Noch steht ein betagter Bungalow zwischen Luxus-Egentumswohnungen in der Georg-Hirth-Straße, unweit der Südlichen Hauptstraße. In dieser zentralen Lage will die „Captial H Immobilien Rottach-Egern GmbH & Co. KG“ ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, 10 Tiefgaragen- und zwei Besucherstellplätzen errichten. Das Problem ist, das sich immer wieder zeigt, dass auf beiden Seiten des Grundstücks alle Immobilien bis auf ein Maximum ausgereizt wurden. So bleibt dem Bauträger aus Lichtenwald in Baden-Württemberg nur noch ein trichterförmiger Zugang zum Grundstück.
Darauf errichtet werden soll ein fünf Meter hohes Gebäude für zwei Erdgeschoss- und einer Dachwohnung. In der Tiefgarage stieg die Anzahl der Stellplätze inzwischen von ursprünglich acht auf zehn. Zwei Stellplätze sind entlang der gemeinsamen Zufahrt zu den anderen Häusern geplant. Obwohl es dafür bereits einen genehmigten Vorbescheid des Landratsamtes gab, legten sich die Rottacher Ausschussmitglieder quer.
Es sei schon „überraschend, wie leichtfertig übergeordnete Behörden“ mit solchen Thematiken umgehen würden, hieß es im Juli. Hier würden die Bauträger gegenseitig die Abstandsflächen übernehmen, um die „maximale Nutzung „ des Grundstücks zu übernehmen. „Hauptsache, die Kasse stimmt“.
Das Bauvorhaben widerspricht der Satzung
Im Sommer habe die Zufahrt zwar eine Breite von 3,10 Metern, doch im Winter wäre eine Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr Handwerker und Lieferfahrzeuge kaum noch möglich, da dort auch noch Schnee gelagert werden müsste. Dies habe das Landratsamt „überhaupt nicht berücksichtigt“, war die einhellige Meinung im Juli.
Doch nun lag das Vorhaben wieder auf dem Tisch des Ortsplanungsausschusses. Zwar sei nun bei der Schneeräumfläche nachgebessert worden, doch jetzt erfuhr das das Gebäude eine Veränderung. Statt eines geraden Dachfirsts verfiel der Architekt nun auf einen „Gebäudeversprung“. Der Grund dafür seien die zu geringen Abstandsflächen, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller. Deshalb sei der Westteil des Hauses um 24 Zentimeter „eingerückt“ worden. Damit entstanden auch „unterschiedliche Höhen“. Inzwischen hätten auch zwei Nachbarn als Grundstückseigentümer die Abstandsflächen übernommen.
Vize-Bürgermeister Josef Lang, der die Sitzung leitete: „Bei der Südansicht des Planes sieht man, dass das Gebäude zurückspringt“. Das sei kein „gestalterisches Element“. Grundsätzlich sollten Dachfirste bei Neubauten durchlaufend sein und die gleiche Höhe haben. Wenn das Gebäude kleiner ausfallen würde, wären die Probleme gelöst und würden der Satzung entsprechen.
Landratsamt stellt sich hinter Bauwerber
„Wer diese Ecke kennt“, sagte Johanna Ecker Schotte (FWG), „der weiß wie eng es da zugeht“. Auch die Zufahrt zum Grundstück biete nur ein „Mindestmaß“. Zudem sei fraglich, so Lang, ob die eingezeichneten zwei Besucherstellplätze überhaupt genutzt werden könnten.
Doch Obermüller gab den Hinweis, dass der Gebäudeversprung vom Landratsamt angeregt worden sei und man „es so machen könne, um mit den Abstandsflächen klarzukommen“. Doch es sei „ortsunüblich“, meinte die Bauamtschefin dazu. Rechtlich wäre es möglich, so Lang darauf, „dass das Landratsamt unser Einvernehmen ersetzt“. Damit werde aber wieder jeder Kubikmeter ausgenutzt, wo man laut Lang „doch im Ort schöne Häuser“ wolle. „Das soll auch so bleiben“.
Damit es so bleibt, stimmte der Ortsplanungsausschuss einstimmig gegen den Abbruch des Bungalows. Von einer Wiedervorlage ist bei der Beharrlichkeit und dem Ideenreichtum des Bauwerbers auszugehen. Diese Ecke Rottachs ist teuer und begehrt.
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