Höß-Stadel darf vorerst stehen bleiben

von Christopher Horn

Die Klage von Sperrhofbauer Josef Höß gegen den vom Landratsamt am 1. April 2011 verfügten Baustopp seines Stadels wurde im Rahmen der heutigen Verhandlung vor Ort abgewiesen. Der Stadel darf dennoch vorerst stehen bleiben. Die landwirtschafliche Notwendigkeit muss erneut überprüft werden.

Wie aber ist es dazu gekommen? Es folgt eine kurze Zusammenfassung: Josef Höß hatte seit 2009 nach und nach zwei Stadel auf seinem Anwesen in der Sterneggerstraße in Bad Wiessee errichtet.

Damit hatte er sich vor allem den Unmut der dortigen Anwohner zugezogen. Einigen wurde laut eigener Aussagen durch den Bau die Sicht auf die Berge versperrt.

Unterschiedliche Auffassungen von Gemeinde und Höß

Auch die Gemeinde Bad Wiessee zeigte sich 2009 nicht begeistert wie Vize-Bürgermeister Robert Huber im Bauausschuss betonte “Ich bin nicht glücklich über den sehr dominanten Bau. Die Gemeinde hat aber letztlich nur wenig Einfluss wo ein Landwirt seinen Schuppen aufstellt.”

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Huber warf Höß auch vor, vorschnell Fakten geschaffen zu haben, ohne vorher mit der Gemeinde zu reden. Dem hielt der Bauer entgegen, dass es durchaus zuvor Gespräche mit dem Wiesser Bauamt gegeben habe und er darauhin auf Anraten des Ausschusses den Stadel nicht wie ursprünglich geplant direkt an die Straße sondern in mitten seiner Wiese platziert hatte.

Ungeachtet der unterschiedlichen Auffassungen der Wiesseer Gemeinde und Höß gab es letztlich aber rechtlich nichts gegen den Bau einzuwenden. Zu diesem Urteil gelangte das Landratsamt im Jahr 2009. Demnach bedarf der Stadel keiner Genehmigung, sofern er landwirtschaftlich genutzt wird und unter einer Gesamtgröße von 100 Quadratmeter bleibt.

Ein Vertreter des Landratsamtes meinte damals gegenüber dem Merkur: “Der Ausblick auf Berge ist kein öffentlich-rechtliches Schutzgut.” Da Höß den Stadel zur Unterbringung seiner Maschinen nutzt, sah das Landratsamt die Bedingung einer landwirtschaftlichen Nutzung erfüllt.

Ein Stadel ist nicht genug

Als Höß Anfang Mai 2011 jedoch einen zweiten Stadel neben den bereits bestehenden Schuppen stellte, änderte sich die Haltung der Behörden. Das Landratsamt hatte bereits vor Baubeginn einen sofortigen Baustopp verfügt, an den sich Höß aber nicht gebunden sah.

Der Landwirt wollte den Stadel als Unterstand für sein Vieh nutzen. Doch sowohl das Landratsamt, als auch das Landwirtschaftsamt sprachen Höß das Recht auf die Errichtung eines zweiten Stadels ab. Mehr als Zweifelhaft sei die Notwendigkeit für einen Unterstand in direkter Nähe zu den eigentlichen Stallungen auf dem Hof, so die Begründung der Behörden.

Die zwei Stadel von Josef Höß. Der Linke war der Grund für den heutigen Vor-Ort-Gerichtstermin.

Der Cousin von Bürgermeister Peter Höß glaubte jedoch weiter an sein Recht, reichte gegen verhängten Baustopp Klage ein und zog vor das Bayerische Verwaltungsgericht. Gegenüber dem Merkur betonte er im Mai 2011: “Der Stadel ist unter hundert Quadratmeter groß und damit für mich als Landwirt priviliegiert.”

Vertagung statt Entscheidung

Ein Gerichtstermin vor Ort des Verwaltungsgerichts München sollte daher am heutigen Mittwoch die Entscheidung bringen. Für endgültige Klarheit konnte jedoch auch das heutige Urteil von Richter Josef Beil nicht sorgen. Die Klage wurde zwar abgewiesen. Höß darf den zweiten erichteten Stadel aber dennoch vorerst stehen lassen.

Der Grund hierfür ist Absicht des Landwirts das Bauwerk nicht wie ursprünglich verkündet als Viehunterstand, sondern als Lagerstätte für Brennholz zu nutzen. Höß betonte bei der Verhandlung, dass die große Menge an Holz, die er zukünftig jährlich verkaufen möchte, einen angemessenen Platz zum trocknen und lagern benötigt.

Die nun geplante Ausweitung des Verkaufs von Brennholz hatte er aber zum Zeitpunkt der Errichtung des ersten Stadels im Jahr 2009 noch nicht vorhergesehen. Deshalb sei ihm ihn auch erst kurzfristig die Notwendigkeit des Baus eines zweiten Stadels klar geworden.

Eine gewagte Argumentation von Höß, die auch zu einigen skeptische Nachfragen durch Vertreter des Landwirtschaftsamtes führte. Dabei musste er sich den Vorwurf gefallen lassen, als Landwirt viel zu kurzfristig zu planen. Seine Erwiederung: “Der Holzpreis hat sich erst in den letzten Monaten so entwickelt, dass sich der Bau des 20.000 Euro teuren Stadels rentiert.”

Höß muss Gerichtskosten in Höhe von 5.000 selbst tragen

Letzlich entschied das Gericht, die Klage von Höß gegen den Baustopp abzuweisen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Höß wissentlich gegen die Anordnung zum sofortigen Baustopp verstoßen hat.

Nichts desto trotz sah der Richter einen Bedarf für eine unabhängige Analyse. Diese soll am Ende aufzeigen, ob der Stadel unter dem Gesichtspunkt der Holzlagerung eine landwirtschaftlich Notwendigkeit besitzt. Oder ob das Bauwerk abgerissen werden muss.

Letzlich traf das Gericht am heutigen Tag nur eine einzige konkrete Entscheidung: Als Konsequenz für das Nichtbeachten des Baustopps muss Höß die Gerichtskosten in Höhe von 5.000 Euro tragen. Die Entscheidung pro oder contra Stadel wurde vertagt.

Damit ist das der vorläufige Höhepunkt einer bewegten Rechtsgeschichte zwischen Höß, der Gemeinde Bad Wiessee und anderen Behörden. Ein Streit mit der Gemeinde Bad Wiessee um einen Geh- und Radweg war zuvor bereits vor dem Verwaltungsgericht gelandet und auch der von Höß beantragte Bau eines Einfamilienhauses wurde vom Bauausschuss der Gemeinde im Juli 2007 abgelehnt.

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