Haslbergers Kampf gegen die Medien

Der Raum 212 im Münchner Landgericht II ist klein und stickig. Dennoch entbrannte am Freitag eine hitzige Diskussion darüber, wer wann mit welcher Fahrgenehmigung über ein „Wiesseer Problem“ berichten darf.

Beim Streit geht es um den „Bauer in der Au“, den sein Besitzer Franz Haslberger seit Herbst 2013 geschlossen hält. Es geht um Eigentumsrechte, Pressefreiheit und um einen Unternehmer, der eine kritische Berichterstattung mit allen Mitteln verhindern möchte.

Am vergangenen Freitag kam im Münchner Landgericht zur Verhandlung Haslberger gegen den BR. Streitpunkt: Bauer in der Au.
Am Freitag kam es im Münchner Landgericht zur Verhandlung Haslberger gegen den BR. Streitpunkt: Bauer in der Au.

Eigentlich hatte man auch den Freisinger Unternehmer Franz Josef Haslberger bei der Verhandlung erwartet, doch der ließ sich mit einer Auslandsreise entschuldigen. Dennoch war sein Name ständig präsent, schließlich nennt er in Bad Wiessee inzwischen zahlreiche Immobilien sein eigen.

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Neben Niederstubn und Söllbachklause ist es vor allem der Bauer in der Au. Um den ging es heute. Die Abendschau des Bayerischen Fernsehens hatte am 30. Mai über Haslbergers Landnahmen berichtet und als Hintergrund für ein Interview die ehemalige Gaststätte gewählt. Gefragt war im Beitrag die Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, Angela Brogsitter-Finck. Sie sprach von Erpressung der Gemeinde durch Haslberger, denn der werde seinen Bauer in der Au so lange nicht wiedereröffnen, solange er nicht die Genehmigung zur Errichtung seines 61 Meter langen Einfirsthofes bekomme.

Klage umfasst 3.200 Mitarbeiter

Vorausgegangen war dieser Aussage die Anfahrt des Fernsehteams zum Aufnahmeort Bauer in der Au. Da die Zufahrtswege alle Haslberger gehören, „sind die Straßen nicht zum öffentlichen Verkehr freigegeben“, so die Anwälte des Klägers. Sie fordern eine Unterlassungserklärung des Bayerischen Rundfunks (BR), dass künftig alle Mitarbeiter des BR „es zu unterlassen“ haben, ohne Genehmigung Haslbergers Straßen zu „befahren“.

Bei Nichtbeachtung durch die „Störergemeinschaft des BR“ droht Haslberger mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, oder mit bis zu sechs Monaten Haft für den Intendanten des BR, Ulrich Wilhelm. Keiner der derzeit deutlich mehr als 3.200 Mitarbeiter des BR solle künftig die Straßen von Herrn Haslberger befahren dürfen, wenn es um die Berichterstattung über seine zahlreichen Immobilien gehe, so Antrag und Argumentation der beiden Haslberger-Anwälte. Manche deuten dies auch als Eingriff in die Pressefreiheit, sich missliebige Reporter vom Hals zu halten.

Urteil soll am Donnerstag ergehen

Dagegen setzen sich die Juristen des BR zur Wehr. Sie befürchten künftig journalistische „Fesseln“ für die Berichterstattung über den medienscheuen Haslberger, der eine Unterlassungserklärung für alle Mitarbeiter des BR als Urteil anstrebt.

Und so kam auch ein von der Richterin angestrebter Vergleich nicht zustande, da es für den BR ein Grundsatzurteil für künftige Berichte darstellen würde. Am kommenden Donnerstag will die Richterin ihre Entscheidung verkünden. Je nachdem, wie diese ausfällt, dürften der BR wie auch Haslberger in die nächste Instanz gehen.

Auch das ZDF ist von Haslbergers Verdikt betroffen. Wie der BR „tauchte“ (so Haslbergers Anwälte) ein Filmteam ohne Genehmigung zu Aufnahmen vor dem Bauer in der Au „auf“. Die Reporterin wollte nur einen Wanderführer bildlich umsetzen. Die Folge: Auch das ZDF wurde abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Das ZDF will aber erst, so ist zu hören, den Ausgang des Verfahrens Haslbergers gegen den BR abwarten, bis es weitere Schritte unternimmt.

„Zoff am Tegernsee“

Hier noch ein Bericht der Abendschau von Freitagabend mit dem Titel „Zoff am Tegernsee“. Dabei geht es unter anderem auch um die Klage Haslbergers gegen die Tegernseer Stimme, die im Februar mit einem Vergleich endete.

Zum Beitrag beim BR entweder auf das Bild oder den untenstehenden Link klicken.
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