„Ich bin fucking nochmal unschuldig“

Als unnötig und sinnlos empfand ein 21-jähriger Holzkirchner seinen gestrigen Gerichtstermin. Den Tag hätte er sich sparen können, wenn die Legislative sowieso nicht funktioniere. So redete er sich in Rage – bis die Tränen liefen.

Zu viele Maß auf einmal: Auf der Wiesn oder hier auf dem Frühlingsfest in Holzkirchen sind Pöbeleien gegen Polizisten nichts Ungewöhnliches. /Archivbild

Wegen Beamtenbeleidigung und Bombendrohung stand ein 21-jähriger Holzkirchner gestern vor dem Miesbacher Amtsgericht. „Ihr seid doch asozial“, soll er ein paar Polizisten mit drei Maß Bier intus zugerufen haben. „Wenn eine Bombe hochgeht, geht ihr mit.“

Zusammen mit seiner Freundin befand sich der Angeklagte gerade auf dem Nachhauseweg vom Münchner Oktoberfest, als er die Beamten ohne offensichtlichen Grund anpöbelte. Eigentlich eine Bagatelle auf der Wiesn, wie Richter Klaus-Jürgen Schmid bemerkte. „So etwas passiert häufiger.“

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Die Art und Weise, wie sich der Angeklagte dann aber im nüchternen Zustand im Gerichtssaal präsentierte, nahm Schmid zum Anlass für seinen Schuldspruch. Wegen Beleidigung verurteilte er den 21-Jährigen zu einem Tag Freizeitarrest und insgesamt fünf Beratungsstunden mit einem Psychologen sowie mit einem Alkohol-Berater.

Sprachnachrichten kein ausreichendes Beweismaterial

Schmid ließ keinen Zweifel daran, dass er den beiden übereinstimmenden Aussagen der als Zeugen geladenen Polizisten Glauben schenke. „Warum sollten die Beamten lügen?“, fragte er den Angeklagten. Dieser hatte wiederum mehrere Aufnahmen von seinem Wortwechsel mit den Beamten auf seinem Handy. Die Sprachnachrichten präsentierte er dem Gericht.

„Ihnen ist schon klar, dass Sie gar keinen Mitschnitt hätten machen dürfen?“ Schmid stellte lediglich fest, dass die Äußerungen so gefallen waren wie von den Polizisten geschildert. Auch die Freundin des Angeklagten, die dieser selbst in den Zeugenstand ruft, konnte die getätigten Aussagen ihres Freundes nicht widerlegen. „Wissen Sie was?“ Der Angeklagte sprach plötzlich in lautem Ton zum Richter gewandt.

Es ist unnötig, hierher zu kommen. Ich hätte mir den Tag sparen können. Ich bin fucking nochmal unschuldig.

Schluchzend gab er dem Richter zu verstehen, dass er ihm doch so viele Beweise für seine Unschuld geliefert habe, und dass aus den Sprachnachrichten doch ersichtlich gewesen sei, dass er den Beamten gegenüber nicht aggressiv war. „Krass, wie Polizisten einfach sagen können, wie der Tathergang war.“

In schluchzendem Tonfall und mit Tränen im Gesicht schleudert er Richter Schmid entgegen: „Das macht einen fertig, das verstehen Sie nicht. Da hätte ich heute auch drei Stunden arbeiten können, wenn die Legislative nicht funktioniert.“

Schmid reagiert gelassen: „Gönnen Sie sich eine kurze Pause. Oder soll das Ihr letztes Wort gewesen sein?“ Der Angeklagte schweigt. „Sie stehen nicht zu Ihrer Tat und fühlen sich ungerecht behandelt“, so der Richter. Er könne sich ehrlich gesagt nicht vorstellen, warum der Angeklagte sich so aufrege. Eines könne er ihm allerdings garantieren. Wenn er seinen eintägigen Freizeitarrest nicht mache, würde Schmid den 21-Jährigen wegen Ungehorsam vier Wochen lang in Arrest stecken.

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