“Ich war mir keiner Schuld bewusst”

Weil er unerlaubt eine Waffe im Auto mit sich geführt hatte, musste sich ein Mann aus dem Tegernseer Tal vor Gericht verantworten. Pikant: Der Mann ist seit Jahren hoch dekoriertes Mitglied bei den Gebirgsschützen. Jetzt musste er alle seine Waffen abgeben.

Als langjähriger Gebirgsschütze sollte man um den besonderen Umgang mit Waffen wissen.
Als Gebirgsschütze ist man den besonderen Umgang mit Waffen gewohnt.

Der Mann ist ein echter Profi, wenn es um Waffen geht. Sollte man zumindest meinen. Seit Jahrzehnten gehört ein Talbewohner einer lokalen Gebirgsschützenkompanie an. Seine Treue hatte ihm bereits die Goldene Medaille am blauen Band eingebracht.

Trotzdem fand sich der Pensionär gestern vor dem Amtsgericht Miesbach wieder. „Der Angeklagte hat unerlaubt eine Schreckschusswaffe vom Typ Röhm außerhalb der eigenen Räume mit sich geführt“, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – ein Vergehen, dessen Schuld sich der Gebirgsschütze zunächst einmal nicht bewusst sein wollte.

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Polizisten entdecken Waffen durch Zufall

Ereignet hatte sich die Straftat am 8. September 2015 abends gegen 21:30 Uhr im Tegernseer Tal. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle fiel den Wiesseer Beamten ein betrunkener Autofahrer – der besagte Gebirgsschütze – auf. Bei der anschließenden Überprüfung erlebten die Beamten dann aber eine weitaus größere Überraschung. Durch Zufall entdeckten sie zwei in der Mittelkonsole deponierte Waffen, eine davon ungesichert.

Auf den Schreck folgte die Entwarnung. Waffe Nummer eins entpuppte sich als nicht funktionstüchtiger Schreckschussrevolver. In diesem Fall beließ es die Staatsanwaltschaft bei einer Ordnungswidrigkeit. Bei Waffe Nummer zwei gestaltete sich die Sache etwas schwieriger. Denn: „Die Pistole weist eine Zulassungskennzeichnung auf. Das wiederum heißt, dass sie diese zwar zu Hause besitzen, aber nicht mit sich führen dürfen“, fasste Richter Leitner zusammen.

“Waffen waren Erbstücke meines Vaters”

Für den Gebirgsschützen war die Lage damals nicht so eindeutig: „Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich habe nicht erfasst, dass ich mit dem Transport der Waffe etwas verkehrt gemacht habe“, erklärte er vor Gericht. Zumal er sie auch nur einmalig im Auto mit sich geführt habe:

Bei den Waffen handelt es sich um Erbstücke von meinem verstorbenen Vater, die ich bei einer Aufräumaktion gefunden hatte. Weil sie historisch sind, wollte ich sie am nächsten Tag einem Bekannten vom Südstaaten-Verein übergeben.

Eine Erklärung, die den Mann zwar nicht von seiner Schuld befreit, aber die Staatsanwältin als plausibel befand: „Es ist glaubhaft rübergekommen, dass Sie nicht gewusst haben, dass Sie eine Erlaubnis gebraucht hätten“, sagte sie im Abschlussplädoyer. So habe der Gebirgsschütze sich nur noch wegen fahrlässigen Mit-sich-Führens der Waffe zu verantworten.

Der Richter schloss sich im Urteilsspruch dieser Meinung an. Er fand aber auch deutliche Worte: „Als Gebirgsschütze sind Sie nicht unbeleckt. Sie hätten beim Landratsamt nachfragen können, was beim Waffentransport erlaubt und was nicht erlaubt ist.“ So verhängte der Richter 50 Tagessätze a 20 Euro als Strafe.

Angeklagter musste alle Waffen abgeben

Für den Gebirgsschützen allerdings nicht das einzige Problem: Für seine Alkoholfahrt musste er bereits zuvor tief in Tasche greifen und eine Sperre der Fahrerlaubnis in Kauf nehmen. Noch tragischer wiegt für ihn aber die Tatsache, „dass ich auf Grund dieses Vorfalls als unzuverlässig eingestuft worden bin und dass man mir alle meine Vereinswaffen, die ich zu Hause sicher im Tresor aufgehoben habe, entzogen hat.“

Bei Walter Reißenweber, Oberleutnant der Gebirgsschützenkompanie Tegernsee, hält sich das Mitleid allerdings in Grenzen: „Schreckschusspistolen gehören nicht zur Ausstattung von Gebirgsschützen. Jedes Mitglied ist selbst in der Verpflichtung, sich darüber zu informieren, wie die Rechtslage ist. Ein Anruf beim Landratsamt genügt und er hätte es gewusst.“

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