Die Räte machten deutlich, wie unzufrieden sie mit den vorgelegten Plänen für den Anbau an einen historischen Hof seien. Zugestimmt haben im Endeffekt dann jedoch alle. Es blieb ihnen kaum ein Wahl.
Der Denkmalschutz ist grundsätzlich eine gute Sache. Das Ziel der Bestimmungen ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Allerdings setzt das zuständige Amt diese Vorgaben manchmal nicht nach dem Geschmack von Gemeinderäten und Bürgermeistern um.
Und so musste sich der Kreuther Gemeinderat am Donnerstag mit einem alten Hof im Rauheckweg 45 in Kreuth Point befassen. Der vordere Teil des Hauses ist denkmalgeschützt und soll erhalten bleiben. Unterdessen soll der mittlere Bereich zu einem Designeratelier umgebaut werden, und die bisherige Tenne wird zu einem Wohngebäude.
„Das verschandelt das Haus“
„Das Denkmalschutzamt fordert hier eine klare Abgrenzung“, erklärte Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider in der vergangenen Sitzung. Heißt im Klartext: Man soll auf den ersten Blick erkennen können, was original ist und was neu hinzugebaut wurde.
„Eine Auffassung, die ich in vielen Bereichen nicht nachvollziehen kann“, so Bierschneider weiter. Das Ergebnis sei dann nämlich oftmals nicht so, wie man es erwarten würde. Gemeinderat Thomas Hörth (FWG) wurde sogar noch deutlicher:
„Vorne hat man dann Denkmalschutz, und hinten baut man so einen Scheißdreck hin. Auf der einen Seite will man denkmalgeschützte Häuser, und auf der anderen Seite will man es wieder klar abgrenzen. Ich finde das unmöglich. Das verschandelt das ganze Haus.“
Die geforderte Abgrenzung soll im vorliegenden Fall in Kreuth Point durch Querlatten erfolgen, wie sie in der Gemeinde unüblich sind. Moniert hatten die Räte dies auch bereits am umstrittenen Designerhaus in Kreuth-Weissach.
Ablehnung nicht möglich
Bei einem denkmalschutzrechtlichen Verfahren fehlt der Gemeinde allerdings die Handhabe. Sie kann lediglich Empfehlungen abgeben. Und so erklärt Kreuths Zweiter Bürgermeister Bernd Rohnbogner (CSU) dann auch gleich, worauf es letztendlich hinauslaufen wird: „Wir werden wohl nicht herumkommen, dem Antrag zuzustimmen.“
Ablehnen könne man nur über das Verunstaltungsverbot der Satzung, wie Bierschneider erklärt. Dies sei jedoch schwierig umzusetzen, da die Formulierung sehr vage gestaltet sei.
Und so beschlossen die Räte schlussendlich, sich in der abgegebenen Erklärung wenigstens gegenüber ihren Bürgern zu rechtfertigen. „Es soll klar sein, dass uns das so nicht gefällt. Damit die Leute wissen: So wollten wir das nicht“, meinte Josef Hatzl (CSU).
Die vorliegenden Pläne wurde also beschlossen, mit dem Zusatz, dass die Querlattung nicht ortsüblich sei. Jetzt entscheidet das Landratsamt.
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