So hat das Miesbacher Landratsamt jüngst die Grenzen für das „Überschwemmungsgebiet Tegernsee“ genau definiert. Nach Rottach-Egern hat sich am vergangenen Dienstag auch der Tegernseer Stadtrat damit befasst.
Mit der Frage, wie man sich künftig besser vor den Auswirkungen eines Hochwassers schützen kann, beschäftigen sich die Behörden im Landkreis und im Tal spätestens nach dem Jahrhunderthochwasser im Juni 2013 besonders intensiv.
Neben der präventiven Absenkung des Seepegels und den Vor- und Nachteilen eines neuen Wehrs geht es auch darum, besonders gefährdete Gebiete auszuweisen und Ausgleichsflächen festzusetzen. Hier hat das Landratsamt nun Fakten geschaffen.
„Die Festlegung des Überschwemmungsgebiets dient dem Erhalt von Rückhalteflächen und der Gefahrenabwehr“, erklärte der Rottacher Bauamtsleiter Walter Hübsch im Gemeinderat vor wenigen Wochen. Rottach-Egern hatte sich als erste Gemeinde im Tal mit den vom Landratsamt frisch festgelegten Grenzen beschäftigt.
100-jähriger Mittelwert
Errechnet wurden diese Grenzen nach einem statistischen Mittelwert aus den letzten 100 Jahren. Dieser beträgt 727,38 Metern über Null. Das Hochwasser in diesem Juni 2013 lag dabei mit 727,52 Metern sogar über diesem Mittelwert. Nichtsdestotrotz gehen die Experten aber nicht davon aus, dass ein solch hoher Wert zum Regelfall wird, so Pressesprecher Gerhard Brandl im Landratsamt Miesbach.
Das Hochwasser im Juni hat gezeigt, dass wir mit dem errechneten Wert nicht so ganz falsch liegen.
Wohnt man also innerhalb der festgelegten Linien, gilt besondere Wachsamkeit. Auch der Hausbau muss dort besonders hochwassersicher erfolgen. Die betroffenen Anlieger seien auch bereits vor einiger Zeit angeschrieben und über die Festsetzung der Grenzen informiert worden, so Hübsch weiter.
Neben privaten befinden sich allerdings auch gemeindeeigene Grundstücke innerhalb dieser Risikozone. Hübsch nannte hier die Liegewiese am Warmbad und die Badestellen an Schorn und Ringsee als besonders gefährdet.
„Wasser richtet sich nicht nach Beschlüssen“
Vor zwei Tagen befasste sich nun auch der Tegernseer Stadtrat mit der Anordnung des Landratsamtes.
„Wir können hier wenig entscheiden, das Wasser richtet sich nicht nach unseren Beschlüssen“, betonte Bürgermeister Peter Janssen. In Tegernsee sind dabei die gesamte Uferlinie und das Schwaighofgebiet besonders betroffen. Die Folgen für die Betroffenen durch diese Anordnung des Landratsamtes stuft der Bürgermeister indes als „nicht so gravierend“ ein.
Will man in diesem Gebiet bauen, muss man dann aber Ersatz für die weggefallenen Ausgleichsflächen schaffen. „Damit ist also kein Bauverbot verbunden, sondern nur Einschränkungen, die es zu beachten gilt“, so Janssen weiter. Tegernsee wie auch Rottach-Egern nahmen die vom Landratsamt festgesetzte Linie also zur Kenntnis und erteilten das gemeindliche Einvernehmen.
Unterdessen hat sich auch Bad Wiessee vor Kurzem mit ihren Ausgleichsflächen im Hochwasserfall beschäftigt. Im Rahmen der Neuordnung des Flächennutzungsplans beschloss der Gemeinderat Ende Oktober mit einer Mehrheit von 13 zu vier Stimmen, die Hochwasserlinie entlang der Uferpromenade neu zu definieren.
Vor allem für die RDR-Gruppe, Eigentümer des derzeit leer stehenden Hotel Lederer, war das brisant: derzeit läuft die Hochwasserlinie genau durch das Hotel. „Das müssen wir jetzt machen, in der Hochwasserlinie kann nicht gebaut werden“, machte Klaudia Martini (SPD) in der Sitzung klar. Der Neubau eines Hotels an dieser Stelle wird damit erheblich erschwert.
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