Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen. Mieter können aufatmen, doch Immobilienmakler dürften die neue Verordnung wohl eher skeptisch sehen. Monatelang haben Union und SPD über die umstrittene Mietpreisregulierung diskutiert. Jetzt ist die Neuregelung im Maklerrecht beschlossene Sache. Mieter sollen bald vor überteuerten Mietverträgen und Maklerkosten verschont werden.
Wo die Mietpreisbremse dann gilt, ist allerdings Ländersache. Die Regierungen legen fest, welche Städte oder Stadtbezirke einbezogen werden. Dabei gilt, dass die Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten soll. Klaus Barthel, Mitglied des Deutschen Bundestags für die SPD, erklärt: „Es steht für mich außer Frage, dass der gesamte Landkreis Miesbach ein solches Gebiet ist.”
Keine Mietpreissteigerung bei Neuvermietung
Die neue Verordnung beinhaltet dabei vor allem zwei wichtige Regelungen, die Mieter künftig einen besseren Schutz garantieren sollen. Bisher durfte der Vermieter bei einer Neuvermietung den Preis beliebig hoch ansetzen. Wenn die Mietpreisbremse jedoch in Kraft tritt, kann der Vermieter den Preis nur noch um maximal zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
Ausnahmen gelten allerdings dann, wenn es sich bei dem zu vermieteten Objekt um einen Neubau handelt. Auch wenn man seine Wohnung vor einer Neuvermietung saniert oder renoviert, kann der Mietpreis wiederum ohne Einschränkungen festgelegt werden. Die Mietpreisbremse hat dennoch einen Vorteil für die Region, erklärt Barthel:
Mit dem neuen Gesetz steigt die Transparenz der Mietpreise auf dem Immobilienmarkt an. Und das ist gerade für einen Landkreis wie Miesbach mehr als notwendig.
Der Holzkirchner Immobilienmakler Rudolf Krause erklärt, dass es im Raum Holzkirchen keinen Mietspiegel gibt, an welchem man einen derartigen Mietpreisvergleich festmachen kann. “Für eine 35 bis 50 Quadratmeter große Wohnung muss man hier mit einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich elf Euro rechnen. Alter, Ausstattung und Lage des Objekts können diesen Preis aber erheblich beeinflussen.”
Krause schätzt die Vorteile der Mieter, die durch die Mietpreisbremse entstehen, eher gering ein. “Vorher konnte der Vermieter den Mitpreis bei Neuvermietungen um bis zu 20 Prozent innerhalb drei Jahren anheben. Jetzt werden es künftig nur noch zehn Prozent sein. Aber dieser Unterschied macht sich kaum bemerkbar.” Da diese Einschränkung schon seit zwei Jahren geplant ist, hätten sich Vermieter auf die Folgen einstellen und folglich die Preise schon im Laufe der letzten Monate angehoben haben können, meint Krause.
Bestellerprinzip
Doch die neue Regelung bringt einen weiteren Vorteil für die kommenden Mieter. Denn nun muss die Maklerprovision nicht mehr generell von den Mietern übernommen. Krause erklärt: “Der neue Gesetzesentwurf besagt, dass künftig derjenige die Provisionskosten übernehmen muss, der den Makler bestellt. Konkret heißt das, wenn ein privater Mieter oder ein Unternehmen selbst einen Makler beauftragt, müssen die Kosten auch von dem Auftraggeber bezahlt werden.
Mario Haitzer von rimaldi.de Immobilien befürwortet die neue Verordnung. Vermieter, die die Leistung und den Service eines Maklerunternehmens schätzen, würden auch weiterhin einen Experten zu Rate ziehen. Er sieht eine klare Konsequenz des Beschlusses:
In der Immobilienbranche wird sich in Zukunft sicherlich die Spreu vom Weizen trennen.
Das sieht auch die Immobilienmaklerin Ines Freund aus Holzkirchen so. In ihren Augen ist diese Gesetzgebung “einfach unmöglich”. Durch die Einführung der Mietpreisbremse mache die Regierung eine ganze Branche kaputt. “Vor allem die Makler, die sich auf Immobilienvermietungen spezialisiert haben, werden darunter leiden”, glaubt Freund.
Freund sieht die künftigen Entwicklung sehr skeptisch. Sie befürchtet, die Vermieter werden in Zukunft versuchen, die anfallenden Maklerkosten in Form von höheren Mietpreisen wieder einzunehmen. Da man diese aber nur noch maximal um 10 Prozent anheben könne, werden sich die Vermieter künftig gut überlegen, ob sie sich einen Immobilienmakler leisten wollen, erklärt Freund besorgt.
Dass die Mietpreise sinken werden, bleibt trotz neuer Regelung aber eher eine Wunschvorstellung. Durch die neue Verordnung werden zwar Mietpreissprünge eingedämmt und die Transparenz erhöht, aber für wenig Geld wird man in Holzkirchen auch in Zukunft nicht wohnen können.
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