Haslberger lässt Wegerecht prüfen

Mit der Schließung seiner Ausflugsgaststätten Bauer in der Au und Söllbachklause hat Franz Josef Haslberger bereits vollendete Tatsachen geschaffen. Bad Wiesse ist um zwei touristische Ziele ärmer.

Droht dies künftig auch den Wanderwegen entlang des Söllbachs bis zum Luckengraben, die ebenso dem Freisinger Baustoffunternehmer gehören? Der Gemeinde schwant bereits Böses.

Haslbergers Straße zum geschlossenen Bauer in der Bau - wer darf hier künftig noch entlang gehen?
Haslbergers Straße zum geschlossenen Bauer in der Bau – wer darf hier künftig noch entlang gehen?

Erstmals pochte Haslberger auf sein Eigentum, als vor drei Jahren die Strecke des beliebten Tegernseer Mountainbike Festivals über die Söllbachstraße zur Schwarzentenn-Alm gehen sollte. Er untersagte die Nutzung dieser Straße ebenso, wie einen Kurs am Bauer in der Au vorbei.

Anzeige

„Da wir unsere Strecke nicht mehr am Bauer in der Au vorbeiführen durften“, erinnert sich Florian Hornsteiner, der Veranstalter des Festivals, „haben wir den Kurs kurzfristig mit der Gemeinde Bad Wiessee auf die Söllbachstraße verlegt. Darauf hat Herr Haslberger wissen lassen: auch die gehöre ihm und er hat uns per Einstweiliger Verfügung die Durchfahrt verboten. Wir haben das respektiert und über Nacht die Strecke umgeplant. Seitdem fahren wir nicht mehr über Wiessee“.

Wegerecht noch von Herzog Max von Bayern

Gleiches könnte nun auch geführten Wandertouren auf Haslbergers Straßen und Wegen widerfahren, befürchtet Michael Herrmann, der Geschäftsleiter der Gemeinde Bad Wiessee: „Herr Haslberger kann künftig weitere kommerzielle Veranstaltungen untersagen, wie geführte Wanderungen der TTT, oder eine Steinadler-Wanderung. Solche Begehungen kann er verbieten, aber nicht das Wandern allgemein. Da steht das Betretungsrecht darüber“.

Hintergrund dieses Streits ist, dass Franz Josef Haslberger das Wegerecht seines immensen Grundbesitzes auf den Prüfstand stellt. Herrmann erklärt auf Nachfrage worum es geht:

Es gibt aus den Zeiten von Herzog Max von Bayern einen Uraltvertrag. Der hat immer noch Gültigkeit für das gesamte Wegenetz von Herrn Haslberger. Da diese Wege für den Tourismus wichtig sind, gibt es diesen Vertrag, in dem wir als Gemeinde gewisse Aufgaben erledigen. Bisher war es immer relativ unproblematisch. Man hat den Vertrag selten bemühen müssen. Man half sich gegenseitig, wo man konnte. Aber jetzt ist es anders. Der Eigentümer fordert, dass der Vertrag im Wortlaut angewandt wird. Machen wir das auch, dann rücken wir noch weiter voneinander weg.

Bisher sei alles immer im Einvernehmen zwischen Haslbergers Gutsverwalter Peter Strillinger und dem Wiesseer Bauhof geregelt worden. „Dies ist aber seitens Herrn Haslbergers als Besitzer des Bauer in der Au nicht mehr gewünscht“, bedauert Herrmann. Er sieht einen Zusammenhang damit, dass sich die Gemeinde Haslbergers Plänen zur Wiedererrichtung des einstigen Gutshofes Bauer in der Bau widersetzt hatte.

Wird Haslberger ein Befahren auch mit Rädern verbieten?
Wird Haslberger ein Befahren auch mit Rädern verbieten?

„Seitdem macht Herr Haslberger Druck“, erläutert Geschäftsführer Herrmann, „auch wenn es um die Schneeräumung der Zufahrt zum Bauer in der Au über den Bucherhang geht. Wir sind zur Schneeräumung verpflichtet, dem kommen wir auch nach. Aber wir sind nicht zur Streuung oder Salzung verpflichtet. Dies aber fordert Herr Haslberger von uns als Gemeinde.”

Haslberger geht auf „Konfrontations-Kurs“

Herrmann glaubt, dass wegen des Bauern in der Au von Herrn Haslberger nun alles auf den Prüfstand gestellt werde, was nicht sein muss oder gar verboten werden könnte. „Die Zeichen stehen wahrscheinlich so, dass alles, was bisher möglich war, nun abgelehnt wird“. Das Einvernehmen sei gleich Null, es herrsche absolute Konfrontation. „Wir bemühen uns immer wieder, dass wir diesen Weg nicht einschlagen müssen, doch Herr Haslberger geht auf Konfrontations-Kurs“.

Es werde zwar jetzt alles geprüft, „aber“, so Herrmann, „man muss einräumen, dass bei der wegerechtlichen Thematik die Vorteile wohl eher bei der Gegenseite liegen“. Einen Trost haben die Wiesseer Verantwortlichen für die Wanderer dennoch: „Haslberger gehört zwar die Söllbachstraße. Aber er kann nicht sagen: ich sperre die Straße. Denn da steht das Naturschutzgesetz darüber“.

Wie Haslbergers Anwälte inzwischen gegenüber der Gemeinde erklären, sei die Sperrung der Wege für die Öffentlichkeit derzeit allerdings weder beabsichtigt, noch gebe es Überlegungen dazu.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner