Im Zweifel gegen den Angeklagten

Am 17. Januar 2012 wird Manfred Genditzki wegen Mordes an der 87-jährigen Rottacherin Lieselotte K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Seitdem sitzt er im Gefängnis. Was bleibt, sind erhebliche Zweifel am Schuldspruch. Eine Münchner Rechtsanwältin kämpft bis heute um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Doch um Genditzkis Unschuld beweisen zu können, fehlt es an etwas Entscheidendem.

Manfred Genditzki kurz vor seiner Verhaftung mit Sohn. / Quelle: www.kanzlei-schoen.de
Manfred Genditzki kurz vor seiner Verhaftung mit Sohn / Quelle: www.kanzlei-schoen.de

Der Fall wurde nie zu den Akten gelegt. Am 12. Mai 2010 verurteilt das Münchner Landgericht den damals 50-jährigen Manfred Genditzki zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er wird beschuldigt, die 87-jährige Rentnerin Lieselotte K. am 28. Oktober 2008 in ihrer Wohnung in Rottach-Egern ermordet zu haben. „Tod durch Ertrinken“ steht auf dem Totenschein. Die Motiv-These der Staatsanwaltschaft: Habgier.

Und plötzlich wird aus einem „Haushaltsunfall“ Mord

50.000 Euro soll Genditzki der kranken alten Damen angeblich entwendet haben. Als Hausmeister hatte er sich jahrelang um die Rentnerin gekümmert – ihre Wäsche gewaschen, Frühstück gemacht und die Einkäufe erledigt. Weil zwei Miesbacher Polizisten bei der Haushaltsauflösung feststellten, dass eine größere Summe Geld fehlte, wurden dem Angeklagten plötzlich Mord-Absichten unterstellt. Der Vorwurf: Genditzki wollte die Unterschlagung mit der Tat verdecken.

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8.000 Euro hatte er kurz zuvor einem Freund zurückgezahlt. Der Verbleib des Geldes konnte nie nachgewiesen werden. So fehlte bis zum Schluss die eigentliche Begründung für das Tatmotiv. Genditzki selbst beteuerte auch nach dem Urteilsspruch seine Unschuld. Die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick, spezialisiert auf Wiederaufnahme-Verfahren, übernahm den Fall. Ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren hatte sie bereits im Todesfall des oberbayerischen Landwirts Rudolf Rupp erreicht. Doch für den Antrag auf Wiederaufnahme hat man „nur einen Schuss frei“, wie sie sagt.

Dafür brauche man neue Tatsachen oder Beweismittel. Vor allem aber fehle es an Geld, um die Gutachter zu finanzieren. Zur Zeit seien Gutachter aus unterschiedlichen Fachrichtungen an dem Fall dran, erklärt sie. Und mehr Gutacher kosten einfach mehr. Über neue Erkenntnisse spricht sie verständlicherweise nicht.

Spendenaufruf im Internet

Um an dem Fall weiterarbeiten zu können, versucht Rick, über Spenden ihre Arbeit zu finanzieren. Bisher habe sie „noch nicht sehr viel Geld zusammen“, wie sie auf Nachfrage sagt. Unterstützung bekommt sie bei der Suche von der Münchner Rechtsanwältin Dagmar Schön, die auf ihrer Webseite zu Spenden für die Wiederaufnahme des Verfahrens aufruft.

Schön hat sich für ein Buch, das sie über den Fall schreibt, intensiv mit den Genditzki-Akten befasst. Obwohl Manfred Genditzki des Mordes beschuldigt wurde, stellte die Ärztin, die den Totenschein ausstellt, kein Fremdverschulden fest, so die Rechtsanwältin. Und auch bei der Obduktion durch die Gerichtsmedizin habe nichts auf ein Fremdeinwirken hingedeutet. Beim Studium der Akten fiel ihr auf, dass der Gerichtsmediziner seine Meinung änderte. Aber erst, nachdem die Polizei den Mord-Verdacht geäußert hatte.

Von Genditzkis Unschuld überzeugt

Diese Erkenntnis und andere Ungereimtheiten widerlegen Schöns` Meinung nach den Mord-Vorwurf. „Es gab drei Tatversionen“, so die Münchnerin. Und für die angebliche Tat, das Ertränken in der Badewanne, habe es nach Aktenlage nicht einmal Indizien gegeben. Dabei sei das wichtigste Beweismittel für die Unschuld des Angeklagten – die Leiche – verbrannt worden. Stattdessen hätte das Gericht über den Grund der Tat gemutmaßt und die Version der Staatsanwaltschaft übernommen. Zitat:

Der Angeklagte (…) befürchtete, dass die resolute Frau die von ihm begangene Körperverletzung zur Anzeige bringen werde, und er in der Folge seine berufliche Stellung als Hausmeister, an der das Familieneinkommen hing, und seinen Status als hilfsbereiter, allseits geschätzter und unersetzlicher Hausmeister, welches beides für ihn von zentraler Bedeutung war, gefährden oder verlieren könnte.

Als sich der Vorwurf, der Angeklagte habe die Verstorbene bestohlen, durch die Beweisaufnahme in Wohlgefallen auflöste, habe der Staatsanwalt für sein Plädoyer einen anderen Tatablauf erfunden, erklärt die Rechtsanwältin. Genditzki sei auf einmal wegen eines anderen Motivs verurteilt worden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte auf ‚Habgier-Mord’ gelautet. Jetzt wurde daraus ein „Verdeckungsmord“. Das Urteil: „Lebenslang“.

Auf die Auswechslung des Mordmotivs hätte das Gericht hinweisen und die Möglichkeit zur Verteidigung geben müssen. Für die beiden Münchner Rechtsanwältinnen Regina Rick und Dagmar Schön ist dieser Justizfehler nur einer von vielen.

Kann Justiz Fehler zugeben?

Die Revision wurde Anfang 2011 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vehandelt. Am 12. Januar 2011 hob der BGH dann das Urteil des Münchner Landgerichts wegen „schwerwiegender Verstöße gegen Verfahrensgrundsätze“ auf und verwies wieder ans Landgericht zurück. Doch auch im zweiten Prozess nur ein Jahr später wurde Genditzki erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Rechtsanwältin Schön ist sicher:

Würde die Strafprozessordnung verbieten, dass Prozess an das gleiche Gericht zurückverwiesen werden und hätte der zweite Prozess deshalb nicht in München, sondern beispielsweise vor dem Landgericht Nürnberg stattgefunden, wäre Genditzki freigesprochen worden.

Die Chance auf eine erneute Urteilsaufhebung durch den BGH stehe schlecht, so Rechtsanwältin Schön, da der zweite Prozess keinen “Verfahrensfehler” enthalte. In einer Kolumne für die ZEIT schreibt der Karlsruher Bundesrichter Thomas Fischer:

Die Revision in Strafsachen ist eines der letzten Geheimnisse der Welt. (…) Die Revision ist das einzig zulässige Rechtsmittel gegen Urteile der großen Strafkammern der Landgerichte. Es gibt keine neue Beweisaufnahme. (..)

Der Bundesgerichtshof entscheide in Strafsachen als letzte Instanz – allein auf Grundlage der Akten, schreibt er weiter. In 90 Prozent der Fälle aber ohne diese Akten zu lesen. “Rechtsstaatlich ist der letzte Begriff, der einem zu diesem Fall einfällt“, ist das Fazit von Rechtsanwältin Schön.

Für sie ist das Leben des Manfred Genditzki ein moderner Hiob-Fall, denn seit die alte Dame in ihrer Badewanne ertrank, wäre von allen Möglichkeiten immer die schlimmste eingetroffen. Schön ist überzeugt:

Es hätte gar nicht zu diesem Prozess kommen dürfen. Es gibt keine Beweise für die angebliche Tat, weil es gar keine Tat gibt.

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