Cannabislegalisierung in Deutschland
Joint Venture: So funktionieren Social Clubs in Bayern

Grüne Daumen und saubere Führungszeugnisse: Das braucht es für einen Social Club in Bayern.

Cannabis ist seit 01. April legal in Deutschland.

Seit dem 1. Juli ist die zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Kraft getreten: Beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) können nun Social Clubs und Anbauvereinigungen einen Antrag auf Anbau von Cannabis stellen. Teil des Antrags muss unter anderem ein Präventionsbeauftragter sein. Dieser muss nachweisen können, dass er über Beratungs- und Präventsionskenntnisse verfügt sowie eine Suchtpräventionsschulung abgeschlossen hat. Diese Schulungen werden in Bayern zentral vom LGL organisiert.

Mitmachen nur mit Führungszeugnis

Obendrauf benötigen frische Anbauvereinigungen auch ein wasserdichtes Mitwirkungskonzept. Damit wird sichergestellt, dass sich die Mitglieder des Vereins aktiv am gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis beteiligen. “Eine Mitwirkung der Mitglieder kann insbesondere darin bestehen, dass sie sich eigenhändig bei der Pflanzung, der Pflege, der Schädlingsbekämpfung oder der Ernte der Cannabispflanze etc. betätigen”, so das LGL. Darüber hinaus muss ein polizeiliches Führerzeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.

Außerdem verlang das LGL ein Sicherheitskonzept. Demnach soll Cannabis möglichst unsichtbar und sicher umzäunt angebaut werden. Auch ein Konzept gegen Einbrüche und Diebstahl sowie Maßnahmen für einen sicheren Transport müssen her. Der Weg zum Social Club ist dabei nicht gratis. Für das Erlaubnisverfahren werden Kosten erhoben. Dazu betont das LGL: “Erst nach Eingang der Gebühren kann die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen.”

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Ursprünglicher Artikel vom 24. Juni 2024

Seit dem 01. April ist es in Deutschland legal, einen Joint zu buffen. Das Cannabisgesetz (CanG) wurde vom Deutschen Bundestag am 23. Februar beschlossen. Rund ein Monat später wurde es im Bundesrat beraten und beschlossen.

Am 01. Juli treten nun Anbauvereinigungen oder Social Clubs auf das Spielfeld. Dabei handelt es sich um gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Vereine, die Cannabis anbauen und weitergeben dürfen.

Die Erlaubnis für einen solchen Verein erteilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Ein Sprecher des LGL erklärt: “Die zentrale Kontrolleinheit des LGL wird auf einen entsprechenden Antrag hin die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für den erlaubnispflichtigen nichtgewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen prüfen.”

Diese Voraussetzungen sehen folgendermaßen aus: Anbauvereinigungen dürfen höchstens 500 Mitglieder zählen. Darüber hinaus müssen Mitglieder seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben und einen Abstand von 200 Metern zu Schulen und Spielplätzen einhalten. Auch ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept muss erstellt werden. Auf Anfrage betont ein LGL-Sprecher:

Hierfür werden wir auf der Website des LGL unter www.lgl.bayern.de ein Online-Formular zur Verfügung stellen.

Weiter heißt es aus dem LGL-Pressebüro: “Teil der dann folgenden eingehenden inhaltlichen Prüfung des Antrags wird stets auch eine Vor-Ort-Begehung sein. Denn nur so kann verifiziert werden, ob die Angaben im Antrag auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und im Einzelfall ausreichend sind.” Jeder Social Club soll mindestens einmal pro Jahr überprüft werden. Dazu kommen stichprobenartige Kontrollen.

Social Clubs: Menge, Dauer und Abgabe

Die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung ist laut LGL auf einen Zeitraum von sieben Jahren befristet. Nach fünf Jahren kann die Frist per Antrag verlängert werden.

Pro Mitglied dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigengebrauch abgegeben werden. Für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es pro Monat 30 Gramm mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent. Die Übergabe muss dabei immer im Club erfolgen. 

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