Janssen-Steg: Diese Tatsachen könnten ihn zu Fall bringen

Ende vergangener Woche ist die Stadt Tegernsee dem geplanten Bau des Seestegs zwischen August Macke Anlage und der Länd wieder ein deutliches Stück näher gekommen. Eine Klage aus Denkmalschutzgründen lehnte der Verwaltungsgerichtshof München ab. Doch der Bau des Steges könnte aus zwei ganz anderen Gründen problematisch werden.

Sofortvollzug beantragt

Bürgermeister Peter Janssen zeigte sich am vergangenen Freitag zufrieden mit den Richterspruch des Münchner Verwaltungsgerichtshofs und will nun die Planungen für den Steg weiter vorantreiben. Er habe beim Landratsamt bereits einen Sofortvollzug beantragt, so der Bürgermeister. Sollte dann auch noch die Regierung von Oberbayern einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen und die Fördergelder, die rund 40 Prozent der Finanzierung ausmachen, freigeben, könnte schon bald mit dem Bau des Stegs begonnen werden.

Auf den ersten Blick scheint also alles klar, die letzte Hürde Denkmalschutz wurde erfolgreich bewältigt. Steht einem Bau des Stegs zwischen der August Macke Anlage und der Länd also wirklich nichts mehr im Wege, oder droht Bürgermeister Janssen und der Mehrheit des Stadtrates noch ein böses Erwachen?

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Gefahren durch subaquatische Massenrutschungen?

Drehte sich bislang alles ums Thema Denkmalschutz könnte nun weitere Argumente der Steggegner in den Vordergrund rücken. Umwelteinflüsse, die ökologische Unverträglichkeit und die Umstände rund um den von Bürgermeister Janssen so bezeichneten “Ersatzbau” eines Bootsverleihers.

Bereits im Jahr 1987 hatten Experten erstmals die geologischen Rahmenbedingungen der Tegernseer Uferbereichs untersucht. Die Gefahr sogenannter “subaquatischer Massenrutschung” in diesem Bereich sollte damals geklärt werden. Unter diesem Fachbegriff wird eine gravitative Bewegung von natürlichen Fest-oder Lockergesteinen oder künstlichen Auffüllungen verstanden.

Ausgelöst werden kann diese durch hohe Sedimentablagerungen, Erdbeben, tektonische Bewegungen, Strömungen und Wellen aber auch verstärkt durch menschliche Eingriffe in die Natur und den Uferbereich. Unter letzteres Kriterium fallen natürlich auch Baumaßnahmen.

Geologen der Technischen Universität München stellten 1987 fest, dass gerade im Tegernseer Uferbereich ein erhötes Risikopotential für die Entstehung solcher Massenrutschungen besteht. Diese können vor allem in Ufergebieten ausgelöst werden, wo der Untergrund nur eine bedingte Tragfähigkeit aufweist. Ein uns vorliegendes Gutachten von Professor Gerhard Daut aus dem Jahr 1998 bezeichnet gerade die Bodenverhältnisse im Bereich zwischen Rathaus und August Macke Anlage als nur bedingt tragfähig.

Wird zudem in einem solchen Gebiet noch gebaut, kann dies die gefährlichen Bewegungen auslösen. Demnach wird erst in einer Tiefe von mindestens 45 Metern ein ausreichend tragfähiger Boden erreicht. Bereits das Einrammen der für den Steg vorgesehenen Pfähle in die äußerst locker gelagerten Sedimente könnte laut Geologen bereits eine Massenrutschung auslösen. Durch die geplante Baumaßnahme können demnach Rutschungen entstehen, von denen insbesondere die angrenzenden Ufergrundstücke und Gebäude betroffen sein könnten.

Keine Fantasiegebilde

Das solche Rutschungen kein Fantasiebild sind zeigt der Vorfall in der Nähe der Point im Jahr 1959. Dort ereignete sich am Rosenmontag eine im Zuge von Baumaßnahmen ausgelöste Rutschung wodurch 6000 Kubikmeter in den See abglitten.

Das man sich diesem Risiko durchaus auch ganz aktuell bewusst ist, zeigt, dass sowohl das Landratsamt Miesbach als auch das bayerische Wasserwirtschaftsamt bereits in der frühen Planungsphase des Seeuferstegs der Stadt Tegernsee die Auflage gemacht haben, ein erneutes Gutachten über die Gefahren möglicher “subaquatischer Massenbewegungen” einzuholen.

Eine Forderung, der die Stadt auch nachgekommen ist. Das mit der Planung des Seestegs beuftragte Ingenieurbüro Gebauer setzte einen hausinternen Geologen an die Sache. Ein Vorgang der zwar nicht unüblich ist, aber zumindest Fragen nach der Unabhängigkeit des Geologen aufwirft. So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass sich der geplante Steg im Bereich des Alpbachschwemmlandes befindet und der Untergrund bis in große Tiefen als relativ instabil einzustufen ist.

Darüber hinaus wird das Auslösen von Massenbewegungen durch die Stegbaumaßnahmen als möglich eingestuft. Nichts desto trotz kommt der Hausgeologe zu dem Schluss, dass das Risiko von Massenrutschungen durch eine solche Baumaßnahme nicht besondes hoch ist.

Wie aussichtsreich sind neue Klagen?

Als Rechtfertigung werden unter anderem positive Erfahrungen mit dem Bau der bereits bestehenden Stege zwischen Rathaus, sowie der Seesauna herangezogen. Dort haben die Baumaßnahmen in den vergangenen Jahren keine Rutschungen ausgelöst, also sei das Risiko auch für den neuerlichen Stegbau gering, so die Argumentation. Die neuerliche Studie aus dem Jahr 2012 setzt sich somit klar über die Bedenken von Pofessors Dr. Floss aus dem Jahr 1988 und von Dr. Gerhard Daut aus dem Jahr 1998 hinweg und wendet sich gegen zwei führende Wissenschaftler auf diesem Gebiet.

Auch den Steggegnern ist dies nicht verborgen geblieben: Nach Informationen der Tegernseer Stimme prüfen einige Anwohner derzeit die juristischen Möglichkeiten gegen die von ihnen angezweifelten aktuellen Gutachten zu klagen.

Zweiter Teil

Morgen geht es im zweiten Teil weiter. Unter anderem mit einer von den Gegnern angemahnten und selten diskutierten ökologischen Unverträglichkeit des Stegs und die Umstände rund um den von Bürgermeister Janssen ausgehandelten Deal um einen “Ersatzbau” für den ansässigen Bootsverleiher.

Eine großzügige Schenkung der Stadt, die den Steuerzahler mindestens 200.000 Euro kosten soll.

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