Neubau Schlierseer Hof:
Jetzt mischt sich der Freistaat ein

In Schliersee brodelt es. Noch zwei Wochen bis zum Bürgerentscheid in Schliersee. Die Bayerische Schlösserverwaltung legt jetzt ein Veto gegen die Pläne des Neubaus Schlierseerhofs ein.

Schliersee: Hier lebhaft, sonst so? Das Bauvorhaben Schlierseer Hof spaltet die Bürgerinnen und Bürger. Jetzt auch die Behörden. Foto: Redaktion

Die Schlösser- und Seenverwaltung mischt sich jetzt in das Bauvorhaben des Schlierseerhofs. Zumindest in den Teil des Bauvorhabens, der sich auf die Uferwege am Schliersee bezieht. Das Bauverbot wird folgendermaßen begründet, “den für jedermann freien und ungehinderten Zugang zur öffentlichen Seeanlage zu erhalten.”

Hintergrund ist, dass der Freistaat Bayern verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten für die Allgemeinheit freizuhalten. So steht es in Art. 141 der Bayerischen Verfassung. Die Pressestelle der Bayerischen Schlösserverwaltung schreibt auf unsere Nachfragen: “Der Freistaat Bayern hatte der Gemeinde Schliersee ein Grundstück – zweckgebunden für die öffentliche Uferanlage – übertragen. Zur Sicherung dieses Zwecks wurde das Grundstück unter anderem mit dem Verbot der Überbauung sowie der seeblickverhindernden Einfriedung belegt.”

Sprich, die Übertragung erfolgte nach klaren Kriterien, die den öffentlichen Seezugang weiter garantieren soll. Die Bürgerinitiative Schlierseerhof (BI) veröffentlicht in einer Presseinformation folgende weitere Details: “Nach hiesiger Auffassung ist das Bauvorhaben zumindest so zu verkleinern, dass die Bebauung das Bauverbot nicht berührt. Zudem würden wir mit der Zustimmung zu einer Löschung dieses Bebauungsverbotes einen Präzedenzfall schaffen, (…)”

Anzeige

Liegen alle Informationen auf dem Tisch?

Kritisch sieht die BI auch, dass diese Informationen auf der Podiumsdiskussion der Gemeinde nicht an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben wurde. Laut Aussage der Initiative sollen Bauherr wie auch die Gemeinde, am 21. März 2023, eine entsprechende E-Mail erhalten haben.

Ist damit der Bürgerentscheid vom Tisch?

Nein. Zwar kann der Freistaat die Bebauung der genannten Flächen verhindern, das grundsätzliche Bauvorhaben bleibt aber unangetastet. Damit können Bürgerinnen und Bürger von Schliersee über das grundsätzliche Bauvorhaben im Rahmen des Bürgerentscheids abstimmen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Bauen & Wohnen

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner