Illegaler Handel mit Kriegswaffen

Am 27. und 28. Januar durchsuchten Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) sieben Wohnungen in den umliegenden Landkreisen. Sechs Personen standen unter Verdacht, illegal mit Waffen, Kriegswaffen und Munition gehandelt zu haben. Ein Beteiligter stammt aus dem Landkreis Miesbach.

Das LKA nimmt fünf Personen vorläufig fest. Einer davon stammt aus dem Landkreis Miesbach.
Das LKA nahm fünf Personen vorläufig fest. Einer davon stammt aus dem Landkreis Miesbach.

Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Traunstein durchsuchten Ermittler des Bayrischen Landeskriminalamtes (LKA) mit Spezialkräften sieben Wohnungen in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und München. Die Durchsuchungsaktion richtete sich gegen sechs männliche Personen, von denen fünf wegen illegalem Handel mit Waffen, Kriegswaffen und Munition festgenommen wurden.

Wie das LKA mitteilt, haben alle Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit, sind zwischen 27 und 76 Jahren und in den besagten Landkreisen wohnhaft. Der 76-jährige Mann stamme aus dem Landkreis Miesbach, heißt es weiter. Hintergrund dieser Aktion sind Erkenntnisse aus gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein und des LKA.

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76-Jähriger aus dem Landkreis hatte Waffenschein

Die Ermittler konnten bereits zwei Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow, eine Maschinenpistole vom Typ Steyr Daimler-Puch, drei Langwaffen, acht Pistolen, ein Revolver, sowie mehrere tausend Schuss Munition sicherstellen.

Die vorläufig festgenommenen Personen wurden noch am Donnerstag den 28. Januar dem Ermittlungsrichter beim Landgericht Rosenheim vorgeführt. Dieser erließ gegen drei der Beschuldigten einen Haftbefehl. Die drei Tatverdächtigen im Alter von 31, 51 und 53 Jahren befinden sich derzeit in U-Haft.

Neben den sichergestellten Waffen, fanden die Ermittler auch noch zahlreiche legale Waffen und Munition. Weil die anderen beiden Personen, darunter auch der 76-Jährige aus dem Landkreis Miesbach, einen Waffenschein für diese Waffen vorlegen konnten, wurden diese wieder freigelassen. Die legalen Waffen und Munition werden nach Sichtung und Prüfung durch das LKA der Waffenbehörde dem zuständigen Landratsamt übergeben.

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