Auf dem Weg zur Errichtung eines Seestegs an der Tegernseer Seepromenade ist für Bürgermeister Peter Janssen ein weiterer Stolperstein genommen. Nach der Verhandlung vor zwei Wochen lehnte der Verwaltungsgerichtshof München heute die Berufung des Bootshausbesitzers Maximilian Reininger gegen den geplanten Steg ab. Die Familie zeigt sich davon geschockt.
Bestand und Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt
Zwar erkennt die Kammer um den Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Dösing der Familie Reininger als Eigentümer der denkmalgeschützten Bootshütte ein grundsätzliches Abwehrrecht gegen eine sich in der Nähe befindlichen Baumaßnahme an. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich diese Baumaßnahme auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Denkmals auswirkt. Dies sieht das Gericht als nicht erwiesen an.
Zudem gebe es für den betroffenen Anlieger keinen so genannten “Drittschutz”. Dieser wäre berechtigt, wenn wie im vorliegenden Fall, Reininger zwar das Vorhaben nicht unmittelbar betrifft, die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens durch den Bau aber erheblich beeinträchtigt worden wäre. Dies sieht die Kammer jedoch als nicht gegeben an. Das Gericht bestätigt zwar, dass durch den Steg durchaus optische Beeinträchtigungen für die Bootshütte entstehen, diese jedoch nicht ein Ausmaß erreichen, dass als erheblich eingestuft werden könnte.
Eine Revision wird der Verwaltungsgerichtshof nicht zulassen. Die nächste Instanz wäre für die Familie Reininger nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Einen Weg, den die Familie jedoch lieber nicht bestreiten möchte.
Bürgerbegehren als Ausweg
Dafür kündigte Wolfgang Reininger bereits vor zwei Wochen im Gespräch mit der Tegernseer Stimme an, dass er im Fall eines negativen Entscheids des Gerichts ein Bürgerbegehren anstrengen will.
Und auch Stadtrat Andreas Obermüller (FWG) ist für die Durchführung einer solchen Bürgerabstimmung über das Seesteg-Vorhaben. “Ich möchte die Tegernseer ausdrücklich dazu ermutigen, solch ein Bürgerbegehren anzustrengen”, erklärt der Stadtrat. Dabei bietet er auch seine Mithilfe an. Als Initiator möchte Obermüller zwar nicht fungieren, aber als Berater für die rechtlichen Schwierigkeiten stehe er natürlich zur Verfügung. Zudem werde er das Ansinnen auch politisch vertreten, wenn das gewünscht wird.
“Bloßes Fun-Objekt”
“Mein Mann denkt darüber nach”, bekräftigt Ursula Reininger heute nochmals. Von dem Urteil ist sie aber jedenfalls enttäuscht: „Das ist schon deprimierend. Für uns ist das wie die Vernichtung des Bootshauses.“
Sowieso habe sie schon seit langem das Gefühl, die Gemeinde störe die Hütte in dieser Lage und möchte sie einfach nur loswerden. „Mir fehlen da schon ein Stück weit die Worte. Auch wenn es die Gemeinde ist, die das Projekt bauen will, ist es unterm Strich doch nur ein Fun-Objekt das den See verseucht“, so Reininger.
Aufgeben will die Familie aufgrund der Entscheidung des Gerichts aber noch lange nicht. Das letzte Wort in dieser Sache sei noch nicht gesprochen, erklärt Reininger. Schließlich dürfe man im Leben nie aufgeben.
Baubeginn schon im Frühjahr?
Bürgermeister Peter Janssen ist jedenfalls über den heutigen Richterspruch erfreut und will nun die Planungen für den Steg weiter vorantreiben. Er habe bereits beim Landratsamt einen Sofortvollzug beantragt. Sollte dieser genehmigt werden, und laut Janssen stehen die Vorzeichen dafür nicht schlecht, müsste mit dem Baubeginn nicht gewartet werden, bis sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft seien.
Sollte dann auch noch die Regierung von Oberbayern einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen und die Fördergelder, die rund 40 Prozent der Finanzierung ausmachen, freigeben, könnte schon bald mit dem Bau des Stegs begonnen werden. “Ich bin zuversichtlich, dass es im Frühjahr losgehen kann”, so Janssen.
Konfrontiert mit der Aussage Reiningers, eventuell ein Bürgerbegehren in die Wege zu leiten, gibt sich Janssen unbeeindruckt:
Es wurde ja bereits früher einmal eine Postkartenaktion durchgeführt, die sich ebenfalls gegen den Steg richtete und wohl die Stimmungslage testen sollte. Wie ich gehört habe, war die Resonanz darauf sehr gering. Deswegen gehe ich davon aus, dass ein Bürgerentscheid nicht negativ ausfallen würde.
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