Jetzt wird’s teuer für Kampfhunde

Mehr Hunde, mehr Investitionen. Weil sich die Zahl der Vierbeiner in Holzkirchen erhöht hat, passt die Marktgemeinde die Hundesteuer an. Für Halter von Kampfhunden wird es besonders teuer.

Dass Kampfhunde nicht generell gefährlich sind, zeigt dieses Bild der österreichischen Rettungshunde Alice und Brenda. In Holzkirchen müssen Halter von Kampfhunden künftig tiefer in die Tasche greifen. / Quelle: Markus Pollak

Am 23. Oktober hatte der Marktgemeinderat beschlossen, die Hundesteuer zum 1. Januar 2019 zu erhöhen. Hintergrund ist, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Seit Jahren werde beim Thema Hundehaltung kein Ausgleich mehr erreicht, so heißt es.

Zuletzt wurde die Hundesteuer 2015 erhöht. Die Anzahl der angemeldeten Hunde beläuft sich derzeit auf insgesamt 662 Tiere. Im ganzen Ort hat die Gemeindeverwaltung in Spender für Hundekotbeutel investiert. 40 sind es aktuell, jährlich kommen durchschnittlich zwei Aufsteller hinzu.

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Die verwendeten Beutel sind dabei aus Recycling-Material und biologisch abbaubar. Die Kosten für den Unterhalt und die Pflege der Aufsteller sowie für die Entsorgung der Hinterlassenschaften seien mittlerweile deutlich gestiegen, begründete der Marktgemeinderat seine Entscheidung. Damit im nächsten Jahr kein Defizit mehr erwirtschaftet wird, sei die Gemeinde nun zu einer Erhöhung der Hundesteuer angehalten.

Statt 50 künftig 70 Euro

Bislang lag die Hundesteuer für einen Hund bei 50 Euro, jetzt wird die Steuer auf 70 Euro angehoben. Beim zweiten Hund werden anstatt 75 Euro nun 100 Euro fällig. Für den dritten und jeden weiteren Vierbeiner müssen Hundehalter nicht mehr 100 Euro, sondern 130 Euro zahlen. Ein gesonderter Steuersatz gilt für Kampfhunde: hier kommen nicht mehr 300 Euro, sondern 500 Euro pro Hund auf den Halter zu. In Holzkirchen ist derzeit allerdings kein Kampfhund gemeldet.

Alle Hunde, die älter als vier Monate sind, müssen in der Steuerstelle der Gemeinde, gegen eine Gebühr, angemeldet werden und eine Hundesteuermarke tragen. Bestimmte Hunde sind von der Steuer ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise Rettungshunde oder Hunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Werden Tiere zu spät oder gar nicht angemeldet, kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Steuer wird jeweils zum 1. März fällig.

Die neue Hundesteuersatzung liegt bis zum 12. Dezember 2018 in der Steuerstelle des Marktes Holzkirchen (Herr Schmotz, 1. OG, Zimmer 115) zur Einsicht aus.

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