Im Schwimmbad sind alle gleich

Vorbei ist es mit der vergünstigten Tageskarte im Rottacher See- und Warmbad. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Gemeinde nun unter Zugzwang.

Einheimische müssen im Rottacher Warmbad bald mehr bezahlen.

Ursprünglich sollte dieser Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung behandelt werden. Doch Josef Kaiser (CSU) wollte keine Geheimniskrämerei bei einem so unspektakulären und bürgernahen Thema.

Es ging um die Eintrittspreise für das Schwimmbad am Seeufer. So wurde öffentlich, dass Einheimische für eine Tageskarte einen Euro künftig mehr berappen müssen. Statt 6,50 sind es dann 7,50 Euro. Bürgermeister Christian Köck (CSU) begründet die Preisanhebung:

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In den letzten Jahren ist immer wieder die Frage gestellt worden, ist das eigentlich rechtens.

Manche Talbürger hatten sich dadurch „diffamiert“ gefühlt. „Auch wenn sie aus Kreuth oder Wiessee kommen, fühlen sie sich als Einheimische“. Wieso müsse man daher einen Euro mehr bezahlen? „Seit letztem Jahr besteht nun Rechtssicherheit“, so Köck, „denn das Bundesverfassungsgericht erließ ein höchstrichterliches Urteil. Demnach dürfe diese Ungleichheit nicht mehr sein“.

Dem Richterspruch müsse man sich beugen und künftig auch den gleichen Preis für alle Besucher verlangen. Dies sei auch schon mit der Betriebsleitung so vereinbart. Da die Erhöhung nicht auf „dem Mist der Gemeinde gewachsen“ ist, sondern ein Urteil sei, „ist es doch gut, dass wir das öffentlich gemacht haben“, sagte Köck dankend an Kaiser. Bei der Preisanhebung seien der Gemeinde eben“ die Hände gebunden“.

Richter: keine Rabatte für Einheimische

Köck bezieht sich auf ein Urteil in Karlsruhe vom vergangenen Jahr. Dort hatte ein Österreicher geklagt, weil er im benachbarten Bad von Berchtesgaden keine Vergünstigung bekam. Die Bewohner von fünf Gemeinden dagegen, die dieses Bad gemeinsam betreiben, mussten nur einen ermäßigten Eintritt von 5,50 statt acht Euro bezahlen. Allen anderen Gästen wurde dieser Rabatt über 2,50 Euro verwehrt.

So auch dem Österreicher. Doch der nahm die Benachteiligung nicht hin und klagte durch alle Instanzen bis zum höchsten Gericht. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Die Rabatte für Einheimische verstoßen gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz, urteilten die Richter.

Künftig würden die Gemeinden bei kommunalen Einrichtungen gute Gründe für eine Bevorteilung von Einheimischen brauchen. Köck hat dies nun für Rottach-Egern mit der Preisangleichung geklärt.

Wir müssen künftig dieser neuen gesetzlichen Regelung Rechnung zu tragen. Der Preis ist trotz allem zu rechtfertigen.

Man müsse weit fahren, bis man ein Bad mit dem Preis für eine Tageskarte von 7,50 Euro finde. Günstiger werde es für alle Besucher ohnehin mit gestaffelten Wertgutscheinen bis 100 Euro, bei denen die Ermäßigung etwa 15 Prozent betrage, so Geschäftsleiter Gerhard Hofmann. Und der Rathauschef erinnerte daran, dass die Eintrittspreise „seit vielen Jahren nicht mehr angehoben wurden, obwohl zwischenzeitlich Löhne und Ausgaben für Betriebsmittel gestiegen sind“.

Ganz ungelegen dürften der Gemeinde diese Mehreinnahmen nicht kommen, denn das See- und Warmbad schreibt rote Zahlen. Im letzten Jahr erwirtschaftete es trotz des Traumsommers mit Besucherrekord noch ein Defizit von 170.000 Euro. Vielleicht sorgt der eine Euro mehr von den Einheimischen künftig für eine bessere Bilanz?

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