Streit um Spielbankabgabe vor Gericht

Die vier Nachbargemeinden von Bad Wiessee haben hoch gepokert: Sie reichten Klage gegen den Freistaat Bayern aufgrund der Spielbankabgaben ein. Scheinbar hat es sich gelohnt: Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn bestätigt, dass der Rechtsstreit vor Gericht landet.

Bürgermeister Johannes Hagn thematisierte gleich zu Beginn der gestrigen Bürgerversammlung die Spielbankabgabe.
Bürgermeister Johannes Hagn thematisierte gleich zu Beginn der gestrigen Bürgerversammlung die Spielbankabgabe.

Bevor Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) im gut besuchten Quirinal-Saal über seine Tätigkeit der letzten Monate Bilanz zog, verkündete er gleich zu Beginn der Bürgerversammlung die neueste Entwicklung im Streit um die ausbleibende Spielbankabgabe. Für Kreuth, Rottach-Egern, Gmund und Tegernsee geht es immerhin um 3,6 Millionen Euro, die Wiessees Bürgermeister Peter Höß von seinen anderen vier Kollegen einfordert.

Er hatte ihnen im April 2014 nach einem Schreiben des Finanzamts München den Geldhahn zugedreht. Er tat dies, so seine Position, weil es 2005 versäumt worden war, die Nachbargemeinden an den Kosten für den Bau der 28 Millionen teuren neuen Spielbank zu beteiligen.

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Bis die 3,6 Millionen abgestottert sind, behält er die Abgabe ein. Drei Millionen Euro waren es im vergangenen Jahr, die Wiessees Kämmerer ungeschmälert verbuchen konnte. Tegernsee und Rottach-Egern hatten mit je 100 000 Euro gerechnet, Gmund und Kreuth mit je 50 000 Euro. Alle gingen leer aus. Dies könnte sich ändern, so Hagn vor den etwa 100 Zuhörern: „Ganz aktuell hören Sie jetzt, dass die Beschwerdefrist abgelaufen und der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.“

Das Gericht prüft nun, ob das Anliegen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und vor dem Verwaltungsgericht gut aufgehoben ist. Unser Rechtsanwalt lag damit richtig.

Seine Kollegen und er hätten sich überlegt, welche Vorschläge man Bad Wiessee machen könne. „Ein toller Vorschlag kam vom Verwaltungsgericht München: eine Mediation vor einem Güterichter“. Persönlich fände er es gut, da einer gegen vier am Tisch sitzt, wenn nun ein Neutraler dazu komme.

Verfahren kann jederzeit gestoppt werden

Auf Nachfrage der Tegernseer Stimme erklärte Hagn noch den diffizilen Rechtsweg. „Zunächst musste einmal die Frage geklärt werden, ob für uns das Finanz- oder das Verwaltungsgericht zuständig ist. Unser Rechtsanwalt entschied sich für das Verwaltungsgericht“, obwohl es eigentlich eine Abgabe sei. Denn Beklagter sei der Freistaat Bayern und nicht die Gemeinde Bad Wiessee.

Bei diesem Sachvortrag vor Gericht waren Unterlagen erforderlich, die bis in die 50er Jahre zurückreichten. „Die Tatsache, dass uns nun der Verwaltungsrechtsweg offen steht, heißt aber noch lange nicht, dass wir dann auch klagen. Wir können das Verfahren jederzeit stoppen. Das war strittig und musste erst einmal geklärt werden“.

Vermitteln soll ein „Schiedsrichter“

Da die Ausgangslage sehr vertrackt sei, denn die Spielbankabgabe des Freistaats gehe zunächst an die Gemeinde Bad Wiessee und werde nur in deren Auftrag ausbezahlt, „wurde nun ein Güteverfahren mit einem Verwaltungsrichter als Schiedsrichter vorgeschlagen. Er hat Erfahrungen bei Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das finde ich sehr gut. Wir werden nun weitere gangbare Wege ermitteln“, erklärt der sichtlich erleichterte Tegernseer Bürgermeister.

Ob er und seine Kollegen, die bislang leer ausgingen, letztlich zu den Glorreichen Vier zählen werden, wird womöglich erst ein runder Tisch mit dem Schiedsrichter zeigen.

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