Verbotenes Pfefferspray gegen Nachbarn

Eine 41-jährige Warngauerin wusste sich nicht anders zu helfen: Bei einer Auseinandersetzung mit ihrem Nachbarn griff sie zum Pfefferspray. Der Strahl traf dessen rechtes Auge. Die Waffe der Frau – ein Fall für das Miesbacher Amtsgericht.

Mit einem ähnlichen Polizei-Einsatzspray mit fokussiertem Strahl setzte sich die Angeklagte zur Wehr / Quelle: Wikipedia
Mit einem ähnlichen Polizei-Einsatzspray mit fokussiertem Strahl setzte sich die Angeklagte zur Wehr / Quelle: Wikipedia

Der Vorfall ereignete sich am 24. April diesen Jahres in einem Warngauer Wohnhaus. Bei einer Auseinandersetzung mit dem Nachbarn griff die 41-jährige Angeklagte zum Pfefferspray. Dabei verletzte sie dessen rechtes Auge. Anschließend rief sie die Polizei. Wegen Körperverletzung mit verbotener Waffe stand sie nun in Miesbach vor Gericht.

Am Abend des 24. April klingelt es gegen 19:55 Uhr – laut Aussage der Angeklagten – wie wild an der Tür. Unsachlich und laut habe der Nachbar G. die 41-Jährige laut eigener Aussage angepöbelt und beschimpft. Worum es bei den Beleidigungen ging, konnte die Angeklagte nicht genau sagen:

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Ich weiß nicht, um was es ging. Es war kein normales Gespräch möglich.

Als wiederholt gegen die Tür getreten wird, öffnet die Angeklagte dem Nachbarn die Tür. Dieser habe dann Bemerkungen losgelassen, wie: „Mit mir könne man nicht zusammenleben“ und „Ich hätte meinen Schwiegervater unter die Erde gebracht“, so die Warngauerin. Daraufhin fordert sie ihn mehrmals auf:

Lass mich in Ruhe!

Als dieser nicht reagiert, habe sie zum Pfefferspray gegriffen. „Ich habe mich in die Ecke gedrängt gefühlt“, erklärte die Angeklagte bei der heutigen Verhandlung gegenüber Richter Walter Leitner. Sie habe dem Nachbarn aber nicht ins Gesicht gesprüht, sondern an dessen Kopf vorbei, versichert sie. Woher denn das Pfefferspray stamme, fragte Leitner. „Aus den Habseligkeiten meines kürzlich verstorbenen Schwiegervaters. „Ich war gerade am Sortieren. Und die Sachen standen auf einer Ablage hinter der Haustür.“

„Wußten Sie, dass es problematisch sein könnte, wenn Sie ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen benutzen?“, wollte Leitner daraufhin wissen. „Ich habe keine Waffe und mich auch nie damit befasst“, so die Antwort der Angeklagten.

Knapp vorbei ist fast daneben

Der 49-jährige Lebensgefährte und Eigentümer der Wohnung der Angeklagten war als Zeuge geladen. 18 Jahre lang sei er bei der Bundeswehr gewesen, erklärte er dem Richter. „So ein Pfefferspray habe ich in meiner Ausbildung benutzt. Das ist ein sehr fokussierter Strahl. Damit kann man seinem Gegner gezielt ins Auge schießen – oder eben daneben.“

Es habe bereits früher körperliche Angriffe wie Schulterschubsen vom Nachbarn gegenüber der Angeklagten gegeben, erklärt der 49-Jährige. „Herr G. ist der Lebensgefährte der Miteigentümerin und Bauträgerin des Wohnobjekts. Aufgrund von Bäumängeln wollte ich eine Hausverwaltung einstellen. Aber das hätte Geld gekostet. Das hat ihm wohl nicht gefallen“, begründete er das Verhalten des Nachbarn.

Zwei Aussagen – eine Wahrheit

Ein Polizeibeamter, der ebenfalls als Zeuge geladen war und beide Parteien vor Ort vernommen hatte, schilderte die Sicht des Nachbarn so: „Seiner Aussage nach ging es ihm wohl um den Rasenmäher, der vom Trockenen ins Freie gestellt wurde. Er verdächtigte die Angeklagte, dies getan zu haben.“

Das Pfefferspray sei ein Polizei-Einsatzspray gewesen, dass man schon im Treppenhaus riechen konnte, so der Polizeibeamte. Ob das Auge wirklich verletzt gewesen sei, wollte Richter Leitner abschließend noch wissen. „Es war eine leichte Rötung zu sehen, aber da reagiert jeder unterschiedlich“, so der Beamte. Zumindest habe sich der Geschädigte nicht das Auge gehalten oder sei vor Schmerz zusammengezuckt.

Da der Geschädigte selbst nicht vor Gericht erschien, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Ein Fortsetzungstermin ist festgelegt worden.

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