Hoeneß: Haftantritt in wenigen Wochen

Vierte Aktualisierung vom 17. März / 10:59 Uhr
Jetzt ist das Urteil gegen den Wiesseer Uli Hoeneß rechtskräftig. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf das Rechtsmittel der Revision, wie sie vor wenigen Minuten mitteilte.

Damit steht fest, dass Hoeneß schon in wenigen Wochen seine dreieinhalbjährige Haftstrafe antreten muss.

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“Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II einlegen”, so heißt es in der Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft von heute Vormittag.

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Die Rechtsmittel im Verfahren gegen Hoeneß sind damit ausgeschöpft. Da sowohl die Verteidigung, wie auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision in dem Verfahren verzichtet haben, muss nur noch die schriftliche Urteilsbegründung durch das Gericht abgewartet werden, bevor ein Termin zum Haftantritt festgesetzt werden kann. Schon in wenigen Wochen soll der Wiesseer dann seine Haft in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech antreten.

Dritte Aktualisierung vom 14. März / 10:17 Uhr
Nach dem gestrigen Urteil folgt heute die nächste Sensation: Uli Hoeneß verzichtet auf eine Revision und akzeptiert damit die Strafe in Höhe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung. Damit wird ein kurzfristiger Haftantritt immer wahrscheinlicher. Gleichzeitig legt Hoeneß alle seine Ämter nieder. In einer persönlichen Erklärung gab der 62-Jährige heute früh an, mit sofortiger Wirkung als Präsident des FC Bayern München sowie als Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern AG zurücktreten zu wollen. „Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich“, so Hoeneß in seiner persönlichen Erklärung. Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

Nach Gesprächen mit meiner Familie habe ich mich entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich.

Außerdem lege ich mit sofortiger Wirkung die Ämter des Präsidenten des FC Bayern München e.V. und des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG nieder. Ich möchte damit Schaden von meinem Verein abwenden. Der FC Bayern München ist mein Lebenswerk und er wird es immer bleiben. Ich werde diesem großartigen Verein und seinen Menschen auf andere Weise verbunden bleiben, solange ich lebe.

Meinen persönlichen Freunden und den Anhängern des FC Bayern München danke ich von Herzen für ihre Unterstützung.

Der heutige Schritt ist eine Überraschung. Gestern hatte Verteidiger Hanns W. Feigen noch angekündigt, sicher in Revision gegen das Urteil gehen zu wollen. Dabei ist derzeit noch unklar, ob es nicht doch noch zu einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof kommt. Denn auch die Münchner Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Entscheidung, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, stehe allerdings noch aus.

Falls es keine Revision gibt, soll Hoeneß nach Angaben von Gerichtssprecherin Andrea Titz bereits in einigen Wochen eine Vorladung zum Haftantritt erhalten. Voraussichtlich wird der 62-Jährige in die JVA Landsberg kommen – sofern dort ein Platz frei ist. Landsberg am Lech ist zuständig, da dort hauptsächlich Ersttäter einsitzen. Laut Titz sei es „möglich“, dass Hoeneß bereits nach sechs Monaten in den offenen Vollzug wechseln könnte. Damit müsste er nur noch im Gefängnis schlafen und könnte sich tagsüber frei bewegen und sogar arbeiten.

Zweite Aktualisierung vom 13. März / 15:59 Uhr
Der Steuerprozess gegen Uli Hoeneß ist nach nur vier Tagen beendet. Das Landgericht München II hat sein Urteil gefällt. Der Präsident des FC Bayern wurde wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Hoeneß bleibt zunächst aber auf freiem Fuß.

In seiner Begründung führte Richter Rupert Heindl aus, dass mit den von Hoeneß vorgelegten Unterlagen keine vollständige Selbstanzeige erstattet hätte werden können. Das Gericht sei deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die Selbstanzeige unwirksam gewesen sei und deshalb nicht strafbefreiend wirken könne. Gleichzeitig sei die Selbstanzeige aber ebenso strafmildernd berücksichtigt worden wie Hoeneß’ weitgehendes Geständnis während der Hauptverhandlung.

Nicht 27,2 Millionen an Steuern hatte Hoeneß hinterzogen, sondern es waren mit Solidaritätszuschlag insgesamt 28,4 Millionen, die dem Fiskus vorenthalten wurden und bei Spekulationsgeschäften in der Schweiz angefallen waren.

Hier einige Zitate aus der Urteilsbegründung:

„Dass die Vontobel-Bank alles gemacht habe, nehmen wir Ihnen nicht ab.“

„Sie haben eine Selbstanzeige abgegeben, die von einer bis 70 Millionen Euro alles offenlässt.“

„Sie waren getrieben von der Angst der Veröffentlichung. Davor haben Sie auf Zeit gespielt.“

„Die Grundlage für dieses Urteil haben Sie selbst gelegt, weil Sie das Schweizer Konto geheimhielten.“

„Die Finanzbehörden konnten mit der Selbstanzeige nicht viel anfangen. Die Selbstanzeige war schon deshalb unwirksam, weil auf der Grundlage des damals unvollständigen Zahlenmaterials keine vollständige Anzeige möglich war.“

Hoeneß selbst rang bei der Verlesung des Urteils mit der Fassung. Starr saß er auf seinem Stuhl, kein Mienenspiel war zu erkennen, allein die Mundwinkel zuckten kurz. Wortlos verließ er am Ende der Sitzung den Saal.

Verteidigung geht in die Revision

In einem kurzen Statement vor Journalisten im Gerichtssaal begründete Hoeneß‘ Anwalt Feigen seinen Schritt zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe: „Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen. Es muss dann auch grundsätzlich geklärt werden, wie mit einer missglückten Selbstanzeige umzugehen ist.“

Zur Reaktion seines Mandanten sagte er: „Na, begeistert war er nicht.“  Hoeneß muss nun aber nicht gleich von der Anklagebank ins Gefängnis wandern. Zwar hat das Gericht den bestehenden Haftbefehl aufrechterhalten. Nach Aussage von Richter Heindl wurde dieser jedoch außer Vollzug gesetzt. „Der Angeklagte ist nicht in Haft genommen worden“, bestätigt auch Gerichtssprecherin Andrea Titz.

Nicht nur die Verteidigung denkt über eine Revision nach, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Diese will vor einer endgültigen Entscheidung jedoch noch einmal die Urteilsgründe untersuchen.

Aktualisierung vom 13. März / 14:12 Uhr
Im Prozess gegen Uli Hoeneß ist gerade eben das Urteil verkündet worden. Der Präsident des FC Bayern muss demnach für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah die Wirksamkeit der Selbstanzeige als nicht erfüllt an. Die Verteidigung des 62-Jährigen kündigte wenig später an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Die nächste Instanz für die Revision ist der Bundesgerichtshof.

Ins Gefängnis muss Honeß übrigens nicht. Zwar hat das Gericht den bestehenden Haftbefehl aufrechterhalten. Nach Aussage von Richter Heindl wurde dieser jedoch außer Vollzug gesetzt. „Der Angeklagte ist nicht in Haft genommen worden“, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz vor wenigen Minuten. Und auf freiem Fuß dürfte Hoeneß auch noch eine gewisse Zeit bleiben. Die Rechtskraft des Urteils tritt frühestens ein, wenn der Bundesgerichtshof in der Sache entscheidet. Bis es soweit ist, dürfte es allerdings mindestens sechs bis zwölf Monate dauern.

Weitere Informationen aus dem Gericht inklusive der Urteilsbegründung reichen wir an dieser Stelle nach.

Ursprünglicher Artikel vom 13. März 2014 / 12:17 Uhr
Kurz vor 10 Uhr wurde es Ernst für den Angeklagten Hoeneß. Es folgt das Plädoyer des Staatsanwalts Achim von Engel: „Bei Hoeneß ist ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung erfüllt.“ Deshalb beantrage er wegen der Unwirksamkeit der Selbstanzeige ein Strafmaß von fünf Jahren und sechs Monaten. Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, habe am 17. Januar 2013 nicht vorgelegen.

Eine Selbstanzeige müsse zumindest so viele Angaben erhalten wie eine Steuererklärung. „Das ist bis heute nicht der Fall“, sagt von Engel. Für Hoeneß spreche zwar, dass er geständig war, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe. „Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen, seien dies aber nicht“, so der Staatsanwalt.

Uli Hoeneß und sein Staranwalt Feige - Langsam wird es ernst / Quelle dpa
Uli Hoeneß Verteidiger fordert die Einstellung des Verfahrens / Quelle dpa

„Eine wirksame Selbstanzeige sei nur knapp verfehlt worden“, erklärt dagegen Strafverteidiger Hanns Feigen. Die Hauptverhandlung habe bestätigt, dass die Tat entgegen der in der Anklage vertretenen Auffassung nicht entdeckt war, als eine Selbstanzeige eingereicht wurde. Zudem, so Feigen, habe die Staatsanwaltschaft am 25.02.2013 in den Akten festgehalten:

Zugunsten des Steuerpflichtigen ist zu berücksichtigen, dass ohne die Selbstanzeige aller Wahrscheinlichkeit nach die Ermittlungen der Behörden ergebnislos verlaufen wäre.

Die Selbstanzeige erfülle inhaltlich alle Voraussetzungen, die Gesetzgeber und Bundesgerichtshof verlangen. Selbst wenn man die Selbstanzeige wegen eines Formulierungsfehlers für unwirksam halten wollte, scheidet eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung daher aus. Deshalb forderte Feigen die Einstellung des Verfahrens, höchstens aber eine Bewährungsstrafe.

Ein Freispruch sei juristisch nicht möglich, weil Hoeneß die Steuerhinterziehung gar nicht bestreite. Die Taten wie die enormen Gewinne von Hoeneß lägen weit zurück. „Jetzt 27 Millionen Euro hinzulegen, sei kein Pappenstil“, argumentiert sein Anwalt Feigen. Hoeneß verzichtet auf ein Schlusswort und verlässt offensichtlich vom Plädoyer seines Anwalts überzeugt bis zum Urteil am Nachmittag den Gerichtssaal.

Revision gilt als sicher

Wie auch immer dieses ausgehen wird, es ist auf jeden Fall eine Sensation. Entweder geht Uli Hoeneß straffrei aus, weil der Richter seine Selbstanzeige als wirksam erkennt. Dann würde der 62-Jährige, der dem Fiskus über 27 Millionen vorenthalten hat, ohne Strafe ausgehen. Oder Rupert Heindl verurteilt den Bayern-Chef und Aufsichtsratsvorsitzenden der Bayern AG wegen etwas, was er selbst auf den Weg gebracht hat und das ohne sein Zutun womöglich nie entdeckt worden wäre.

In beiden Fällen, davon ist auszugehen, wird es zur Revision kommen. Hoeneß muss also auch im schlimmsten Fall nicht gleich von der Anklagebank ins Gefängnis wandern. Erst einmal muss das Urteil rechtskräftig werden. Und dies dauert bekanntlich. Die nächsten Champions-League-Spiele seines Vereins wird er also noch besuchen können. Allein ob er dann noch Präsident seines geliebten FC Bayern sein wird, dies ist fraglich. Die Kritik der namhaften Sponsoren an der Bayern-Ikone wird lauter und einige Freunde meinen inzwischen öffentlich, nach dem Urteil müsse Hoeneß von allen seinen Ämtern zurücktreten. Seine Funktionärs-Karriere sei vorbei. Egal, welches Urteil es heute geben wird.

Und teuer wird es für Hoeneß ohnehin. 10 Millionen hat er vergangenes Jahr im Januar schon freiwillig an das Finanzamt Miesbachvorausgezahlt. Doch dies reicht bei weitem nicht, nachdem er selbst 27,2 Millionen an Steuerhinterziehung eingeräumt hat. Inzwischen sind es laut Richter Heindl 28,4 Millionen. Darauf müsste er horrende Zinsen zahlen. Insgesamt läge die Summe, die Hoeneß dem Staat schuldet, bei fast 50 Millionen Euro. Nachzuzahlen wären also ca. 40 Millionen Euro. Anwalt Feigen meint, „es werde für Hoeneß nicht einfach, die Steuern nachzuzahlen“. Das werde geschehen unter Aufbietung aller Kräfte. Denn ein solcher Betrag dürfte auch für den Manager und Macher Hoeneß kein „Pappenstiel“.

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