Janssen startet Petition für Genditzki

Seit über zehn Jahren sitzt Manfred Genditzki wegen Mordes an der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern hinter Gittern. Doch nicht nur seine Anwältin glaubt an die Unschuld des ehemaligen Hausmeisters. Auch Tegernsees Altbürgermeister Peter Janssen.

Tegernsees ehemaliger Bürgermeister Peter Janssen startete eine Petition für den verurteilten Manfred Genditzki. / Quelle Bild re.: Süddeutsche Zeitung

Am 28. Oktober 2008 wurde Liselotte Kortüm tot in der Badewanne ihrer Rottacher Drei-Zimmer-Wohnung aufgefunden. Ihr Hausmeister, Manfred Genditzki, soll die 87-Jährige erschlagen haben. Er wurde vom Landgericht München II wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Revision bestätigt dasselbe Gericht das Urteil.

Doch noch immer gibt es Zweifel an dem Urteil. Einige Experten halten es für möglich, dass Kortüm in die Badewanne gestürzt und ertrunken ist. Auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags und SPD-Abgeordnete Franz Schindler äußerte Zweifel an der Richtigkeit der Urteile. Genditzki selbst bestreitet die Tat bis heute.

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War es kein Mord, sondern ein tragischer Unfall?

Im Juni dieses Jahres reichte seine Rechtsanwältin Regina Rick nun den Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme beim Landgericht München I ein. „Ein Wiederaufnahmeverfahren ist juristisch außerordentlich schwierig und deshalb selten, der Erfolg aus verschiedenen Gründen noch seltener“, erklärte damals Stanislaus Benecke, der Rick ehrenamtlich bei der medialen Arbeit zu dem Fall unterstützt (wir berichteten).

Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind hoch. Denn nur mit gänzlich neuen Beweisen oder Tatsachen zum Ablauf des Falles kann ein neuer Prozess eingeleitet werden. Mehrere wissenschaftliche Gutachten sollen nun aber den angeblichen Badewannen-Mord in einem gänzlich anderen Licht erscheinen lassen. Dass es sich um einen Unfall gehandelt haben muss, soll laut Benecke auch eine neue Zeugin bekräftigen.

Tegernsees Altbürgermeister Janssen startet Petition

Wie schwierig es ist, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, weiß auch Tegernsees Altbürgermeister und Jurist Peter Jannsen. „Die Neigung der Justiz, Wiederaufnahmeverfahren zu vermeiden, ist bekannt“, erklärt er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Janssen verweist diesbezüglich auf den Fall Gustl Mollath, bei dem die Staatsanwaltschaft erst auf ausdrückliche Weisung der damaligen Justizministerin Beate Merk ein Wiederaufnahmeverfahren beantragte.

Aus diesem Grund startete Janssen gemeinsam mit seiner Ehefrau Ursula und Stanislaus Benecke Mitte Juli 2019 eine Online-Petition. Unter dem Titel „Lebenslang unschuldig eingesperrt?“ appellieren sie damit an Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, sich für ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Genditzkis einzusetzen. Die Petition hat mittlerweile fast tausend Unterstützer, davon mehr als 200 Personen aus dem Landkreis Miesbach.

So wie Genditzki könnte es jedem ergehen

„Diese Geschichte ist uns damals schon sehr nahe gegangen“, so Janssen, zu der Zeit noch Bürgermeister der Stadt Tegernsee. Seine Ehefrau Ursula war Hausärztin von Genditzki. Sie habe sich schon damals nicht vorstellen können, dass der Mann ein Mörder sei. Janssen selbst verfolgte den Prozess in den Medien „und das Urteil hat mich sehr befremdet“. Das Motiv des angeblichen Täters sei regelrecht konstruiert worden, eindeutige Spuren habe es nie gegeben.

Als Genditzkis Rechtsanwältin Rick im Juni die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragte, wollte Janssen helfen. So kam es zur Petition. Als 500 Unterschriften erreicht wurden, schrieben er, seine Frau und Benecke an den Justizminister. „Die Bedeutung dieses Verfahrens geht weit über den Einzelfall hinaus“, ist sich Janssen sicher. So wie Genditzki, der für die 87-jährige Rottacherin auch Einkäufe und Arzt-Fahrten erledigte, könne es jedem ergehen, der sich um Hilfsbedürftige kümmere.

Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann steht jeder, der einen alten Menschen betreut, mit einem Bein im Gefängnis, wenn seinem Schützling etwas zustößt.

Derweil zeigt sich Janssens Mitstreiter Benecke optimistisch, was das Wiederaufnahmeverfahren angeht. „Auf aktuelle Nachfrage zum Stand der Dinge hat das Gericht der Rechtsanwältin Regina Rick mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft München um Stellungnahme zu dem Antrag gebeten wurde“, so Benecke. „Dies deutet darauf hin, dass das Gericht sich mit dem Antrag genauer befasst – ein positives Zeichen.“ Hier geht’s zur Online-Petition.

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