Die Gemeinde Bad Wiessee und das Landratsamt Miesbach haben das bisher abgelehnt. Dagegen hat Haslberger geklagt. Doch jetzt kommt die überraschende Wende.
Unverdrossen kämpfte der Freisinger Baustoffunternehmer Franz Josef Haslberger für den Wiederbau des historischen Hofs Bauer in der Au. Mehrmals holte er sich Abfuhren von der Gemeinde Bad Wiessee und zuletzt dem Landratsamt. Grund: Für den riesigen Einfirsthof bräuchte er in diesem Außenbereich eine landwirtschaftliche Privilegierung.
Die konnte Haslberger nicht nachweisen und zog deshalb vor das Verwaltungsgericht. Heute sollte Ortstermin sein. Doch einen Tag zuvor zog Halsberger seine Klage gegen das Landratsamt zurück, wie Florian Huber, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts München, heute mitteilt.
Bürgermeister Höß überrascht
Haslbergers Rückzug kommt überraschend, auch für Wiessees Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block). „Ich glaubte eher“, so Höß, „er würde den Antrag auf einen Vorbescheid ruhen lassen und nicht weiter verfolgen. Aber die Rücknahme verbessert die Situation insofern, weil man diesen Druck im Hintergrund nicht mehr hat.“
Derzeit ruht das Verfahren, es könnte aber jederzeit wieder aufgenommen werden. „Ob damit die geschlossene Gaststätte Bauer in der Au wiedereröffnet wird, dies werden erst künftige Gespräche ergeben“, hofft der Bürgermeister. Einheimische und Touristen hatten den Verlust des Ausflugsslokals in den letzten Monaten mehrfach bedauert. Daher müsse es für die Gemeinde Verpflichtung sein, zu einer Lösung zu kommen, die allen Wünschen gerecht werde, so Höß weiter. Der Bürgermeister betont:
Herr Haslberger hat mit seinen Bauanträgen zur Söllbachklause und dem Haus mit den Niederstubn Signale gesetzt, die eine gute Basis für eine kooperative Zusammenarbeit sein können. Diesen Ball muss man aufnehmen, um auch beim Bauer in Au zu Lösungen zu kommen, die den Wünschen aller Beteiligten gerecht werden.
Wie immer verschlossen zeigt sich Antragsteller Haslberger. Bislang gibt es auch auf Nachfrage keinen Hinweis auf die Beweggründe seines Rückzugs. Auch die Frage, ob damit eine Wiedereröffnung des Ausflugslokals Bauer in der Au wahrscheinlicher wird, lässt der medienscheue Unternehmer unbeantwortet. Selbst dem Gericht nannte Haslberger keine Gründe für die Einstellung des Verfahrens, dessen Kosten er zu tragen hat, wie Gerichtssprecher Huber bestätigt.
Haslbergers vergeblicher Kampf
Mit dem Bauer in der Au hatte der Unternehmer Großes vor. Er wollte den 1971 abgebrannten, 61 Meter langen Einfirsthof wieder aufbauen. Auch ein detailgetreues Modell ließ er anfertigen. Ständig versuchte Haslberger es auch mit neuen Plänen und zuletzt auch mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Doch nichts half. Immer wieder stieß Haslberger auf Ablehnung.
Auch das Amt für Landwirtschaft ließ sich nicht davon überzeugen, dass sich allein mit der Viehwirtschaft der Prachtbau in absehbarer Zeit amortisieren würde. Dessen abschlägige Stellungnahme im November vergangenen Jahres veranlasste Haslberger, mit seinen Plänen auf dem Klageweg durchzukommen. Nun der Rückzug. Fraglich bleibt, ob Haslberger damit endgültig seine Neubaupläne begraben hat.
Ganz untätig bleibt Haslberger derweil nicht. Derzeit lässt er eine groß dimensionierte Tiefgarage am einstigen Ausflugslokal Bauer in der Au errichten, das nun genau vor einem Jahr die Pforten schloss. Macht mit der Rücknahme der Klage Haslberger die beliebte Gaststätte Bauer in der Au der Öffentlichkeit wieder zugänglich? Diese Antwort würde viele potentielle Besucher interessieren, im und auch außerhalb des Tegernseer Tals.
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