“Ich wusste nicht, dass Klauen in Deutschland verboten ist”

Ein 18-jähriger Asylbewerber aus Rottach-Egern stiehlt in einer Kaufland-Filiale in Geretsried verschiedene Kosmetikartikel. Dafür stand der junge Afghane heute vor Gericht. Und dort hatte er für seine Tat eine eher seltene Begründung parat.

Im Miesbacher Amtsgericht wurde heute der Fall eines 18-jährigen Rottacher Asylbewerbers verhandelt / Archivbild
Im Miesbacher Amtsgericht wurde heute der Fall eines 18-jährigen Rottacher Asylbewerbers verhandelt / Archivbild

Was zunächst wie ein Übersetzungsfehler klingt, ist die ernstgemeinte Aussage eines aus Kabul stammenden Angeklagten. Eine Dolmetscherin begleitet den Heranwachsenden bei der heutigen Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht. Im November letzten Jahres stahl der 18-jährige Asylbewerber zwei Shampoos, einen Rasierkamm und diverse andere Kosmetikartikel in einer Kaufland-Filiale in Geretsried. Der Wert der Produkte: 21,54 Euro.

„Hatten Sie etwas Besonderes vor, weil Sie nur Schönheitsartikel haben mitgehen lassen?“ fragt Richter Klaus-Jürgen Schmid. „Hier in Deutschland ist es anders als in Afghanistan. Niemand hat mir gesagt, dass Klauen in Deutschland verboten ist”, lässt der Angeklagte übersetzen. „Stehlen ist sicherlich auch in Afghanistan verboten“, entgegnet Richter Schmid.

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Woraufhin der 18-Jährige dem Richter erklärt, es habe zwei bis drei Tage zuvor einen Streit zwischen Arabern und Afghanen in seiner Gemeinschaftsunterkunft in Rottach-Egern gegeben.

Ich wußte nicht, was ich machen sollte. Ich will mich ja hier an die Gesetze halten.

Der Anwalt des vor sieben Monaten nach Deutschland geflüchteten Angeklagten erklärt, der Asyl-Helferkreis sei über die Tat informiert worden und habe bereits Gespräche geführt. Seit zwei Monaten nehme der Angeklagte in Rottach-Egern an einer Integrationsmaßnahme teil und lerne die ersten Grundkenntnisse in Deutsch. So kommt auch heraus, dass der junge Mann vorhat, hier in Deutschland zu studieren und KFZ-Mechaniker werden will.

Diebstahl und Körperverletzung?

Richter Schmid weist darauf hin, ihm läge noch eine zweite Anklageschrift wegen Körperverletzung gegen den 18-Jährigen vor, die man eventuell gleich mitverhandeln könne. Doch der Angeklagte gibt die Tat nicht zu. Seine Zeugen fehlen. Also entscheidet Schmid, die Hauptverhandlung für dieses Vergehen wie geplant im August stattfinden zu lassen.

Aufgrund des geringen Wertes des Diebesguts sowie des Geständnisses des Angeklagten fällt das Urteil relativ milde aus: Den jungen Mann erwarten drei Tage Sozialdienst in der Kinder- und Jugendhilfe Miesbach, der innerhalb von zwei Monate abzuleisten ist. Das letzte Wort überlässt der Richter dem Angeklagten: „Ich entschuldige mich für die Tat. Ich respektiere Ihre Gesetze und akzeptiere Ihre Entscheidung“.

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