Polizei Bad Wiessee zu Betrügern am Tegernsee
Ist Betteln am Tegernsee verboten?

Vergangene Woche warnten wir vor Betrügern an der Tegernseer Seepromenade. Heute werfen wir einen genaueren Blick auf das Thema. Sind heute mehr Betrüger unterwegs als früher?

An der Seepromenade am Tegernseer Rathaus wurde vergangene Woche die Polizei wegen Betrügern alarmiert.

Vor etwa einer Woche wurde in der Facebook-Gruppe ‘Tegernsee hält zusammen’ vor Betrügern an der Seepromenade gewarnt (wir berichteten). Die Redaktion erreichen seitdem diverse Berichte von Lesern über mutmaßliche Betrüger rund um den Tegernsee. Wir werfen einen genauen Blick auf den Sachverhalt: Wie ist das mit Betteln am See eigentlich? Die Polizeiinspektion Bad Wiessee erklärt auf Nachfrage, dass Betteln im Tal nicht unbedingt legal ist. “Bislang haben die Gemeinden Gmund am Tegernsee, Rottach-Egern und die Stadt Tegernsee Allgemeinverfügungen gegen Betteln erlassen”, heißt es dazu aus der Polizeiinspektion.

In diesen Gemeinden sind nur gewisse Formen des Bettelns verboten. Wichtig ist: ‘Stilles’ Betteln ist nicht strafbar. Dieses Verbot gebe der Polizei die Möglichkeit, Personen des Platzes zu verweisen. Zu dem Vorfall von vergangener Woche melden die Polizisten: “Die mitgeführten Gegenstände – wie hier das Klemmbrett – dienen oft als Sichtschutz.” Eine typische Masche. Das Klemmbrett soll Taschendiebstähle verschleiern. Besonders ältere Mitbürger sollten aufpassen.

Die Beobachtung, dass sich aktuell ähnliche Fälle häufen, kann die Polizei so nicht bestätigen. “Es kommt immer wieder zu Meldungen über Vorfälle an Haustüren oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen”, so ein Sprecher der Polizei. Er betont weiter:

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Aktuell kann aber von hier nicht erkannt werden, dass es im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Bad Wiessee zu einer Steigerung dieses Deliktsphänomens im Vergleich zu den Vorjahren gekommen ist.

Betteln oder “Spenden sammeln”?

Jedem Bürger ist es freigestellt, einem bedürftigen Menschen Aufmerksamkeit zu schenken. “Dies findet in einer modernen und sozialgeprägten Gesellschaft seine Richtigkeit und ist auch ethisch gewünscht”, betont die Wiesseer Polizei. Dagegen stehen jedoch Personen, die in aufdringlicher oder täuschender Weise Hilfbedürftigkeit zeigen, um an Vorteile – finanzieller sowie materieller Natur – zu gelangen. Dazu betont die Polizei:

Wer unter falschen Angaben einen Vermögensvorteil verschaffen will, handelt strafbar. 

Es sei die ureigenste Aufgabe der Polizei, solche Straftaten zu verfolgen. Man versuche stets, die Täter auf frischer Tat zu ertappen und sie einem Verfahren zuzuführen.

Das empfiehlt die Wiesseer Polizei:

  • Halten Sie sich von derartigen Personen auf Abstand!
  • Lehnen Sie Gesprächsangebote und -versuche ab!
  • Fordern Sie Abstand ein, falls die Gesprächsführenden Ihnen zu nahe kommen!
  • Informieren Sie umgehend der Polizei über diesen Vorfall!

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