Das letzte Wort hatte in beiden Fällen das Landratsamt.
Lagen früher Schwimmbäder voll im Trend, geht die Tendenz heute eher in Richtung eines Schwimmteichs. Auch der Tegernseer Bauausschuss hatte sich daher in seiner letzten Sitzung mit einem Antrag zur Errichtung eines solchen „Wasserlochs“ zu befassen.
„Der Grundstücksbesitzer will in der Vogelweidestraße 1 ein neues Haus bauen und dazu auch einen Schwimmteich anlegen“, erläutert der Tegernseer Geschäftsleiter Hans Staudacher die Sachlage. Doch während die Stadt schon vor einiger Zeit grünes Licht für den Hausbau gegeben hatte, äußerte sie hinsichtlich des Teichs klare Bedenken.
Außenbereich nicht allein entscheidend
Das Problem: Der geplante Teich liegt im Außenbereich der Stadt. „Als der Grundstücksbesitzer den Bauantrag für sein Haus eingereicht habe, sei vom Landratsamt eine klare Grenze zum Außenbereich gezogen worden“, so Staudacher weiter. Doch das alleine scheint nicht das Kriterium zu sein.
Auch in Rottach-Egern wollte ein Hausbesitzer vor einiger Zeit auf seinem Anwesen einen solchen Badeplatz errichten und hat dafür die Erlaubnis bekommen. „Auch hier bewegen wir uns im Außenbereich der Gemeinde, und das Landratsamt hatte keine Einwände“, so Walter Hübsch vom Rottacher Bauamt.
Grundsatzentscheidung
Gelten für Rottach-Egern also andere Richtlinien als für die Stadt Tegernsee? Wohl eher nicht, denn der Antrag in Tegernsee wurde noch aus einem weiteren Grund abgelehnt. „Das Landratsamt hat uns aus seiner Sicht dargelegt, dass der Teich in der Form nicht genehmigungsfähig ist“, so Staudacher weiter.
Aufgrund seiner Größe und Position sei der geplante Teich nicht mehr zur Gartenfläche zu zählen und gelte damit auch nicht als Nebenanlage, so die genaue Beurteilung aus dem Landratsamt.
Aus diesem Grund wurde der Teich mit einem 9 Meter mal 3,50 Meter großen Schwimmbereich, den der Bauherr im Osten seines Hauses geplant hatte, auch vom Tegernseer Bauausschuss kritisch gesehen. „Wir müssen uns entscheiden, ob wir grundsätzlich Schwimmteiche auf den Weideflächen haben wollen. Wenn wir es einmal genehmigen, dann schaffen wir einen Bezugsfall“, so Bürgermeister Peter Janssen abschließend.
Aufgrund der Einschätzung des Landratsamtes und der abschließenden Anmerkung des Bürgermeisters fiel das Votum des Bauausschusses dann auch einstimmig gegen den Antrag des Bauherrn aus.
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