Nahezu jedem ist sicher schon mal etwas verloren gegangen. Sei es der Geldbeutel samt Bargeld und wichtigen Papieren beim Baden oder eine Sonnenbrille beim Wandern. Aber hätten Sie gewusst, dass Gefundenes oftmals in den Rathäusern der Tal-Gemeinden abgegeben wird und nur darauf wartet, abgeholt zu werden?
“Jemand wollte bei uns mal eine lebendes Huhn abgeben”, erinnert sich Gmunds Verwaltungsmitarbeiterin Johanna Angerer an die wohl skurrilste Fundsache.
Doch die Mitarbeiterinnen in den Rathäusern lagern die Fundsachen nicht einfach nur ein und warten ab, ob jemand kommt und das Vermisste abholt. Die Gemeinden haben auf ihren Internetseiten sogar ein Onlineportal, auf dem man sich vorab informieren kann, was, wann und wo gefunden wurde.
Denn nicht selten kommen ehrliche Bürger im Rathaus vorbei und geben Fundstücke im zuständigen Fundbüro ab. Darunter unter anderem Bargeld, Fahrräder, Schmuck, Kameras und vieles mehr. Zum Teil auch sehr skurriles und ekelhaftes, wie Stephanie Grabmeier aus Kreuth zu berichten weiß:
Bei uns ist mal ein Kosmetikkoffer abgegeben worden. Und nachdem sich längerer Zeit niemand meldete, haben wir den Koffer geöffnet. Neben den Kosmetika kamen uns lauter Maden und Fliegen entgegen. Den Koffer haben wir umgehend entsorgt.
Unabhängig von der Geschichte aus Kreuth wird grundsätzlich vieles jedoch nicht abgeholt und wartet vergebens in Plastikbeuteln und Kartons in Schränken auf seinen Besitzer. Außer beim Fundstück sind persönliche Unterlagen wie ein Ausweiß dabei. “Dann versuchen wir die Besitzer natürlich selbst ausfindig zu machen”, so Grabmeier.
Versteigerung oder Flohmarkt?
Sollte sich innerhalb von sechs Monaten wirklich niemand ausfindig machen oder melden, wird das Gefundene entweder ordnungsgemäß vernichtet oder wird wohltätigen Zwecken zugeführt. So sagt Angerer, dass Kleidungsstücke beispielsweise an das Rote Kreuze gehen. Andere gut erhaltene Fundsachen werden über Flohmärkte verwertet. In Rottach sind die abgegebenen Mengen so groß, dass man alle zwei Jahre eine offizielle Versteigerung durchführen müsse.
Im Idealfall kommt aber doch der “Verlierer” im Rathaus vorbei und holt sein persönliches Stück wieder ab. Doch einfach so zu sagen, mir gehört die Sonnenbrille oder die Uhr, funktioniert auch nicht. Zwar ist im Internet unter anderem der Fundort, das Datum und die Art des Gegenstandes nachzulesen.
Die Verwaltungsmitarbeiter haben jedoch weitere Informationen. Dazu zählen ganz simple Daten, wie die genaue Farbe des Gegenstandes oder der sonstige Inhalt eines Geldbeutels, die aber meistens nur der echte Besitzer wissen kann. Manchmal verlangen die Rathäuser auch einen weiteren Nachweis, dass es sich auch tatsächlich um den wahren Besitzer der Sache handelt. Das kann er beispielsweise über alte Rechnungen.
In Sachen Finderlohn gibt es übrigens auch klare gesetzliche Regelungen. Bei einem Wert von bis zu 500 Euro sind fünf Prozent für den ehrlichen Finder ausgesetzt. Sollte der Gegenstand einen Wert von 500 Euro übersteigen, sollte der Besitzer drei Prozent abdrücken. “Das Ganze ist aber freiwillig und oftmals lässt sich der eigentliche Wert der Fundsache gar nicht genau ermitteln”, gibt uns Johanna Angerer zu verstehen.
Das Huhn hat Angerer indes nicht entgegengenommen und den Finder gebeten, es zu behalten, bis der Besitzer ausfindig gemacht werden konnte. Denn so richtig artgerecht ist so ein Schrank im Fundbüro dann auch nicht.
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