Schon wieder muss Bauer in der Au Besitzer Franz Haslberger einen Rückschlag bei seinen Plänen zur Wiedererrichtung des ehemaligen Gutshof hinnehmen.
Das Amt für Landwirtschaft hat das von Haslberger eingereichte Wirtschaftlichkeitsgutachten bewertet. Ergebnis: Der Hof wäre nicht wirtschaftlich und ist damit auch nicht privilegiert.
Schon lange versucht Franz Haslberger den 1971 abgebrannten historischen Gutshof wieder aufzubauen. Dieser war zu seiner Zeit mit einer Länge von 61 Metern der längste Einfirsthof des Oberlandes.
Landratsamt und Gemeinde wiesen die Pläne des Eigentümers jedoch schon öfters ab. Das Bauvorhaben sei nicht privilegiert. Im Außenbereich dürfen nur Vorhaben verwirklicht werden, die vorrangig der Landwirtschaft dienen.
Vorhaben nicht privilegiert
Dass sein Gutshof diese Privilegierung verdient, wollte Haslberger nun auch mit einem Wirtschaftlichkeitsgutachten beweisen lassen. Darin sieht er sich bestätigt, dass er den Hof überwiegend landwirtschaftlich Nutzen will. „Ich habe sogar die gastronomische Nutzung um 30 Prozent gegenüber den ersten Plänen reduziert.“, so Haslberger bereits im Februar.
Das Ziel des Gutachtens: der Beweis, dass die Einnahmen aus der Landwirtschaft höher sind als aus Ferienwohnungen, Gastronomie und möglicher Hofladen. Dann wäre auch eine Wiedererrichtung möglich, bestätigte auch das Landratsamt. Nach eingehender Prüfung hat die Landesanstalt für Landwirtschaft nun aber entschieden, dass der Hof bei einer Neugründung nicht wirtschaftlich wäre.
Somit ist die Privilegierung nicht gegeben. “Der Bauantrag wird höchstwahrscheinlich abgelehnt”, bestätigt auch Pressesprecherin des Landratsamtes Gabriele Dorby auf Nachfrage. Ob sich Haslberger damit allerdings zufrieden gibt, bleibt abzuwarten.
Unabhängig von den Neubauplänen rund um den Bauer in der Au ist der Gasthof derzeit nach dem Ausscheiden des bisherigen Pächters Peter Hubert geschlossen. Wie wir vor drei Wochen berichtet haben, ist Achim Schmalenberg der wahrscheinliche Nachfolger Huberts. Gegenüber der TS erklärte er:
Wir befinden uns in aussichtsreichen Gesprächen, letzte Details gilt es aber noch zu klären.
Ob diese mittlerweile abgeschlossen sind, ist allerdings offen. Möglich ist auch, dass Haslberger am Bauer in der Au ein ähnliches Exempel statuiert, wie die Schörghuber Gruppe bei Gut Kaltenbrunn. Ob dieser Fall tatsächlich eintrifft, wird man wohl spätestens im kommenden Frühjahr sehen, wenn die Wandersaison losgeht.
Ursprünglicher Artikel vom 28. August:
Darf Eigentümer Franz Haslberger den Gasthof Bauer in der Au abreißen, um dort den historischen Gutshof wieder aufzubauen? Der Hof ist 1971 abgebrannt. Haslberger, die Gemeinde Bad Wiessee und das Landratsamt Miesbach diskutieren nun schon seit über zwei Jahren. Der Wiesseer Gemeinderat ist dagegen, hat aber nicht das letzte Wort.
Nun prüft das Landesamt für Landwirtschaft ein Gutachten, das Haslberger einen großen Schritt näher an sein Ziel bringen könnte.
Der Gasthof Bauer in der Au beschäftigt die Gemeinde Bad Wiessee nun schon eine ganze Weile. Eigentümer Franz Haslberger will die bestehende Gaststätte abreißen, um dort den 1971 abgebrannten historischen Gutshof wieder aufzubauen.
Mit einer Länge von 61 Metern würde dann der einst längste Einfirsthof des Oberlandes wieder entstehen. Im Juni 2012 erteilte der Wiesseer Gemeinderat dieser Idee allerdings eine klare Absage. Da hatte sich das Gremium bereits vier Mal innerhalb von zwölf Monaten mit dem Thema beschäftigt.
Landwirtschaftliche Nutzung – ja oder nein?
Während sich Hartwig Bayerschmidt und Kurt Sareiter (beide CSU) mit Argumenten wie “attraktives Bauwerk” und “eine Attraktion für das gesamte Tegernseer Tal” für Haslbergers Antrag aussprachen, gab es aus der Sicht anderer Gemeinderäte klare Gegenargumente.
Für mich ist die Privilegierung nicht gegeben. Der Grund ist vorgeschoben, da die Nutzung in dem Gebäude gar nicht möglich ist. Es geht hier ausschließlich um eine gastronomische Nutzung
, machte Robert Huber (SPD) in der Sitzung am 19. Juni 2012 deutlich. Und diese Einschätzung teilte schließlich die Mehrheit des Gremiums. Hinzu kamen andere Faktoren, die die Gemeinderäte auch weiterhin beschäftigen: Wie sieht der Baustellenverkehr während der Bauphase aus? Wer haftet für Schäden an der Forststraße? Was ist mit dem späteren Verkehr in dem Gebiet, der bis auf Ausnahmen eigentlich untersagt ist? Alles Fragen, die auch nach der Sitzung unbeantwortet blieben. Am Ende stimmte man mit sieben zu fünf Stimmen gegen den Antrag Haslbergers.
Das letzte Wort hat das Landratsamt
Endgültig verbindlich war und ist dieses Votum allerdings nicht, wie Bürgermeister Peter Höß am Ende der Diskussion unterstrich: „Das Landratsamt Miesbach könnte sich trotz der demokratischen Willensbildung in Bad Wiessee für das Bauvorhaben entscheiden.“ Denn einzig das Landratsamt ist in dieser Frage die Baugenehmigungsbehörde.
Auch dort schloss man sich im Dezember 2012 letztlich dem Votum des Wiesseer Gemeinderates an. „In einem Gespräch wurde Herrn Haslberger mitgeteilt, dass der Ersatzbau für die Gaststätte aus unserer Sicht nicht privilegiert ist und daher nicht gebaut werden darf”, so die Pressesprecherin Gabriele Dorby Mitte Dezember 2012.
Ein kleines Hintertürchen ließ das Landratsamt dann aber doch offen. Der Wiederaufbau sei möglich, wenn es sich nicht um eine gastronomische, sondern um eine landwirtschaftliche Nutzung handle, so die Behörde weiter. Im Frühjahr 2013 sahen aber weder das Landratsamt noch die Gemeinde Bad Wiessee Anhaltspunkte, die für eine landwirtschaftliche Nutzung sprachen.
Gutachten soll landwirtschaftlichen Nutzen beweisen
Und diese versucht Franz Haslberger nun zu liefern. „Ich habe sogar die gastronomische Nutzung um 30 Prozent gegenüber den ersten Plänen reduziert. Doch auch das reichte nicht aus, um von der Gemeinde ein Einvernehmen für den Bau zu erhalten“, erklärte der Besitzer des Bauer in der Au im Februar 2013.
Daher hat er nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zeigen soll, dass bei dem historischen Gutshof der Gewinn durch die landwirtschaftliche Nutzung höher ausfällt als der Erlös durch die Gastronomie. Das Ergebnis leitete er im Juli 2013 an das Landratsamt Miesbach weiter. Mittlerweile ist auch die Gemeinde Bad Wiessee im Besitz des Gutachtens, wie uns der Leiter des Bauamtes, Helmut Köckeis, am Montag bestätigte.
„Wir werden das Dokument aber nicht bewerten. Weder die Gemeinde noch das Landratsamt hat ein solches Gutachten angefordert”, weiß Köckeis. Die Gemeinde beurteile lediglich, ob sich ein solcher Bau in die dortige Landschaft einfüge und wie es mit der Verkehrssituation aussehe.
An den Bedenken zu diesen Punkten hat sich unterdessen nichts geändert. „Wir werden das Thema aber dennoch am 10. September erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderates haben, da Herr Haslberger einige Umplanungen im bestehenden Gebäude vorgenommen hat. Dabei wird auch das Gutachten zur Umsatzprognose angesprochen werden”, so der Bauamtsleiter.
Ob der Wiederaufbau des alten Gutshofs auch aus landwirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist oder nicht, müsse aber die Landesanstalt für Landwirtschaft entscheiden, erklärt Köckeis. Aus diesem Grund hat die Gemeinde das Gutachten auch an diese Behörde weitergeleitet. „Bislang liegt uns noch nichts vor. Sobald es bei uns eingegangen ist, werden wir die Argumente auf ihre Plausibilität prüfen“, so der Vizepräsident der Landesanstalt für Landwirtschaft, Christian Stockinger. Ist das geschehen, geht die Einschätzung zurück an die Gemeinde und das Landratsamt.
Urteil der Landesanstalt könnte den Ausschlag geben
Sollte die Landesanstalt auf Basis des Gutachtens den Wiederaufbau des historischen Hofs doch als privilegierte Maßnahme einstufen, und das LRA schließt sich dieser Einschätzung an, dann hat die Gemeinde Bad Wiessee einen Monat Zeit, um das Thema nochmals im Gemeinderat zur Sprache zu bringen. Votiert das Gremium erneut gegen den Wiederaufbau des Hofs, hat das Landratsamt die Möglichkeit, die Gemeinde zu überstimmen.
In einem anderen Punkt konnte Haslberger indes bereits eine Einigung mit der Gemeinde erzielen. Der Wiesseer Bauausschuss unterstütze Mitte Juli Haslbergers Plan, auf dem Gelände eine Tiefgarage zu errichten. Bereits seit 2008 existierte hierfür eine gültige Baugenehmigung. Die Bauarbeiten für die Garage sind auch bereits im Gange. „Sollte Herr Haslberger den historischen Hof doch bauen dürfen, könnte er die Tiefgarage auch an diesen andocken”, erklärt Köckeis. Die beiden Projekte schließen sich also nicht gegenseitig aus.
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