Beantragt werden können sowohl Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG), als auch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), umgangssprachlich „Meister-BAföG“ genannt.
„Wir freuen uns, dass wir diesen Service für unsere Kunden anbieten können“, meint die Fachbereichsleiterin Barbara Kloo, „in der Vergangenheit ist er auch schon gut genutzt worden. Selbstverständlich bieten wir auch weiterhin die Möglichkeit einer Beratung im Kundencenter, als Ergänzung oder auch ohne die Online-Antragstellung“. Die Beratung im Kundencenter in der Münchner Straße 3 in Miesbach kann entweder persönlich während der normalen Öffnungszeiten erfolgen, oder telefonisch täglich von 10:30 bis 12:30 Uhr.
Anzahl und Art der erforderlichen Unterlagen ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers und der Art der Ausbildung oder Fortbildung. Im Online-Verfahren erhält der Kunde Schritt für Schritt Hinweise zur Antragstellung.
Für Studierende an Hochschulen in Bayern sind die zum Studentenwerk der Hochschule gehörenden Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Für die Förderung einer Auslandsausbildung im Rahmen des BAföG – mit Wohnsitz im Inland – sind bestimmte Förderungsämter als Auslandsämter zuständig. Als Beispiel: Für eine Ausbildung in Österreich muss eine Ausbildungsförderung bei der Stadt München beantragt werden. Für eine Ausbildung in den USA ist das Studierendenwerk Hamburg zuständig.
Der Antrag kann nur wirksam online gestellt werden, wenn der Kunde die Online-Funktion an seinem Ausweis gültig gestellt hat. Falls der Kunde die Funktion nicht nutzt, kann der Antrag dennoch online ausgefüllt werden. Danach muss er dann aber dem Landratsamt übermittelt werden. Das bedeutet: Ausdrucken, unterschreiben, verschicken.
Hier die Förderung online beantragen.
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