel, zweifelte die Höhe der Summe an und weigerte sich, zu zahlen.

Georgina S., eine der Urlauberinnen, klagte daraufhin ihr Geld vor Gericht ein. Im April vergangenen Jahres kam es zur ersten Verhandlung. Bei der zweiten Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht am 25. Juli beantragte die Beklagte, die Klage abzuweisen. Georgina S. gab jedoch nicht nach: Sie habe Anspruch auf Schadenersatz – so wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels stehe. Das Urteil des Gerichts fiel zu ihren Gunsten aus: Das Hotel wurde aufgefordert, an die Klägerin 753 Euro zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent.

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Hotel geht in Berufung

Laut Gerichtsbeschluss bestanden „keine Zweifel an der Höhe der für die alternativen Zimmer entstandenen Mehrkosten“. Doch dieses Mal ist es die Geschäftsführung des Hotels, die sich das nicht gefallen lässt. Sie geht in Berufung. Die Urlauberin war darüber zum damaligen Zeitpunkt erschüttert: „Das darf doch alles nicht wahr sein.“

Dreimal hatte Georgina S. noch auf schriftlichem Wege versucht, sich mit der damaligen Betreibergesellschaft des Hotels außergerichtlich zu einigen. Ohne Erfolg. Das nächste Treffen fand vor dem Münchner Landgericht statt. Das wiederum hatte den Parteien im Vorfeld einen Vergleich vorgeschlagen. Um nicht noch mehr Kosten zu verursachen, stimmte Georgina S. dem Vergleich zu. So endete der Rechtsstreit am 12. Januar dieses Jahres mit folgendem Urteil: Das Hotel muss an die Klägerin 376,50 Euro zahlen.

Urlauberin spendet die erstrittene Summe an den Tegernsee

Im Vergleich zu den rund 1.400 Euro, die Georgina S. bis zu diesem Tag für Anwalt, Gerichts- und Fahrtkosten ausgegeben hatte, eine relativ geringe Summe. Aufgrund des ganzen Ärgers hat sich die Urlauberin aus Niedersachsens jetzt zusammen mit ihren Freundinnen – mit denen sie auch die Kosten teilt – dazu entschlossen, aus der langwierigen Streitsache das Beste herauszuholen.

Wie Sie der TS telefonisch mitteilte, beabsichtige sie, die erstrittene Summe auf 400 Euro aufzurunden, um das Geld dorthin zurückzuführen, wo es hingehört: An den Tegernsee. Deshalb wird sie das Geld dem Kinderförderverein Tegernsee e.V. spenden.

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