Das Gebäude in der Münchner Straße 31 in Bad Wiessee sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen. Der aktuelle Fall: Ein Bauantrag samt Nutzungsänderung für einen neuen Autohandel wurde von der Gemeinde abgelehnt. Gebaut wurde trotzdem, der Wiesseer Bauauschuss kritisierte das Vorgehen und forderte das Landratsamt Miesbach auf, eine Rückbauanordnung zu erlassen.
Der Verantwortliche für das Autohaus, Mehmet Bursa, meldet sich nun selbst zu Wort – mit einer völlig anderen Sicht auf den Ablauf der Dinge.
“Ich habe immer persönliche Absprache vor Ort gehalten“
Entgegen der Aussagen des Wiesseer Bauausschusses wurde laut Bursa nicht „einfach drauf losgebaut“. Er meint:
Ich habe meine Versprechungen eingehalten. Ich habe den Bauantrag im Sommer abgegeben und jetzt heißt es plötzlich ich darf nicht bauen. Ich habe immer persönliche Absprache vor Ort gehalten.
Der damalige Bauantrag wurde mit geplanten Vordächern eingereicht. Diese wurden vom Landratsamt Miesbach zwar zunächst aus dem Plan gestrichen. Bursa meint allerdings: „Es hieß, wenn die Vor- und Nebendächer mit den Abstandsflächen passen und der Nachbar nichts dagegen hat, darf ich meine Dächer bauen“. Eine Genehmigung dafür, wie diese zu bauen sind, habe er von vor etwa 20 Jahren gehabt. „Früher war es der Herr Köckeis, der gesagt hat, wenn ich es nach dieser Satzung zurückbaue, ist das kein Problem“, erklärt Bursa. Dementsprechend habe er das Vorhaben mit seinem Nachbarn geklärt und das Vordach gebaut.
Der ortsansässige Architekt Rüdiger Heitsch unterstützt Bursas Aussagen. Er meint: “Die Gemeindesatzung ist dieselbe wie die damals, die dem Rechtsvorgänger von Herrn Bursa die Genehmigung erteilt hat”. Es sei nicht in Ordnung, wie die Gemeinde hier vorgehe. “Man kann doch nicht sagen, dem einen genehmige ich es, und dem anderen nicht”.
Helmut Köckeis’ Nachfolger ist seit 2019 Anton Bammer. Der neue Leiter des Wiesseer Bauamts widerspricht Bursas Aussage und betont, die Dächer entsprächen nicht dem geltenden Baurecht, insbesondere hinsichtlich der Abstandsflächen. „Eine nachbarliche Zustimmung, Abstandsflächenübernahme oder ähnliches, ist uns nicht bekannt“. Für ihn ist klar:
Durch das Herausstreichen aus den eingereichten Bauplänen beim Landratsamt waren diese Dachbereiche nicht mehr Gegenstand des Bauantrags, wurden aber trotzdem bereits gebaut. Somit ein klassischer “Schwarzbau”.
Neben den Dächern wurden bei dem Gelände Werbeanlagen aufgebaut, die ebenfalls nicht im Plan erschienen sind. Kleine Werbeanlagen bis zu einem Quadratmeter sind zwar verfahrensfrei möglich, diese Vorgabe sei hier laut Bammer allerdings nicht erfüllt. Weiter betont er: „Eine mündliche Aussage von mir gibt es und gab es dazu nicht“.
Ein Anwalt soll helfen
Obwohl die von Bursa beantragte Nutzungsänderung in der Münchner Straße zulässig ist, wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. In dem Beschluss des Bau-, Umwelt und Landschaftsschutzausschusses heißt es: „Die eingereichten Pläne [entsprechen] nicht der gebauten Realität“. Eine Baugenehmigung sei von den Bauherren nicht abgewartet worden und die Nutzungsaufnahme ohne Zustimmung erfolgt. Das Landratsamt Miesbach wurde infolgedessen „dringend darum gebeten, eine entsprechende Rückbauanordnung zu erlassen“.
Auf Anfrage beim Landratsamt Miesbach räumt die Pressesprecherin Sophie Stadler ein: “Das Landratsamt muss die Gemeinde ersetzen. Das heißt, es wird die Nutzungsänderung erteilt, weil die Voraussetzungen für die Nutzungsänderung vorliegen”. Davon unabhängig werden diejenigen Baukörper, die planabweichend errichtet wurden, bauordnungsrechtlich verfolgt. Damit hat Bursa also die Genehmigung für das Autohaus, nur noch die Werbeanlagen und die Vordächer stehen zur Diskussion.
„Es ist immer ein Hin und Her“, entgegnet Bursa den laufenden Streitigkeiten. „Das ist doch kein Kindergarten, ich investiere da Geld“. In seinen Augen habe er immer eine mündliche Zusage erhalten, nie etwas ohne Zustimmung gebaut. Er habe sich nun dazu entschieden, einen Anwalt einzuschalten. „Der klärt das jetzt“.
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