Jeder Baum zählt

Der Wiesseer Bauunternehmer Otto Ebster muss für seine Baumfrevel-Aktionen zahlen. Er fällte auf seinen Grundstücken unerlaubt schützenswerte Bäume. Das Amtsgericht Miesbach hat dem Unternehmer bereits ein Bußgeld verordnet. Die Gemeinde Bad Wiessee fordert jedoch härtere Strafen und leitet unterdessen ein zweites Verfahren gegen den Bäumfäller ein. 

Mehrere Male ließ der Bauunternehmer Otto Ebster unerlaubt Bäume fällen.
Mehrere Male ließ der Bauunternehmer Otto Ebster unerlaubt Bäume fällen.

Der 74-jährige Bauunternehmer Otto Ebster hatte bereits im Mai 2013 zwei schützenswerte Bäume auf seinem Baugrundstück im Klosterjägerweg 6 fällen lassen. Dafür musste er sich nun im Juli vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. Das Urteil war für die Firma Ebster aber wohl zu verkraften.

Das Amtsgericht Miesbach verordnete einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro. Die Gemeinde hatte ursprünglich allerdings ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000 Euro gefordert. Michael Herrmann, Geschäftsführer der Gemeinde Bad Wiessee erklärt:

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“Mit dem Urteil wurde das Ziel, das wir als Gemeinde erreichen wollten, nicht erfüllt. Wir hätten uns vom Gericht ein deutlicheres Signal gewünscht.” Trotzdem sei man erleichtert, dass im Fall Ebster endlich der richtige Weg eingeschlagen wurde.

Droht Ebster ein zweiter Prozess?

Herrmann sieht in dem ersten Urteil des Amtsgerichts nun jedoch eine gute Grundlage für weitere Bußgeldverordnungen. Denn die Baumfällaktion im Klosterjägerweg war nicht Ebsters einziger Baumfrevel. Auch im September 2014 ließ er auf einem Grundstück an der Jägerstraße eine Birke, eine Eiche und einen Ahornbaum widerrechtlich fällen.

Diese schützenswerten Bäume waren im Bebauungsplan festgelegt. Deshalb sieht die Gemeinde auch hier einen Bußgeldbescheid angebracht. Daher muss sich Ebster wohl auf einen weiteren Bescheid der Gemeinde einstellen. Würde das Bauunternehmen auch diesen Bußgeldbescheid ablehnen, dürfte es wohl zu einer zweiten Gerichtsverhandlung kommen.

In diesem Fall sieht Herrmann die Sachlage optimistischer:”Da es sich um einen Wiederholungsfall handelt, wird die Höhe des Bußgeldes nicht milder ausfallen, als beim ersten Mal.” Außerdem gäbe es für die Baumfäll-Aktion im Klosterjägerweg auch Zeugen, so Herrmann weiter.

Gemeinde erfasst Baumbestand

Um das skrupellose Fällen von Bäumen einzudämmen, will die Gemeinde ihren gesamten Baumbestand erfassen. Darum werde derzeit ein Baumkataster erstellt, für welches jeder Baum kartiert und aufgenommen wird.

“In diesem Register werden Art, Alter, Standort und Zustand eines jeden Baumes, der in Besitz der Gemeinde ist, festgelegt.”

Das Kataster wird voraussichtlich mehrere tausend Bäume beinhalten und von einem Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde angelegt. Der gemeindliche Baumkontrolleur wird sich künftig um den Bestand der Gemeinde kümmern und diesen schützen. Nach Informationen des Geschäftsführers hätte dieser bereits eine Weiterbildung absolviert. Somit kann die Gemeinde eigenständig gegen unerlaubte Baumfäll-Aktionen vorgehen.

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