Halloween in Holzkirchen

Es ist es wieder soweit: Halloween. Endlich wieder um die Häuser ziehen, denken sich Kinder und Jugendliche. Die einen traben dabei von Haus zu Haus – die anderen von Club zu Club. Doch nicht alles ist bei dem nächtlichen Treiben erlaubt. Halloween Fans in Holzkirchen sollten einige Regeln beachten.

An Halloween .
Halloween wird auch in Holzkirchen immer populärer.

„Trick or treat?!“ Für viele gilt Halloween als ein amerikanisches Brauchtum. Dabei handelt es sich gar nicht um eine Erfindung aus den Staaten: Der All Hallow’s eve entstammt dem katholischen Irland. Nach und nach erreichte der Brauch dann auch Deutschland und das Oberland.

Insbesondere den Kindern bereitet das Schnitzen der Kürbisse und die abenteuerliche Reise von Tür zu Tür Freude. Solange die Süßigkeitenjäger dabei mehr süß als sauer bleiben, ist das auch für die Polizei völlig in Ordnung. Wegen Halloween und des anschließenden Feiertags ist heute laut Peter Wabnitz von der Holzkirchner Polizei dennoch mehr Präsenz gefragt. “Wir haben aufgerüstet. Es werden mehr Streifen unterwegs sein”, sagt Wabnitz.

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Polizei ist aufmerksam

Denn es gibt in den umliegenden Landkreisen durchaus Fälle, bei denen das Motto „Süßes oder Saures“ etwas zu ernst genommen wird. Vereinzelt machen sich verkleidete Schreckgeister den Anlass zum Nutzen, um schwere Sachbeschädigung zu verursachen. Laut Wabnitz ist das in Holzkirchen aber eher die Ausnahme. “Die vergangenen Jahre war wenig los. Es ist eine reine Präventivmaßnahme”.

Eingreifen musste die Polizei bisher nur selten. Kritisch wird es erst, wenn der Spaß in den Bereich der “Sachbeschädigung geht oder den Verkehr gefährdet”, weiß Wabnitz. Früher habe es Probleme mit aufgeklappten Gullideckeln gegeben. Die vergangenen Jahre sei dies jedoch nicht mehr vorgekommen.

Schlupfloch an Allerheiligen

Doch nicht nur für die Kinder ist an Halloween besonders viel los. Auch in diesem Jahr werden wieder viele Feierfreudige in die Bars und Clubs im Nordlandkreis strömen. Doch Vorsicht: Auf Halloween folgt Allerheiligen, einer von neun im Bayerischen Feiertagsgesetz sogenannten stillen Tagen, an denen ab 2.00 Uhr morgens öffentliche Veranstaltungen mit Musik und Tanz grundsätzlich verboten sind. Lediglich erlaubt ist das Abspielen stiller und ruhiger Musiktitel.

Die Feierfreudigen müssen die Diskotheken um 2.00 Uhr dennoch nicht verlassen. “Die Clubbesitzer sollen lediglich dafür sorgen, dass die Musik zurückgedreht wird und die Tanzfläche leer bleibt”, erklärt Gerhard Brandl vom Landratsamt Miesbach. Passiert das nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Doch viele Veranstalter haben einen Ausweg für sich entdeckt: Ist die Veranstaltung privat, so kann problemlos weiter gefeiert werden. Die Redaktion der Holzkirchner Stimme wünscht allen ein fröhliches Halloween. Vor zwei Jahren haben die Kollegen aus Tegernsee Kinder auf der Jagd nach Süßem oder Saurem begleitet. Hier das Video von damals zur Einstimmung auf den heutigen Abend.

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