Höß streicht Gemeinderatssitzung “ersatzlos”

Die Gemeinde hofft auf einen Geldsegen aus der Schweiz bis Ende Januar. Dann sollen 7,5 Millionen Euro für das Jodbadgelände samt Wandelhalle auf dem Konto landen. Doch der Gemeinderat wurde über eine “Nachfristverlängerung” für SME nicht informiert. Die Hintergründe.

7,5 Millionen Euro sind fällig, damit die beiden Schweizer Investoren Florian Kamelger und Bänzinger (links) ihr Gesundheitshotel auf dem Jodbadgelände umsetzen können. Noch ist das Geld allerdings nicht überwiesen.

Zuletzt traf sich der Gemeinderat Bad Wiessee am 12. Dezember. Die nächste Sitzung hätte am 18. Januar sein sollen. Doch diese wurde von Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block) „ersatzlos“ mit der Begründung gestrichen, es würden nötige Informationen zu einzelnen Themen fehlen, um eine Sitzung durchführen zu können. Darüber waren einige Ratsmitglieder doch sehr verwundert. Sie hatten sehr wohl Gesprächsbedarf, zumal sie von vielen Bürgern auf die Fristverlängerung für die Sports Medicine Excellence Group (SME) als Investor des neuen Hotels mit Gesundheitszentrum angesprochen worden waren.

„Wisst ihr denn nichts davon“, seien sie mehrmals gefragt worden. Sie mussten verneinen. Denn sie wussten nicht, dass drei Tage nach der letzten Gemeinderatsitzung „der vierte Nachtrag zum Optionsvertrag am 15.12.2017 notariell beurkundet wurde“, wie Geschäftsleiter Hilmar Danzinger nun auf Nachfrage erklärt. Der Gemeinderat war offensichtlich auch nicht informiert, dass „die Option von der SME-Gruppe vor Weihnachten ausgeübt und der Kaufvertrag damit wirksam wurde“, so Danzinger weiter. Es hätte also durchaus einige Informationen für den Gemeinderat gegeben, die dieser gerne nicht nur aus den Medien erfahren hätte, wie beklagt wird.

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Gemeinderat wurde im August 2015 über Optionsvertrag informiert

Bürgermeister Peter Höß erklärt über seine rechte Hand Danzinger dagegen, dass der Gemeinderat sehr wohl über die Vertragsklauseln in Kenntnis gesetzt worden sei, und zwar schon am 4. August 2015. Damals sei das Gremium „ausführlich über Inhalt und Struktur des Vertrages informiert“ worden. Einen Monat später, am 3. September, wurde dann laut Danzinger der Optionsvertrag mit SME beurkundet. Dieser und der Bebauungsplan Nr. 49 „Gebiet um die Wandelhalle“ stellen „sicher, dass das Bauvorhaben so realisiert wird, wie es dem Gemeinderat vom Investor vorgestellt wurde“.

Da auch die Baugenehmigung vom 15.11.2017 diese Vorgaben beachte, bestünden keine Zweifel, dass die vom Gemeinderat abgesegnete Konzeption mit Baubeginn auch umgesetzt werde, hofft man im Rathaus. Festschreiben ließ sich die Gemeinde als Verkäuferin bereits im August „umfassende Rücktrittsrechte“.

“Nachfristsetzung”, weil Zahlung am 12. Januar ausblieb

Sie betreffen „die Nichteinhaltung sogenannter Meilensteine“, so Danzinger, „wie unter anderem die Kaufpreiszahlung und den Baubeginn“. Die beauftragte Kanzlei NOERR habe versichert, dass „eine Nachfristsetzung der Gemeinde als Verkäuferin“ in solchen Verträgen „absolut üblich“ sei. „Als Frist wurde hier ein Monat bestimmt. Hierdurch soll vermieden werden, dass ein geringfügiger Verzug unmittelbar einen Rücktritt vom Vertrag auslösen kann“. Mit sämtlichen (insgesamt vier) Nachträgen zum Optionsvertrag ist der Gemeinderat laut Danzinger befasst worden.

Doch in diesen Nachträgen seien ihm nur die Veränderungen vorgestellt worden. Der ursprüngliche Optionsvertrag sei nicht „nochmals präsentiert“ worden, auch nicht die „Nachfristsetzung“. Diese wurde nun auf 15. Februar gesetzt, nachdem die Zahlung bis 12. Januar ausblieb. Nun rechnet die Gemeinde, „dass der Kaufpreis noch im Laufe des Monats Januar überwiesen wird“. Viel Zeit bleibt SME nicht mehr. Deren Geschäftsführer Florian Kamelger zur TS auf die Frage, wann die Überweisung des Kaufpreises erfolge: „ Wir haben die Option gezogen, alles weitere resultiert aus den dazu geschlossenen Vereinbarungen“.

„Keine gewinnbringende Weiterveräußerung“

Diese sehen laut Danzinger auch vor, dass „SME vertraglich verpflichtet ist, bis spätestens 31.12.2018 nachhaltig mit den Bauarbeiten für das Hotel samt Gesundheitszentrum zu beginnen“. Die Gemeinde geht „allerdings von einem früheren Baubeginn“ aus. „Anderenfalls kann Bad Wiessee vom Vertrag zurücktreten und eine Vertragsstrafe von 10 Prozent des Kaufpreises verlangen. Das Rücktrittsrecht ist im Grundbuch gesichert. Unabhängig davon hat die Gemeinde auch weiterhin die Planungshoheit für das Areal. Eine gewinnbringende Weiterveräußerung zur Realisierung einer anderweitigen Nutzung nach Durchführung der Rückbauarbeiten ist damit ausgeschlossen“, versichert Danzinger.

Letzte Woche wurde Höß dann von einem Mitbewerber um das 20.000 Quadratmeter große Jodbad-Areal überrascht. Wiessees größter Arbeitergeber, der Medical Park, machte dem Rathauschef ein überraschendes Kaufangebot, wenn es sich SME anders überlegen sollte. Seither spricht Höß von einem „Plan B“, mit dem Wiessee in einer „sehr komfortablen Lage sei“. Ob dies denn nicht auch für SME eine „ideale Gelegenheit“ sei, sich vom zeitraubenden und schwierigen Projekt zu trennen und mit dem Medical Park über den Kaufpreis zu sprechen, fragte die TS Kamelger.

Für ihn sei das Projekt nicht „schwierig“, so Kamelger, da diese Größenordnung eben seine „Zeit“ brauche. Außerdem „spreche er mit Vertretern des Medical Park persönlich und nicht über die Medien“. Doch in Abwinkl weiß man nichts davon, wie der Medical Park auf Nachfrage bestätigt: „Herr Kamelger ist bislang nicht mit uns in Kontakt getreten“. Kamelger blieb auch die konkrete Antwort auf die Frage der TS schuldig, wann die 7,5 Millionen Euro Kaufsumme in den nächsten Tagen überwiesen werden.

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