Harter, klarer Fall

Im Holzkirchner Gemeinderat herrschte Einigkeit: Fraktionsübergreifend und ohne Gegenstimme wurde der abschnittsweise Ausbau der Karwendelstraße beschlossen. Die Kosten werden – vorbehaltlich einer letzten rechtlichen Prüfung auf eine etwaige historische Einordnung der Straße – zu einem Großteil und anteilig auf die Anrainer umgelegt werden. Das ist schlichtweg ein… ganz normaler Vorgang!

holzkirchner karwendelstrasseSo richtig nachvollziehen lässt es sich nicht mehr, wann in diesem Straßenabschnitt an bestehenden Vorschriften vorbei die Gärten, Zäune, Hecken und Gartenhäuschen über die verbrieften Grundstücksgrenzen hinaus auf den Gemeindegrund gewachsen waren. Kleine gartenbauliche Unsauberkeiten nur, freilich, die sich aber am Ende zu etwas aufsummiert haben, das nichts anderes ist als Unrecht.

Wo kein Kläger, da kein Richter, das hat dort im Südwesten der Gemarkung Holzkirchen nun jahrzehntelang funktioniert. Darin aber eine Art Duldung zu sehen, aus der sich nachhaltig Extrawürste braten ließen, ist grundsätzlich absurd. Wer etwas unrechtmäßig an sich nimmt, darf es nicht deshalb ganz behalten, weil er es schon 40 Jahre nicht zurückgegeben hat.

Konsequent gegen Präzedenzfälle

Recht und Unrecht sollten keiner Konjunktur, keinem Zeitgeist und damit keinem Kontext untergeordnet werden – aber dass in diesen unruhigen Zeiten in Holzkirchen beim Thema Bauen, Wohnen und Verkehr genauer hingesehen und konsequenter durchgegriffen wird, um Präzedenzen und Ungerechtigkeiten vorzubeugen, ist nachvollziehbar und sollte im Sinne aller sein.

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Wo immer mehr gebaut, gewohnt und gefahren wird, braucht es Regeln. Regeln, die nur Sinn ergeben, wenn sie alle einhalten. Auch wenn sich über die Zeit noch so der Schleier der Gewohnheit über den Verstoß gelegt hat, auch wenn die Büsche auf dem Boden des Unrechts noch so prächtig gewachsen sind, auch wenn nun Spekulationen über die milden Winter oder weniger milde Prognosen zu neuem Durchgangsverkehr angestellt werden – der Fall ist klar: Die Straße wird gebaut und – dramatisch formuliert – die öffentliche Ordnung wieder hergestellt werden müssen. Und die Anrainer haben den regelrechten Anteil für diese Maßnahmen zu bezahlen, wenn der 1961er-Joker nicht greift.

Alles andere wäre ein katastrophales Signal an diejenigen, die künftig als Anrainer für Straßen- oder Tiefbauarbeiten um ihren geschoßflächen- und grundstücksgerechten Obulus gebeten werden – aber im Gegensatz zu den betroffenen Anwohnern an der Karwendel- oder Guffertstrasse keine „Extraportion Garten“ jahrzehntelang unentgeltlich nutzen durften.

Hart, keine Frage, aber fair.

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