Der November letzten Jahres hatte es in sich, zumindest was die Bewegungsjagden, sogenannte Drückjagden, betraf. Die Tegernseer Stimme hatte schon mehrmals über den aktenkundigen Vorfall vom 14. November 2014 berichtet. An diesem Tag wurden im Revier zwischen Schliersee und Tegernsee bei einer Drückjagd zwei Rotwild-Muttertiere erlegt, aber keine Kälber.
Beim Halali zeigte sich dann, dass die beiden geschossenen Tiere noch volle Gesäuge hatten, also noch Kälber führten. Ein Abschuss ist ein Verstoß gegen Tierschutz und Jagdrecht. Die Jägerschaft war aufgebracht. Der Fall wurde bei der Staatsanwaltschaft München II angezeigt, doch das Verfahren niedergeschlagen. Dazu Staatsanwalt Ken Heidenreich in Juni gegenüber der Tegernseer Stimme:
Die Ermittlungen gegen beide Beschuldigten wurden eingestellt, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte.
Wie berichtet, brachte diese Einstellung des Verfahrens eine engagierte Jägerin und pensionierte Finanzrichterin auf die Palme. Nach den jagdlichen und juristischen Kenntnissen von Annemarie Schwintuchowski hätte das Erlegen führender Muttertiere zu einer Anklage führen müssen. Auf ihr Betreiben hin liegt nun der Fall seit August beim Generalstaatsanwalt.
„Fahrlässiger Abschuss“
Ähnlich war es wohl auch im Fall des gestern in Miesbach Angeklagten Dominik F. Mit 30 anderen Jägern nahm er am 26. November ebenfalls an einer Drückjagd teil. Diesmal im Revier Glashütte in Kreuth, am Sonnberg. Nachdem der Jagdleiter sie offensichtlich ermahnt hatte, zuerst das Kitz und dann die führende Gamsgeiß zu erlegen, wie es das Jagdgesetz vorsieht, wies er den Jägern ihre Standplätze zu.
Treiber und Hunde scheuchten das Wild auf. Dominik F. stand auf einem Bergrücken, das Gelände war felsig, wie der 43-Jährige den Vorfall schilderte. Von rechts vorne sei dann eine Gamsgeiß auf ihn zugekommen, die immer wieder zurückgeblickt habe.
Doch F. überlegte nicht allzu lange und drückte ab, ohne sich zu vergewissern, ob das Kitz nicht doch noch erscheinen würde. F. habe billigend in Kauf genommen, ein führendes Tier zu schießen, legte der Staatsanwalt dem Angeklagten zur Last. Auch Richter Walter Leitner machte ihm in der Urteilsbegründung zum Vorwurf, sich nicht vergewissert zu haben, „ob die Geiß noch ein volles Gesäuge hat. Das sei fahrlässig“.
Kreuther Berufsjäger belastet den Angeklagten
Leitner verwies auf den neben F. in etwa hundert Meter Abstand stehenden Berufsjäger Karl W. aus Kreuth. Als Zeuge schilderte dieser, dass die Gamsgeiß zuvor bei ihm vorbei kam, er aber den Finger am Abzug nicht krümmte, weil er nicht sicher feststellen konnte, ob das Gesäuge noch entsprechend ausgeprägt war. Dies hätte darauf hingewiesen, dass sie ein Kitz führe.
Doch kaum sei die Geiß außer Sichtweite gewesen, habe er schon den Schuss seines Nachbarn gehört, es war Dominik F. Als das Tier dann von den Treibern aufgebrochen wurde, hätte sich gezeigt, dass das Gesäuge noch voller Milch war. Strafmildernd wertete Richter Leitner, dass der Angeklagte sich im Landratsamt selbst angezeigt hat. Erschwerend dagegen war, dass er wegen Steuerhinterziehung schon eine Vorstrafe hatte F. wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
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