Höß` alter Stadl steht noch

Ein alter Stadl muss weg, dann erst darf ein neuer gebaut werden. So lautete die Bedingung für den Wiesseer Sperrhofbauer Josef Höß. Doch der hat seinen alten Stadl noch immer nicht abgerissen. Und auch die genehmigten zwei neuen Ställe fehlen auf seiner Wiese. Alles ruht. Oder etwa doch nicht?

Noch hat der Wiesseer Landwirt Josef Höß keinen Stadl abgerissen…

Zuletzt sollte der Wiesseer Landwirt Josef Höß der Behörde ein vom Amt für Landschwirtschaft „schlüssig bestätigtes“ Betriebskonzept vorlegen. Jahrelang hatte er um seine zwei Stadl gekämpft und gestritten, die er ohne Genehmigung sehr nah beieinander auf seine Wiese gebaut hatte.

Der Rechtsstreit wurde mit einem Kompromiss beendet: Der ältere Stadl bleibt erhalten und bekommt einen Anbau, der zweite muss abgerissen werden. Dafür darf Höß den gewünschten neuen Laufstall, einen Schweinestall sowie einen Hackgutstadl bauen. So lautete zumindest der Beschluss des Wiesseer Gemeinderates im Oktober vergangenen Jahres.

Anzeige

Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block), der Cousin des Landwirts, hatte jedoch auf Einhaltung der Reihenfolge bestanden: Erst muss der alte Stadl abgerissen werden, dann dürfen die neuen gebaut werde. Zuvor hatte das Landratsamt entschieden, dass die bisher nicht genehmigten Gebäude akzeptiert werden, wenn deren Giebelsausrichtung nachträglich in Ost-West-Richtung erfolge. Auf telefonische Nachfrage bei Höß, wie denn der Stand der Dinge sei, erklärt dieser:

Es befindet sich alles im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt. Ich habe alles beantragt.

Es gehe wohl nur noch um die Firstrichtung der im Außenbereich befindlichen Gebäude. „Das gefällt denen nicht. Ich versteh’s nicht.“ Außerdem verlange die Naturschutzbehörde noch einen Ausgleich. Abgerissen hat er seinen alten Stadl jedenfalls noch nicht. Auf Nachfrage im Landratsamt bestätigt die stellvertretende Pressesprecherin Sophie-Marie Stadler, dass sich der neue Stadl und die zwei Ställe noch im Genehmigungsprozess befinden.

Zur abschließenden Prüfung und Genehmigung benötige das Staatliche Bauamt, welches den Außenbereich von Höß bewerten muss, noch einige Unterlagen. Weil zudem ökologische Ausgleichsflächen nachzuweisen sind, benötige der Fachbereich „Umwelt- und Naturschutz“ einen Außenanlagenplan. Anhand dieses Planes werde dann beurteilt, so Stadler, wie sich die Baukörper in das Landschaftsbild einfügen und wo beispielsweise eingegrünt werden müsse.

Daraus ergeben sich gegebenenfalls weitere Auflagen für den Bauherren. Soweit ist der Genehmigungsprozess allerdings noch nicht fortgeschritten.

Wie berichtet hatte das Landratsamt den Landwirt in den Jahren zuvor mehrmals aufgefordert, die nicht genehmigten Stadl auf seinem freien Feld zu beseitigen. Zweimal schon musste Richterin Cornelia Dürig-Friedl vom Münchner Verwaltungsgericht auf den Hof des Wiesseer Landwirts kommen.

Zweimal scheiterte Höß, aber seine Stadl blieben. Höß ließ sich was einfallen und präsentierte zuletzt eine andere Nutzungsidee: Er plane einen Laufstall für seine Hühner, die er demnächst auf 200 erhöhen wolle. Außerdem werde er eine Hackschnitzelheizung samt Lagerraum sowie einer Wohnung für den Hofnachfolger errichten, und dafür bräuchte er eben Platz.

Die Pläne für den Laufstall hatten die Behörden schon vorliegen, aber Richterin Dürig-Friedl bemängelte das unzureichende, betriebswirtschaftliche Konzept. Höß legte Berufung ein und beantragte knapp zwei Jahre nach dem Urteil eine Vergrößerung des Stadls um das Doppelte. Jetzt geht es um den vom Landratsamt und Amt für Landwirtschaft ausgehandelten Kompromiss. Höß‘ Stadl-Szenario ist also noch nicht beendet.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner