Ausgelöst hatte diesen Ortstermin mit Vertretern des Umweltausschusses aus dem Landtag eine Petition der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT). Wie berichtet, will sie damit eine geplante Splitt-Lagerhalle des Unternehmers Lorenz Kandlinger verhindern.
Kandlinger plant am Biotop Grünes Wasserl eine 23 mal 14 Meter große und 9,40 Meter hohe Halle quer zur B318. In ihr soll der Splitt für die Talgemeinden gelagert und getrocknet werden, damit er zum „Splitten“ geeignet ist. Die SGT beruft sich darauf, dass der Neubau der Lagerhalle schon zweimal vom Landratsamt abgelehnt worden sei, bis es im vergangenen Jahr zu einer „Kehrtwende“ in Miesbach gekommen sei.
Entsprechend aufgeladen war die Stimmung heute beim Ortstermin, der nur von zwei Abgeordneten wahrgenommen wurde, wie die SGT bedauerte. Zudem seien Zierer und Klingen auch vom Umweltministerium auserkoren und an den Tegernsee geschickt worden. Vermisst worden seien die engagierten Umweltpolitiker von den Grünen und der SPD. So versuchten die beiden Gesandten sich ein Lagebild zu verschaffen, unter großer Anteilnahme von zahlreichen Vertretern des Landratsamts, des Wasserwirtschaftsamts, Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider, Vize-Rathaus-Chef Josef Lang aus Rottach-Egern, die SGT, den Anliegern Jochen und Birgitt Pagenberg sowie den Grundstückseigentümern Georg und Tochter Elisabeth Dießl und des Kieswerkbetreibers Lorenz Kandlinger.
Lagerhalle als „Kompromiss der kurzen Wege“
Dießl verdeutlichte den Abgeordneten mit mehreren Plänen, dass die Splitt-Lagerhalle quer zur B318 geplant werde. Damit diene sie auch als Lärmschutz. Außerdem seien links und rechts davon noch Lärmschutzwälle geplant. Bis jetzt habe der Nachbar Pagenberg Lärm und Staub direkt vor der Haustüre. „Diese Lagerhalle ist für die Talgemeinden ein Kompromiss der kurzen Wege“.
Jens Hammmersen, Anwalt der Antragstellerin Dießl, berief sich darauf, dass die nachbarschaftlichen Belange der Anlieger Pagenberg nicht nur einmal von den Verwaltungsgerichten geprüft worden seien. Grundlage dafür seien Stellungnahmen der Fachbehörden des Landratsamts gewesen, in denen der Naturschutz berücksichtigt worden sei. Der Verwaltungsgerichtshof habe klar festgestellt, dass keine nachbarschaftlichen Vorschriften verletzt worden seien. Mängel habe man nicht feststellen können. Es hätten sich Fachleute der Behörden damit auseinandergesetzt. Es gebe keine Anhaltspunkte, „dass hier etwas nicht richtig gelaufen ist“.
Schließlich diene dieses private und privilegierte Bauvorhaben öffentlichen Interessen. Außerdem werde ein Streifen von acht Metern am Wasser renaturiert. Irgendwann werde es dann eine schönerer Zustand als der derzeitige. In der Baugenehmigung seien nicht nur die Interessen des Kieswerksbetreibers und der Antragsstellerin sondern auch der Öffentlichkeit berücksichtigt worden. Er sehe keine Anhaltspunkte, so Anwalt Hammersen, dass die Verwaltung das „Rechtmäßigkeitsgebot“ verletzt habe.
Schaugestänge verdeutlicht Höhe
Auch eine Art Schaugerüst wurde herangezogen. Damit wollte die SGT die Höhe von 9,40 Metern verdeutlichen. Ihr Sprecher Johannes von Miller betonte, dass das nachbarschaftliche Problem der Familie Pagenberg nicht Inhalt der Petition sei. Das Anliegen der SGT sei, dass eine große Gewerbehalle in ein sensibles Gebiet komme, nachdem es im letzten Jahr eine Kehrtwende im Landratsamt gegeben habe, die die SGT „erschüttere“. Denn 2013 und 2015 seien Bauanträge für die Splitthalle noch dem „öffentlichen Interesse“ entgegengestanden und abgelehnt worden. Miller sieht die „Gefahr von Präzedenzfällen“.
Wie wolle man künftig argumentieren, wenn nicht einmal so ein sensibler Bereich in Zeiten von Volks- und Bürgerbegehren heilig sei. „Das ist der Bevölkerung nicht vermittelbar“. Dass dieses „heikle Thema“ einmal geregelt werden sollte, sei der SGT „klar“. Aber dass man „Gesetze einer Schutzfunktion so austauschen“ könne, habe man nicht erwartet. Dies sei schwer nachvollziehbar. „Das wird von ihrer Seite aber sehr emotional gesehen“, wandte Dießl erregt ein.
Bierschneider braucht „trockenen Splitt“
Zuständig für diesen Uferstreifen am See auf Kreuther Gemeindegebiet ist Josef Bierschneider. Seit 20 Jahren gebe es den Versuch, mit dem Eigentümer und dem Landratsamt eine Lösung zu finden. Nun sei eine gefunden worden. Seine Kollegen im Tal hätten sich an dieser Stelle zum Bau einer Splitt-Lagerhalle entschieden. Bisher habe man vom Kieswerk im Winter keinen Splitt beziehen können, weil er nass gewesen sei. „Wir brauchen ihn trocken“, damit er gestreut werden könne.
Die Gemeinde habe zwischen nachbarlichen Schutz und wirtschaftlichen Interessen des Kieswerks abwägen müssen. Und dies ist nach Meinung Bierschneiders mit der Baugenehmigung gelungen. Zumal das Kieswerk dafür sorge, dass der Ringsee auf Dauer mit dem Geschiebe aus der Weißach nicht verlandet. Der Splitt diene auch zum Streuen auf Fuß- und Wanderwegen. Die Straßen würden gesalzt werden. In Rottach-Egern würden damit auch die Dammwege „gesplittet“, ergänzte Josef Lang. Für den Splitt habe die Gemeinde im Bauhof zwar „eine Halle“. Diese würde mit der neuen Lagerhalle aber frei. Darin könnten dann weitere Fahrzeuge untergebracht werden.
„Wir werden das nun in unsere Fraktionen tragen“, meinte Zierer vom Ausschuss abschließend. Wenn die Sache in den Landtag komme, würde die SGT davon erfahren. Dies könne aber bis September oder Oktober dauern, denn es müssten nun erst Stellungnahmen der Ministerien eingeholt werden. Auch wenn es heute emotional „hoch hergegangen sei“, versuchte Zierer die Wogen zu glätten, „wäre es gut, wenn man sich danach wieder in die Augen schauen könnte“.
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