In Gmund hätte “Francesco” für seine Parkplätze noch mehr berappen müssen

Francesco Sabbatella kann froh sein, dass er seine Trattoria in Tegernsee hat. In Gmund hätte der Italiener vermutlich etwas mehr Ärger mit dem Rathaus gehabt als in Tegernsee.

Sabbatella hatte sein Restaurant erweitert und war wegen einer in Folge dessen größeren Fläche gezwungen einmalig 10.000 Euro an die Stadt Tegernsee zu überweisen. Trotz Satzungsbeschluss einigte man sich nach längerem hin und her auf 5.000 Euro Ablöse für zwei Parkplätze. Würde Francesco sein Restaurant in Gmund betreiben wären für die Ablöse bis zu 15.000 Euro fällig gewesen.

Gmund hat die Satzung zur Regelung von Parkplätzen überabreitet.

Grundlage für die Anzahl der Stellplätze vor Wohnhäusern und Läden sind die sogenannten Stellplatzsatzungen der jeweiligen Gemeinden. Dort ist geregelt, dass ein Bauherr, ein Geschäftsinhaber oder eben ein Restaurantbesitzer wie Francesco je nach Wohn- oder Ladenfläche in unmittelbarer Nähe des Gebäudes Stellplätze zu schaffen hat. Je größer die Wohnfläche oder die Ladenfläche, desto mehr Parkplätze sind herzustellen.

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In Gmund hat man die Stellplatzsatzung Anfang diesen Monats neu geregelt. Gültigkeit hat die Neufassung ab kommenden Montag, den 27. Februar. Anzuwenden ist sie für alle neuen Bauvorhaben und wenn sich die Nutzung eines Gebäudes nachträglich ändert.

Die Gemeinde hat darin auch neu festgeschrieben, was im Falle von nicht herstellbaren Stellplätzen passiert. Der Bauausschuss legte eine Ablöse von 7.500 Euro pro Stellplatz fest. Der Betrag errechnet sich laut Bauamtsleiterin Christine aus einem angenommenen Wert von 300 bis 350 Euro pro Quadratmeter als durchschnittlicher Grundstückpreis und die üblichen Kosten, die für den “Bau” eines Parkplatzes anfallen.

Veränderte Lebenssituation – mehr Stellplätze für Hausbauer

Neu geregelt hat die Gemeinde auch, wie viele Parkplätze zukünftig ein privater Hausbauer oder Geschäftsinhaber mit in seine Planung einfließen lassen muss. Die neue Regelung begünstig Gewerbetreibende. Bisher mussten diese grundsätzlich je 10 Quadratmeter Ladenfläche einen Parkplatz schaffen. Laut neuer Satzung liegt die Bemessungsgrundlage nun bei 15 Quadratmetern.

Etwas schlechter weg kommen die Besitzer von Wohnimmobilien. Dort sollen zukünftig mehr Stellplätze geschaffen werden. Beispielsweise braucht eine Wohnung mit 120 Quadratmetern drei anstatt zwei Stellplätze.

Gmunds Bauamtsleiterin Christine Lang stimmt der Einschätzung, dass Private bei der neuen Stellplatzsatzung etwas schlechter weg kommen, grundsätzlich zu. Begründet die Entscheidung aber auf Nachfrage folgendermaßen: “Die Lebenssituation der Bürger hat sich mittlerweile geändert. Es gibt einfach immer mehr Autos. Und so mussten wir die Regelung nach acht Jahren anpassen.”

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