Hoppla, jetzt komme ich

Kaum hat Familie D. in der Anton-von-Rieppel-Straße ihren Neubau bezogen, merken sie, dass entweder eines der Fahrzeuge zu groß, oder der Garagenvorplatz samt Zufahrt zu eng geraten ist. Sehr zum Verdruss der Nachbarn. Dort herrscht dicke Luft.

Auffahrt zum Grundstück ohne Wendemöglichkeit und der Warnhinweis: “Videoüberwachung Ungebetener, Zutritt verboten” soll wohl Neugierige fernhalten. /Foto: Klaus Wiendl

Vor zwei Jahren stellen Stefanie und Stephan D. ihren Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit vier Garagen. Was sie dabei nicht bedacht haben ist die schmale Auffahrt zum Hanggrundstück, auf dem sie offenbar nicht mit ihrem großen Mercedes-SUV wenden können.

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Die Eigentümerin sei schon öfter dabei beobachtet worden, wie sie die Grundstücksabfahrt wieder rücklings nahm und anschließend Probleme beim Wenden auf der Straße hatte, berichten Nachbarn übereinstimmend. Es kommt zu einem Besichtungstermin der Situation vor Ort, den Familie D. selbst beantragt hatte, wie Klaus Schuschke vom Ordnungsamt der Gemeinde betont. Er fügt hinzu: Auch er habe, nachdem er es selbst einmal ausprobiert hatte, an besagter Stelle nicht wenden können.

Markierungen für mehr Sicherheit

Daher würden die Ausfahrten rückwärts gewisse „Gefahren bergen“, da die Sicht an der Straße durch parkende Autos auf beiden Seiten versperrt sei. „Die Anbringung eines Verkehrsspiegels scheitert an den örtlichen Möglichkeiten“, so Schuschke. Deshalb habe man in Abstimmung mit der Polizei offizielle Grenzmarkierungen von gut elf Metern Länge auftragen lassen.

„Die Einhaltung dieser Maßnahme wird von uns überwacht und Verstöße konsequent verfolgt“. Mit dem durchgehenden Parkverbot werde links und rechts der Zufahrt jeweils ein „Parkstand“ blockiert. Bei der Abwägung, ob zwei Autos mehr parken können, oder ob die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet wird, „haben wir uns für das Parkverbot entschieden. Denn der Parkdruck ist im oberen Bereich der Anton-von-Rieppel-Straße nicht so groß, dass man unbedingt jeden einzelnen Parkplatz bräuchte“, erklärt Wiessees oberster Verkehrsüberwacher.

SUV zu groß, Wendekreis zu klein

Die betroffenen Anlieger sehen dies anders. Sie halten es für eine „unangemessene Gefälligkeit“ der Gemeinde gegenüber der Familie D. „Wenn das Schule macht und jeder Eigentümer vor seiner Ausfahrt sich links und rechts noch mehrere Meter abmarkieren lässt, dann gibt es eine Parkplatznot“.

Nahezu einmalig in Bad Wiessee: Ein über 11 Meter breites Parkverbot wegen einer zu eng geratenen Garageneinfahrt. / Foto: Klaus Wiendl

Doch offenbar reicht dieser geschaffene Freiraum noch nicht, wie ein Anwohner berichtet. Noch immer würde die Eigentümerin „mit ganzer Fahrzeuglänge rückwärts auf unsere Parkplätze rollen, um dann vorwärts wieder Ausparken und Abbiegen zu können. Ich finde dieses Verhalten dreist“.

Im Auge haben die Anlieger in der Anton-von-Rieppel-Straße auch die kommenden Parkplatzbeschränkungen im Rahmen der Neubauten des Jodbads und des geplanten Aktivitätshotels von SME. „Was sollen die Hotels wie Quellenhof oder Alpenhof dazu sagen, die öffentliche Parkplätze für Ihre Feriengäste brauchen“, kontern die erbosten Nachbarn.

Inzwischen legte offensichtlich die Familie D. nach. Sie ließen ein Schild anbringen, dass das Betreten der Auffahrt verboten sei und videoüberwacht werde. „My home is my castle und wehe, Ihr achtet das nicht“, bleibt den Anwohnern nur als sarkastischer Kommentar. Für eine Stellungnahme waren die Eigentümer D. nicht zu erreichen, zumal das Verbotsschild am Gehweg einen persönlichen Kontakt unterbindet.

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