Doch alle Entwürfe hatten eines gemeinsam: Sie wurden samt und sonders von der Gemeinde abgelehnt. Doch nun konnte sich der Wiesseer Gemeinderat auf eine Lösung einigen.
Am Anfang hatte die Gemeinde Bad Wiessee stets eine gewerbliche Nutzung auf dem großen Grundstück in der Jägerstraße 17 favorisiert. Das Areal gehört einem Münchner Anwalt und ist derzeit nicht bewohnt. Sowohl ein Hotel als auch eine Nutzung als Seniorenheim wurden im Laufe der Jahre in Erwägung gezogen. Beides wurde jedoch vom Gemeinderat abgelehnt. Zu massiv und nicht im Einklang mit den umliegenden Gebäuden, so die früheren Argumente gegen die Pläne.
Sinneswandel im Jahr 2012
Aus diesem Grund entschloss man sich, umzudenken und fortan auch eine Wohnnutzung im Bebauungsplan zuzulassen. „2012 fiel der Startschuss. Damals hat der Gemeinderat beschlossen, dass man sich dort auch eine Wohnbebauung vorstellen kann“, so der Leiter des Bauamtes Helmut Köckeis. Seitdem wurden auch für diese Nutzung verschiedene Varianten diskutiert.
Sowohl ein Bebauungsplan mit sechs Mehrfamilienhäusern als auch einer mit Einfamilienhäusern wurden als zu dicht empfunden und verworfen. Auf vier Wohngebäude mit zahlreichen Wohnungen auf zwei Stockwerken und einem ausgebauten Dachstuhl konnte man sich schlussendlich jedoch verständigen.
Um die dafür erforderlichen Stellplätze ausweisen zu können, soll unter dem Grundstück auch eine Tiefgarage entstehen. Unterirdisch finden dann 75 Autos, auf dem Grundstück nochmals 25 Autos Platz. In der Sitzung des Gemeinderates am vergangenen Dienstag ging es schließlich darum, weitere Details zu klären.
Ausnahme erforderlich
Die Planung ging zunächst von einer Wandhöhe von sieben Metern aus. Das erwies sich nun aber als Problem. Denn laut der Wiesseer Satzung muss die Traufe des Quergiebels bündig mit der Traufe des Gebäudes abschließen. Bei einer Wandhöhe von sieben Metern hätte man das Dachgeschoss aber nicht im vollen Maße nutzen können. „Wenn hier schon eine Grünfläche verbaut wird, sollte man die entstehenden Gebäude auch optimal nutzen können“, so Bürgermeister Peter Höß. Und auch Kurt Sareiter fand, dass das Ganze ‒ wenn schon ‒ dann auch Hand und Fuß haben müsse.
Dementsprechend musste das Gremium nun entscheiden, ob man eine Abweichung von der Satzung zulässt und so die Wandhöhe auf 7,60 Meter verlängert. Damit wäre dann auch eine optimale Nutzung des Dachgeschosses mit Quergiebel gewährleistet. „Eine Ausnahme bleibt eine Ausnahme. Das halte ich nicht für förderlich“, so Ingrid Versen. Sie und auch andere Gemeinderäte sahen die Gefahr, dass sich ein Bauträger künftig auf diesen Fall berufen könnte, wenn er in der näheren Umgebung etwas bauen will. Dem pflichtete auch Höß zu: „Es ist und bleibt eine schwierige Entscheidung.“
Überzeugen konnte das Gremium schließlich Bauamtsleiter Helmut Köckeis. Es gäbe in der Umgebung bereits drei Gebäude, die höher seien und eine Wandhöhe von acht Metern aufweisen. Daher würden 7.60 Meter hier nicht aus der Reihe fallen.
Am Ende segnete der Gemeinderat die Erhöhung um 60 Zentimeter schließlich mit nur einer Gegenstimme ab. Der Baubeginn steht derzeit noch nicht fest.
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